Hohes Präsidium! Dieser Gesetzentwurf betrifft nicht irgendeine technische Neuerung; es geht um Schutz, und es geht um Würde – um das grundlegende Recht, in diesem Land ohne Angst leben zu können. Aber – und das sage ich mit aller Deutlichkeit – ein Gesetz, das so tief in Grundrechte eingreift, darf nicht halbgar sein, und genau hier liegt das Problem.
Wir wissen bis heute nicht, ob die Behörden überhaupt genügend Manpower haben,
eine flächendeckende Überwachung zuverlässig zu gewährleisten. Wer wertet Signale aus? Wer reagiert im Einzelfall? Wer übernimmt Verantwortung, wenn Sekunden über Gesundheit und Sicherheit entscheiden? Wir dürfen Betroffenen nicht vorgaukeln, sie seien geschützt, wenn wir gleichzeitig doch wissen, dass entscheidende Voraussetzungen fehlen. Das wäre kein Schutz; das wäre Selbstbetrug.
Es ist daher festzustellen, dass es sich hier um reine Wahlgesetze der Regierung handelt.
Es stehen nämlich Wahlen an; die Regierung möchte den Wählern in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Bayern doch noch schnell eine gute Gesetzgebung vorgaukeln. Der Wähler wird sicherlich nicht so dumm sein, noch einmal darauf hereinzufallen.
Im Übrigen ist der Umgang mit meiner Partei heute ganz erstaunlich. Glauben Sie wirklich, dass Sie mit Beleidigungen und mit Arroganz Wählerstimmen gewinnen?
Ich sehr gespannt. Und – Herr Stegner ist gerade weg –: Spielen Sie einfach eine Runde Tennis. Das beruhigt, und man kriegt von den Problemen im Land nichts mit.
Danke schön.
Das Wort hat nun für den Bundesrat der Staatsminister Christian Heinz.