Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren und Kollegen! Liebe Landsleute! Was ist Familie? Familie ist der Herzschlag unserer Gesellschaft. Sie ist der Ort, an dem Kinder Liebe erfahren, Sicherheit finden, Werte lernen und zu selbstbewussten, verantwortungsvollen Menschen heranwachsen.
Nicht umsonst wird die Familie als Keimzelle der Gesellschaft bezeichnet.
Über die Jahrhunderte hat sich auf biologischer Grundlage ein Familienbild entwickelt, das sich in unserer Gesellschaft, in unserer Kultur und in unzähligen Lebenslagen bewährt hat: Familie bestehend aus Vater, Mutter, deren Kind oder deren Kinder.
Dieses Familienbild ist – wer will es bestreiten? – ein Erfolgsmodell. Es ist natürlich gewachsen. Es braucht keine Relativierungen oder ideologische Verzerrungen. Vater, Mutter und deren Kinder – ich bin mir sicher, dass auch die Mütter und Väter des Grundgesetzes von diesem Familienbild ausgegangen waren.
Natürlich gibt es auch andere Formen des familiären Zusammenlebens: Alleinerziehende, ob mit oder ohne neue Partner, ob mit oder ohne weitere Kinder usw. usf. Und dann gibt es auch noch die Konstellationen, dass der leibliche und der rechtliche Vater auseinanderfallen. Bislang hatte der leibliche Vater selbst bei Gefährdung des Kindeswohls keine Möglichkeit, an die Stelle des rechtlichen Vaters gesetzt zu werden. Dass dem leiblichen Vater jetzt zumindest diese Chance eingeräumt werden soll, ist richtig und gut so.
Richtig und gut so ist auch, dass der Entwurf an dem Zwei-Eltern-Prinzip festhält. Das kann nicht hoch genug eingeschätzt werden.
Damit wird dem kruden Gedanken einer sogenannten Mehrelternschaft eine Absage erteilt. Eine solche würde nicht nur den elementaren Grundlagen von Biologie und Evolution widersprechen, sondern auch der Beliebigkeit und Austauschbarkeit Tür und Tor öffnen, und das wiederum entspricht nicht dem, wofür Familie steht.
Das war es aber dann auch schon mit dem Positiven. Anlässlich der Anhörung im Ausschuss wurde eine Vielzahl von Kritikpunkten vorgetragen, von denen nur ein Bruchteil berücksichtigt wurde, angeblich aus Fristgründen. Hier muss unsererseits deutliche Kritik geübt werden. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts stammt vom April 2024. Dass die vorherige Bundesregierung sich nicht um die Umsetzung gekümmert hat – na ja, die war ja auch eher mit sich selbst beschäftigt. Die jetzige Bundesregierung ist seit Mai 2025 im Amt. Der Gesetzentwurf wurde erst sechs Monate später vorgelegt, vier Monate vor Fristablauf. Herr Staatssekretär, ich fordere Sie höflich, aber bestimmt auf: Wenn es wieder mal um die Umsetzung eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts geht, dann legen Sie – ich glaube, ich kann für das gesamte Haus sprechen –
so frühzeitig einen Gesetzentwurf vor, dass am Ende auch ein gutes Gesetz herauskommt.
Aus Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht sowie aufgrund der mit dem Entwurf erteilten Absage an die Mehrelternschaft werden wir von der Fraktion der AfD den Entwurf nicht blockieren. Aufgrund der zahlreichen Kritikpunkte ist aber auch keine Zustimmung möglich.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt das Wort die Abgeordnete Ulle Schauws.