Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst auf den Redebeitrag von Clara Bünger von den Linken eingehen. Ich finde, das war höchst unanständig. Sie haben das Gesetz zwar zitiert, aber Sie haben es halbherzig zitiert, und Sie haben den Hintergrund gar nicht erläutert.
Die Asylverfahrenshaft – wir müssen uns das verdeutlichen – ist nur unter ganz engen Voraussetzungen überhaupt zulässig. Wir haben einen Richtervorbehalt. Es entscheidet immer ein Richter. Diese Asylverfahrenshaft ist kein Regelfall, sondern sie kommt bei ganz bestimmten Fällen zur Anwendung: zum Beispiel, wenn die Identität des Antragstellers nicht festgestellt werden kann und das auf den Antragsteller zurückzuführen ist und zugleich die Gefahr eines Untertauchens besteht; wenn ein Verstoß gegen die Anordnung zur Bewegungsfreiheit oder Wohnsitzauflage vorliegt und auch hier das Risiko eines Untertauchens besteht; wenn im Asylgrenzverfahren über das Recht zur Einreise entschieden werden soll und hier konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass ein Untertauchen ansteht. Das sind ganz, ganz enge Voraussetzungen. Und Sie tun so – und Sie haben es auch wörtlich so gesagt –, als ob Kinder eingesperrt werden sollen, in Haft genommen werden sollen, nur weil sie einen Asylantrag gestellt haben. Das ist völliger Blödsinn!
Abgeleitet von dem Recht auf Schutz von Familie und Ehe wollen wir bei kleineren Kindern natürlich verhindern, dass sie darunter leiden, dass ihre Eltern in Haft genommen werden und dass sie separat untergebracht werden. Deshalb gibt es in absoluten Ausnahmefällen – das ist das letzte Mittel, und im Gesetz steht ausdrücklich auch als Obersatz, dass die Haft von Kindern grundsätzlich ausgeschlossen sein soll –, wo es dem Wohl des Kindes dient, also bei unbegleiteten minderjährigen Kindern, diese Möglichkeit.
Das ist im Einzelfall zu prüfen, und das Kindeswohl steht dabei ganz oben. Und hier entscheidet ein Richter, und sonst niemand.
Ja.
Vielen Dank, Frau Vorsitzende. – Vielen Dank, Herr Seif, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Wir haben hier 182 Seiten GEAS-Anpassungsgesetz vorliegen, mit massiven Verschärfungen und einem ganz langen Haftteil. Ab § 69 geht es um die Asylverfahrenshaft. Dann haben wir § 70a, und der beschreibt genau die Inhaftnahme von Minderjährigen. Und Sie sagen hier gerade, das gehe nur in besonderen Ausnahmefällen.
Ja.
Dann zählen Sie sehr viele Tatbestände auf. Die Liste ist schon lang: Identität ist nicht geklärt, Gefahr des Untertauchens. Ich habe ein Jahr lang an der EU-Außengrenze gearbeitet. Dort wird die Gefahr des Untertauchens, die Fluchtgefahr, als Regel angenommen, und das wird auch in Deutschland passieren. Und Sie können nicht sagen, dass das nicht passieren wird. Genau davor haben wir gewarnt.
Wir haben jetzt schon in Griechenland massiv viele Kinder, die in angeblicher Schutzhaft in solchen Lagern an der Außengrenze inhaftiert werden. Dagegen klagen regelmäßig Organisationen und Anwälte, und regelmäßig gewinnen sie vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, weil diese Schutzhaft rechtswidrig ist.
Und dieses System von der Außengrenze wollen Sie jetzt hier in Deutschland implementieren. Das verstößt gegen die UN-Kinderrechtskonvention. Das verstößt auch gegen die EU-Grundrechtecharta.
Sie können sich nicht hierhinstellen und sagen, das würde so nicht stattfinden. Ich frage Sie an der Stelle: Wenn Sie sagen, dass diese Kinder nicht in Haft kommen, wieso haben Sie dann eine riesige Paragrafenliste aufgestellt?
Sie haben das in der Gesetzesbegründung aber nicht erläutert, weil Sie wissen, dass das rechtswidrig ist, was Sie da planen. Die Gesetzesbegründung zu § 70a ist einfach schmalspurig; da ist gar nichts drin.
Da verweisen Sie auf die EU-Verordnung.
Und da muss ich sagen: Das verstößt gegen Verfassungsrecht und Grundrechte.
Auch Ihr Redebeitrag in dieser Kurzintervention ist aus meiner Sicht wieder total unanständig.
Machen wir uns doch eins deutlich: Sie suchen Vehikel. Sie suchen einige Punkte aus einem Gesetz heraus, übertreiben das und stellen es falsch dar,
weil Sie das System, das wir vorhaben, welches der Steuerung und Ordnung dient, total ablehnen. Sagen Sie das doch! Sie sind doch an keiner Stelle für Ordnung, Steuerung und Begrenzung.
Sie haben höchstes Verständnis – das habe ich auch in den letzten Tagen wieder gesehen – für Straftäter, für Terroristen, für Gefährder.
Da machen Sie sich Sorgen, so in der Anhörung, um diese armen Personen.
Es geht hier um Personen, die unser Asylsystem möglicherweise ausnutzen.
Es geht um Ordnung, Steuerung und Begrenzung; und deshalb ist das ganz wichtig.
