Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin Dr. Hubig! Liebe Kollegen und sehr geehrte Besucher! Der vorliegende Entwurf des Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung kann Leben von Betroffenen retten. Deswegen stehen wir dem offen gegenüber und warten die weiteren Beratungen ab.
Es muss aber auch berücksichtigt werden, dass sich seit dem Beginn der illegalen Massenmigration, seit 2015,
die zahlenmäßige Zusammensetzung der Frauenschutzhäuser verändert hat. Dementsprechend ist im Jahre 2024, ebenso wie 2023, der weit überwiegende Teil der Frauen in Frauenschutzhäusern nicht in Deutschland geboren. Dies sind 69 Prozent.
Der Anteil der in Deutschland geborenen Frauen lag demgegenüber nur bei 31 Prozent. Im Jahr 2014 lag der Anteil der nicht in Deutschland geborenen Frauen in Frauenhäusern noch deutlich niedriger: bei 52 Prozent. Die häufigsten Herkunftsländer dieser nicht in Deutschland geborenen Frauen waren nun, im Jahr 2024, Syrien, Türkei, Afghanistan und Irak.
Es bleibt abzuwarten, wie die entsprechenden Ehemänner aus den genannten Ländern auf die Täterkurse reagieren werden,
ob es gelingen wird, möglicherweise jahrhundertealte Verhaltensweisen, religiöse und Ehrenvorstellungen zu ändern.
Ceterum censeo: Im Übrigen meine ich, den ersten Schritt zur Verharmlosung der Gewalt gegenüber den Schwächeren macht schon, wer den Schutz der Kleinsten sowie der Ungeborenen hintenanstellt. Ebenso wie für die Gewaltprävention wünsche ich mir eine ambitionierte Strategie der Bundesregierung und aller staatlichen Organe, die das Bewusstsein für das Schutzbedürfnis des ungeborenen Lebens aufrechterhält,
wie vom Bundesverfassungsgericht schon seit über 30 Jahren gefordert. Auch in unseren Wohnungen erleiden nämlich jährlich 30 000 bis 40 000 ungeborene Kinder einen gewaltsamen Tod durch die Abtreibungspille.
Vielen Dank.
Für die CDU/CSU-Fraktion hat nun das Wort der Abgeordnete Dr. Günter Krings.