Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen!
Sehr geehrte Damen und Herren! Alle zwei Minuten wird in Deutschland ein Mensch Opfer häuslicher Gewalt, und meistens sind es Frauen. Diese Zahl ist nicht nur erschütternd; sie zeigt auch: Der gefährlichste Ort für Frauen ist nicht die Straße, sondern das eigene Zuhause.
Die aktuelle Dunkelfeldstudie zeigt erneut, wie groß das Ausmaß ist. Viele Betroffene erleben Gewalt über Jahre hinweg, und besonders gefährlich wird es in dem Moment, in dem sie gehen. Wenn eine Frau den Mut fasst, sich zu trennen, wenn sie sagt: „Ich halte das nicht mehr aus“, dann eskaliert die Gewalt häufig. Es ist oft die Frau, die ihr gewohntes Umfeld verlässt und trotzdem nicht aus dem Mietvertrag kommt. Es ist die Frau, die in den begleiteten Umgang mit dem Täter gezwungen wird. Es ist die Frau, die sich ein neues Leben aufbauen muss. Und der Täter? Der macht einfach weiter. Das ist inakzeptabel, und daran ändern wir jetzt was.
Denn für uns entscheidet sich genau an dieser Stelle, ob der Rechtsstaat funktioniert.
Mit dem Gesetzentwurf zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung im Gewaltschutzgesetz schaffen wir ein zusätzliches, wichtiges Schutzinstrument für Hochrisikofälle. Gerichte sollen künftig anordnen können, dass Täter eine elektronische Fußfessel tragen; der Blick geht also hin zum Täter. Bei Annäherungsverstößen wird die betroffene Person gewarnt; Behörden können sofort eingreifen. Also: Sie wird nicht alleingelassen. Das will ich hier schon noch mal sagen.
Diese elektronische Fußfessel wird Leben retten; denn es sind im Einzelfall oft Minuten, die über die Sicherheit entscheiden können. Es bedeutet, dass Schutzanordnungen nicht nur auf dem Papier stehen; es bedeutet: Der Staat schaut nicht weiter weg.
Gleichzeitig setzen wir auf verpflichtende Täterarbeit. Wer Gewalt ausübt, muss sich mit seinem Verhalten auseinandersetzen.
Antigewalttrainings und Beratungsangebote sind kein Bonus, sondern ein notwendiger Bestandteil wirksamer Prävention. Wer Wiederholungstaten verhindern will, muss auch bei den Ursachen ansetzen.
Aber wir wissen: Kein technisches Instrument ersetzt ein starkes Hilfesystem. Wir brauchen ausreichend finanzierte Frauenhäuser, verlässliche Beratungsstellen und verbindliche Gefährdungsanalysen in Hochrisikofällen. Wir brauchen klare Standards und eine enge Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen. Und hier will ich sagen: Da geht es um eine Bund-Länder-Koordinierung und -Arbeit; denn alles kann der Bund nicht richten. Ich würde mir das manchmal wünschen; aber hier ist das tatsächlich leider nicht der Fall.
Jeder Femizid – und da sind wir uns hoffentlich einig – ist einer zu viel. Hinter jedem Fall steht ein Mensch, der hätte geschützt werden müssen. Der Schutz vor häuslicher Gewalt ist keine Nebenfrage; er ist Kernaufgabe des Rechtsstaats, und er ist Ausdruck dessen, was wir unter Freiheit verstehen: ein Leben ohne Angst, auch und gerade im eigenen Zuhause.
Mit diesem Gesetzentwurf gehen wir einen wichtigen Schritt. Ich freue mich auf den nun anstehenden parlamentarischen Prozess. Damit schaffen wir nun vieles für den Schutz von Frauen in diesem Land. Und ich freue mich sehr, dass die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig dieses Thema wirklich an die erste Stelle stellt. Ich freue mich auch schon auf die zahlreichen Gesetzentwürfe, deren Grundlagen schon im Koalitionsvertrag zu finden sind, um den Schutz von Frauen in diesem Land deutlich zu verbessern.
Das Wort hat nun für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Knuth Meyer-Soltau.