Jetzt zur Frage, die Sie gestellt haben: Wir haben in § 70a Absatz 3 Satz 1 des Asylgesetzes neue Fassung die Formulierung: „Minderjährige werden grundsätzlich nicht in Haft genommen.“ Das ist unsere Aussage. Wir wollen das nicht. Aber in Einzelfällen, in denen das Kindeswohl eine Rolle spielt – und das müssen wir natürlich immer berücksichtigen –, kann das erfolgen, und zwar durch einen Richter.
Der Richtervorbehalt ist da. Es wird zu keiner massenhaften Anwendung dieser Vorschrift kommen; aber wir brauchen diese Vorschrift.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank, lieber Kollege Seif. – Ich habe noch mal eine Frage dazu. Es ist ja mittlerweile allgemein bekannt, dass der Bundesinnenminister und vor allem die CDU/CSU-Fraktion momentan versuchen, in jeder Woche eine Asylrechtsverschärfung auf den Weg zu bringen, zumindest einen Vorstoß in diese Richtung zu machen, und dass deswegen die ganzen Sicherheitsthemen untergehen. Das ist mal eine Feststellung.
Dann ist es auch so, dass gerade mit Blick auf das GEAS-Umsetzungsgesetz sehr deutliche Kritik auch von den Kirchen kam. Daran möchte ich anknüpfen, weil ich mir schon immer die Frage stelle – gerade jetzt, wo gestern die Konservativen im Europaparlament gesagt haben: Veggiewurst darf nicht „Wurst“ heißen –, warum die CDU eigentlich noch das C im Namen haben darf.
Herr Seif, ich zitiere jetzt jemanden:
„Die Fraktion muss handlungsfähig sein.“
– Ihre Fraktion ist gemeint. –
„Deshalb müssen sich ihre Mitglieder darauf besinnen, was der Wesenskern christdemokratischer Politik ist. Das ist für mich das christliche Menschenbild. […] Wenn man die eigene Außendarstellung auf wenige Punkte wie die Asylwende reduziert, hat man es sofort schwerer, alle mitzunehmen.“
Das hat Volker Kauder gesagt – er war über zehn Jahre lang CDU/CSU-Fraktionsvorsitzender – in einem Interview mit der „Stuttgarter Zeitung“, und zwar nicht vor zehn Jahren, sondern vor sechs Wochen. Was entgegnen Sie ihm?
Vielen Dank, Herr Emmerich, für diese Frage. – Volker Kauder war ein guter Mann, und ich teile auch vollkommen die Ansicht, die er geäußert hat. Aber machen Sie sich mal deutlich – reden Sie auch mit Ruud Koopmans und anderen Migrationsforschern –, dass unser europäisches Asylsystem, das wir auch national umsetzen müssen, letztlich unmenschlich ist. Wir helfen den Stärksten, wir helfen den Jüngsten, wir helfen den Menschen, die es überhaupt an die Grenze der Europäischen Union schaffen.
Personen aus dem Jemen zum Beispiel waren völlig abgeschnitten; niemand hat sich darum gekümmert.
Wir müssen weg von diesem unmenschlichen System. Wir ziehen Menschen an aufgrund sozioökonomischer Unterschiede.
Die bringen sich in höchste Gefahr. Wir hatten in den letzten Jahren über 20 000 Tote im Mittelmeerbereich. Wir wissen gar nicht, wie hoch die Zahlen sind in den vorgelagerten Routen, wahrscheinlich 20 000 oder 30 000. Die machen sich auf den Weg, weil sie sich sozioökonomisch Hoffnung machen – übersetzt: Sie wollen ihr Leben verbessern. Sie wissen aber genau: Sie haben keinen Schutzanspruch. Sie setzen sich trotzdem in Bewegung. Und wenn wir dieses System grundlegend ändern, wenn wir diesen Pull-Effekt entziehen, dann werden wir möglicherweise ein Asylsystem mit menschlichem Antlitz haben.
In diesem berücksichtigen wir schlussendlich auch die Belastungsgrenze Europas und Deutschlands und sind natürlich bereit, humanitär zu helfen, indem wir Kontingente festlegen.
Das System, das wir hier haben, ist von vorne bis hinten Murks. Es funktioniert nicht, hat in den letzten Jahren nicht funktioniert. Und zum Rest sage ich gleich noch was.
Das Problem ist die Steuerung. Nach dem jetzigen europäischen Asyl- und Migrationssystem steuern wir doch nur innerhalb der EU
und verteilen dann, wenn es zu viele sind. Aber wir haben keine Regelungen, die auch eine Belastungsgrenze nach außen vorsehen. Deshalb müssen wir unbedingt zu einer neuen Politik kommen.
Mit einigen Kollegen war ich in der vergangenen Woche unterwegs in Polen und Litauen, an der Grenze zwischen Polen und Belarus sowie an der Grenze zwischen Belarus und Litauen. Wir haben dort Informationen erhalten, die belegen, wie intensiv hybride Kriegsführung auf den Weg gebracht wird. Das ist nur möglich, weil wir solch ein Asylsystem haben, wie wir es im Moment haben.
Ich bin dem Minister außerordentlich dankbar, dass er sagt: Wir brauchen Änderungen jetzt. – Aber wir brauchen noch viele zusätzliche, weiter gehende Änderungen. Deshalb müssen wir die Rückführungsverordnung ändern, das Verbindungselement muss angepasst werden. Am Ende des Tages brauchen wir Asylverfahren in sicheren Drittstaaten –
– und nicht mehr in der Europäischen Union sowie die Schaffung von Kontingenten.
Dann sind wir auf einem guten Weg.
Vielen Dank.