Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren! Was wir gerade gehört haben, entspricht einem Bild von Familie aus dem letzten Jahrhundert. Aber interessanterweise fiel mir dazu ein: Vielleicht sind für Sie Familie auch Chef, Büroleiterin und Mitarbeiterin, wer weiß?
– Ja, genau, das Thema hatten wir. Wenn alle es haben sacken lassen, dann können wir jetzt über die Definition von Familie in unserem Sinne reden; ich würde sagen, die demokratischen Fraktionen dieses Hauses sind sich hier einig.
Eines ist klar: Das Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Vaterschaftsanfechtung muss umgesetzt werden. Aber wenn man das macht, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, dann bitte richtig, und zwar im Sinne des Kindeswohls, im Sinne der Gleichbehandlung aller Familien, im Sinne von Regenbogenfamilien und im Sinne einer Lösung für das zentrale Problem im Abstammungsrecht.
Was Sie hier vorlegen, ist eine Enttäuschung. Ihr Gesetz zur Vaterschaftsanfechtung schießt nämlich weit übers Ziel hinaus. Warum Sie das machen, ist uns völlig unklar. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat von Ihnen gar keine gesetzliche Verschlechterung verlangt. Aber genau dafür sorgen Sie. Sehenden Auges schaffen Sie die Möglichkeit der mehrfachen Anfechtung der Zugehörigkeit von Kindern. Dabei waren sich in der Anhörung alle Sachverständigen einig: Die sogenannte zweite Chance darf nicht so ausgestaltet werden, dass der leibliche Vater unendlich viele Chancen hat, die rechtliche Elternstelle anzufechten. Das ist mit dem Kindeswohl nicht vereinbar.
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts würde eine einmalige Anfechtungsmöglichkeit ausreichen. Aber das haben Sie nicht gemacht. Damit belasten Sie Kinder ohne Not, und das lehnen wir entschieden ab.
Unser Entschließungsantrag sieht eine gesetzliche Regelung vor, die dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dem Kindeswohl und einer gerechten Reform des Abstammungsrechts entspricht, und dem können Sie heute zustimmen.
Meine Damen und Herren von der Koalition und auch Justizministerin Hubig, richtig gravierend ist – das muss ich noch mal sehr klar sagen –, dass Sie im Zuge des Gesetzes die Chance versäumen, das Abstammungsrecht endlich grundsätzlich so zu reformieren, dass es in der gelebten Realität von Familien in Deutschland ankommt. Regenbogenfamilien und lesbische Paare und ihre Kinder dürfen nicht mehr drangsaliert werden. Richtig und überfällig wäre, Kindern zwei rechtliche Eltern von Geburt an zuzusprechen. Das entspricht dem Kindeswohl.
Immer noch ist es so, dass ein Kind, das in eine heterosexuelle Ehe hineingeboren wird, auf jeden Fall von Geburt an zwei Eltern hat, unabhängig von der leiblichen Abstammung. Das gibt ihm Schutz, Geborgenheit, Sicherheit. Kinder in der Ehe von zwei Frauen haben genau das nicht. Das bleibt ungerecht, und wir müssen die Kinder und deren Wohl in den Mittelpunkt stellen. Das ist unser Denken, unser Handeln, und ich wünsche mir, dass das ganze Haus das teilt. Das haben Sie mit diesem Gesetz nicht geschafft, das haben Sie versäumt. Wir Grüne lehnen Ihr Gesetz ab.
Vielen Dank.
Das Wort hat für die Fraktion Die Linke der Abgeordnete Aaron Valent.