Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass auf der Tribüne der Verband binationaler Familien und Partnerschaften vertreten ist. Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Union, Ihr Gesetz wird binationale Familien hart treffen.
Sie haben es gesagt: Künftig soll, wenn in einer Familie ein sogenanntes Aufenthaltsrechtsgefälle besteht, die Ausländerbehörde der Vaterschaftsanerkennung zustimmen müssen. Die Bundesregierung setzt die Ausländerbehörde mit an den Familientisch. Das ist aus Sicht von Bündnis 90/Die Grünen ein tiefer Eingriff in das Privatleben der Menschen – dort, meine Damen und Herren, wo der Staat eigentlich nichts verloren hat. Das lehnen wir entschieden ab!
Der Normalfall sieht bislang wie folgt aus: Bei verheirateten Paaren ist der Ehemann automatisch der rechtliche Vater des in der Ehe geborenen Kindes. Bei einem unverheirateten Paar wird das unkompliziert beispielsweise beim Jugendamt auf Antrag eingetragen. Für die sogenannte Vaterschaftsanerkennung reicht die Zustimmung der Mutter und des Vaters. Insbesondere wird dabei rechtlich nicht zwischen – das wurde ja auch gerade gesagt – biologischen und sozialen Vaterschaften unterschieden. Und das aus gutem Grund, meine Damen und Herren: Unser Familienrecht vertraut darauf, dass Eltern selbst Verantwortung übernehmen können.
Wie ist das jetzt bei binationalen Familien, die von diesem Gesetz tangiert sind? Sie müssen sich jetzt zukünftig im Gegensatz zu allen anderen Familien mit Kindern gegenüber der Ausländerbehörde rechtfertigen.
Und ich muss Ihnen nicht sagen, was das für diese Familien bedeutet, denen die Ausländerbehörde ohnehin schon oft wie eine Ordnungsbehörde begegnet, gerade wenn ein aufenthaltsrechtliches Gefälle vorliegt.
Mit diesem Gesetz überschreitet die Bundesregierung aus unserer Sicht ganz klar eine rote Linie.
Aus wenigen Fällen – ich betone: aus wenigen Fällen –, die nach geltendem Recht, liebe SPD, längst sanktioniert werden – auch die Fälle, die Sie vorgetragen haben –, wird ein Generalverdacht gegenüber allen binationalen Familien in diesen Konstellationen konstruiert.
Und ganz ehrlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist weit mehr als Symbolpolitik. Hier wird auf den Rücken von Familien Politik mit unabsehbaren und möglicherweise fatalen Konsequenzen für die Betroffenen und vor allem für die Kinder gemacht.
Deswegen ist der Protest der Verbände – Deutscher Anwaltverein, Deutscher Juristinnenbund – auch so groß. Zwischen 2018 und 2021 gab es nämlich nur 290 Fälle. Das neue Verfahren – so steht es auch in Ihrem Regierungsentwurf – wird jährlich zusätzlich 65 000 komplexe Verwaltungsverfahren auslösen!
Mal unabhängig davon, was da auf die Behörden zukommt, haben zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen zu Recht protestiert und warnen in einem offenen Brief auch vor der Gefährdung des Kindeswohls, sollte dieses Gesetz verabschiedet werden. Warum? Sie schaffen mit diesem Gesetz jetzt zwei Klassen von Familien; das ist ein Paradigmenwechsel. Frau Ludwig, Sie sprachen von „missbrauchsgeneigten Fällen“. Was sind denn die Kriterien für die vorgesehenen Vermutungstatbestände? Und Sonja Eichwede hat es ja angesprochen: Wenn Eltern keine gemeinsame Sprache sprechen – Verdacht. Wenn sie nicht zusammenwohnen – Verdacht.
Wenn jemand eine Aufenthaltsgestattung hat, kann es ja sein, dass er in einem Asylbewerberheim wohnt. Und im Asylverfahren können die Menschen ihren Wohnort nicht frei wählen. Ganz oft leben die Paare eben nicht zusammen. Hier werden Lebensrealitäten mit formalen Maßstäben gemessen, die an der Praxis vorbeigehen.
Wir appellieren eindringlich an Sie: Geben Sie den Ausländerbehörden nicht die Macht, über Vaterschaften mitzuentscheiden. Das ist ein Frontalangriff auf die Freiheit der Familien und ein gefährlicher Präzedenzfall staatlicher Einmischung in die privaten Lebensverhältnisse binationaler Paare. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf entschieden ab und hoffen nur, dass dieser Gesetzentwurf niemals dieses Parlament verlässt!
Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die Fraktion Die Linke Luke Hoß.