Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Clara Bünger hat vorhin gesagt, dass unsere Politik, die GEAS-Umsetzung und auch das, was wir noch vorhaben, die Menschen im Stich lassen würde. Sie würden schutzlos gestellt. Der Gedanke der Genfer Flüchtlingskonvention sei es aber gewesen, verfolgte Menschen zu schützen.
Sie treffen den Nagel auf den Kopf, wenn auch von der falschen Seite.
Das Problem, das wir zurzeit haben,
ist, dass viele Menschen das Asylsystem ausnutzen, die überhaupt keinen Anspruch haben.
Ich bin froh, dass im letzten Jahr die Zahlen in Deutschland runtergegangen sind, auf 116 000, und auch insgesamt in Europa. Aber wir haben immer noch eine ganz niedrige Gesamtschutzquote. Im letzten Jahr lag sie bei nur rund 22 Prozent.
Das heißt, dem Rest der Menschen, die zu uns kommen, geht es eben nicht darum, Schutz vor politischer Verfolgung zu bekommen, sondern darum, unser System als allgemeines System der Zuwanderung zu missbrauchen, und dafür ist es nicht da.
Auf europäischer Ebene, aber insbesondere auch national adressieren wir das jetzt. Das ist eine Sisyphosaufgabe; ich kann Ihnen das sagen, weil ich das Thema seit 14 Jahren bearbeite. Ich hätte aber nie gedacht, dass wir so weit kommen wie im letzten Jahr. Es ist schon ganz viel auf den Weg gebracht. Im Rahmen dieser Sisyphosaufgabe müssen wir schauen: Was verursacht denn den Zuzug der Menschen, die nicht unter politischer Verfolgung leiden, aber hier einen „Schutzantrag“ – in Anführungszeichen – stellen?
Wir müssen der Sekundärmigration entgegenwirken – dass es eine einfache Sache ist, in die Europäische Union zu kommen und dann nach Deutschland weiterzuwandern –, und genau das ist die Idee des Sekundärmigrationszentrums. Es betrifft Leute, die a) entweder bereits einen Anspruch in einem anderen EU-Mitgliedstaat erhalten haben
oder b) im Ergebnis nicht den Anspruch haben, hier ein Verfahren durchgeführt zu bekommen.
Meine Damen und Herren, dieses Sekundärmigrationszentrum soll letztlich bewirken, dass ein Staat, der innerhalb der EU zuständig ist, diesen Asylbewerber auch möglichst schnell wieder zurückerhält; so kann man es einfach sagen. Und dazu gehört natürlich eine Aufenthalts- und eine Wohnverpflichtung. Diese Wohnverpflichtung soll sicherstellen, dass diese Personen, die keinen Anspruch haben, dann letztlich auch greifbar sind, wenn die Rückführung ansteht, und genau das tun wir mit diesem Sekundärmigrationszentrum. Das ist ein ganz wesentlicher Teil des gesamten GEAS-Umsetzungspakets, das wir machen, und das ist auch richtig so.
Und jetzt lassen Sie uns mal, weil das Thema uns als Koalition wirklich bedrückt – nicht nur die SPD, sondern auch die Union –, eingehen auf den Vorwurf, man wolle Kinder leichtfertig in Haft nehmen und das werde demnächst auch so umgesetzt werden.
Es ist hilfreich, wenn man ein Gesetz liest, auch die Praxis zu kennen. Dieses Gesetz sieht vor, dass das als allerletztes Mittel – der Kollege Fiedler hat das dankenswerterweise schon erläutert –
zur Anwendung kommt; es gibt ganz wenige Fälle, wo man sagen muss: Da entspricht das dem Wohl des Kindes.
Ein Richter muss entscheiden – Richtervorbehalt; es entscheidet nicht die Behörde –,
der stets auch mit Vormundschaftssachen, mit FGG-Sachen zu tun hat. Der hat das regelmäßig, mindestens alle drei Monate, zu überprüfen. Die Kinder dürfen in einem allgemeinen Haftzentrum ihrer Bewegungsfreiheit nicht beraubt werden. Wir dürfen sie nicht in Haft nehmen und dorthin bringen, wo Straftäter sind – also in eine Haftanstalt –, und auch nicht in Räume, die wie Hafträume aussehen. Das heißt, es müssen angemessene Räume sein. Es besteht ein Anspruch auf Bildung, es besteht ein Anspruch auf Freizeitbetätigung; denn wir machen uns schon Gedanken und Sorgen.
Dieser eine Fall, den der Kollege Fiedler genannt hat, ist der, auf den es ankommt. Wir wollen keine Familien auseinanderreißen, wenn die Eltern in Haft genommen werden müssen. Dann sind die Kinder entweder in Haft zu nehmen, oder sie müssen fremdbetreut werden. Wollen Sie eine Fremdbetreuung an der Stelle?
Ja, gern.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank, Herr Seif, dass Sie die Frage zulassen. Sie sagen, dass Sie Kinder eigentlich nicht in Haft nehmen wollen. Aber dennoch haben Sie das in § 70a des GEAS-Anpassungsgesetzes reingeschrieben. Ich zitiere aus der Aufnahmerichtlinie, Artikel 13:
„Im Einklang mit dem Grundsatz der Einheit der Familie sind für Familien mit Minderjährigen grundsätzlich angemessene Alternativen zur Inhaftnahme zu nutzen. Solche Familien werden in Unterkünften untergebracht, die für sie geeignet sind. Minderjährige dürfen nur in Ausnahmefällen als letztes Mittel […] in Haft genommen werden.“
Im Erwägungsgrund 68 steht – jetzt kommt der entscheidende Punkt –: Die Mitgliedstaaten können von diesen Regeln abweichen.
Warum haben Sie die Regelung dennoch in das Gesetz geschrieben? Warum haben Sie nicht Abstand davon genommen? Warum haben Sie nicht gesagt: „Wir wollen keine Kinder in Haft stecken, wir schreiben es auch nicht ins Gesetz“? Damit hätten Sie glasklar gesagt: Wir wollen keine Kinder in Haft.
Jetzt machen Sie das Gegenteil. Sie ermöglichen es, und es wird passieren.
Frau Kollegin Bünger, ich bin Ihnen außerordentlich dankbar, dass Sie diesen Text vorgelesen haben, weil er noch einmal deutlich macht: Wir suchen Alternativunterbringungen für die Kinder. Wir wollen Inhaftierung nach Möglichkeit ausschließen.
Warum machen wir es trotzdem? Weil wir diesen riesigen Pulleffekt in Deutschland haben. Deutschland ist nun mal das Land, das am stärksten betroffen ist, und wir müssen hier verbindliche und wirksame Regeln machen. Da nutzt es nichts, wenn wir es grundsätzlich nicht machen; denn sonst kommt die Hälfte der Leute nicht in Haft, weil sie Eltern sind.
Ich sage Ihnen: Das ist tatsächlich ein guter Abschluss im Gesetz. Nehmen Sie es zur Kenntnis: Wir wollen Kinder nach Möglichkeit nicht in Haft nehmen. Das läuft rechtsstaatlich sehr kindgerecht und gut ab. Die Ängste, die Sie in der Bevölkerung geschürt haben,
und das, was Sie vorgetragen haben – ich habe es Ihnen letztens auch schon mal gesagt –, ist zutiefst unanständig, und das bleibt auch zutiefst unanständig.
Ja, ich bedanke mich.
Ich bin der Meinung, wir haben ein gutes Paket vorgelegt, und bitte um Zustimmung.