Hallo Bodo!
Jetzt wird es wieder ernst. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die intellektuelle Frühjahrsdürre an diesem Rednerpult ist vorbei.
Wir beschäftigen uns mit einem wichtigen Thema: der Haftung von Bundesministern. Wer anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, hat den Schaden zu ersetzen. Das ist ein Grundsatz im deutschen Recht. Leider gilt aber auch häufig: Die Kleinen hängt man, und die Großen lässt man laufen. – Genauso ist das bei der Haftung von Bundesministern. Das wollen wir mit unserem Gesetzentwurf ändern. Es wird dringend Zeit, das Thema anzugehen.
Für Beamte ist die Haftung klar geregelt: in § 839 BGB, § 75 Bundesbeamtengesetz und Artikel 34 Grundgesetz. Danach haften die Beamten – übrigens auch jeder Helfer bei der freiwilligen Feuerwehr –, wenn er Fehler macht. Aber bei Bundesministern ist da Fehlanzeige. Es gibt keine Grundlage dafür, diese bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln zur Rechenschaft zu ziehen – ein sich selbst schützendes System; denn die Regierenden in Deutschland sind faktisch eine Kaste der Unantastbaren. Politische Konsequenzen? Heutzutage Fehlanzeige. Finanzielle Verantwortung? Ausgeschlossen. Strafrechtliche Aufarbeitung findet im besten Deutschland aller Zeiten nicht statt. Willkommen in der Parallelwelt der Syndikatparteien, meine Damen und Herren!
Dieses Unrecht zieht sich wie ein roter Faden durch die gesamte Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Ein paar aktuelle Fälle: Andi Scheuer, CSU, ehemals Verkehrsminister – Stichwort: Pkw-Maut –, hat Warnungen ignoriert, Verträge vorschnell unterschrieben. Die Bilanz: Hunderte Millionen Euro Schaden für den Steuerzahler, darunter 30 Millionen Euro allein für Gerichtsverfahren, Gutachter, Anwaltskanzleien. Konsequenzen? Keine, außer dass Scheuer nun seine Erfahrungen – man glaubt es kaum – in die Privatwirtschaft einbringt. Prost Mahlzeit, Herr Scheuer!
Oder die Northvolt-Pleite in Schleswig-Holstein. Schaden noch nicht abschließend abschätzbar; 1 Milliarde Euro, sagt man schon so. Verantwortlich: Habeck, Grüne, und der dortige Ministerpräsident Günther, CDU. Was passiert? Nichts, außer dass Habeck nun die Wirtschaftspolitik verlassen hat und im Auswärtigen Ausschuss aktiv ist, habe ich mir sagen lassen. Und im Auswärtigen Ausschuss – ich weiß nicht, wer von uns da ist – scheinen sich inzwischen wirklich einige oder sehr viele gescheiterte Ampelmännchen und Ampelweibchen aufzuhalten. Ist das richtig? Wurde mir das richtig zugetragen? – Ja, so ist es.
Noch drastischer: die Reihe von vorsätzlich verursachten Verschwendungen und persönlichen Bereicherungen während der sogenannten Coronapandemie.
Verschwundene Intensivbetten, Abrechnungsbetrug in Testzentren, kriminelle Maskendeals, gänzlich überflüssige Beschaffung von Medikamenten wie Paxlovid, uferlose Bestellungen von Impfstoffen, die überwiegend nie genutzt, sondern vernichtet wurden. Insgesamt Schäden mindestens im zweistelligen Milliardenbereich. Konsequenzen? Keine. Die verantwortlichen Minister Lauterbach und Spahn sitzen hier und heute zwar nicht, aber grundsätzlich noch bei uns herum. Spahn wurde sogar befördert und ist Fraktionsvorsitzender. Wobei sogar inzwischen die grüne Gesundheitspolitikerin Piechotta – ich habe Sie auch noch nie zitiert, oder? – meint, man müsse befürchten, „dass in diesen Krisenwochen“ – bei Spahn – „der Eindruck entstand, ‚jetzt oder nie‘, um ungestraft Milliarden an Steuergeldern auf die Konten von Freunden und Bekannten umzuleiten“. Das sagt eine Grüne. Allerhand! Respekt! Wer denkt da nicht gleich an die Spahn’sche Luxusvilla, die er zu Coronazeiten erworben hat.
Meine Damen und Herren, für uns ist klar: Verantwortung darf vor den obersten Entscheidungsträgern und auch vor Profiteuren nicht haltmachen. Was für den einfachen Beamten, für den einfachen Feuerwehrmann gilt, muss auch für Minister gelten. Sogar VW-Manager werden inzwischen für ihre Fehler, für Betrugshandlungen zur Verantwortung gezogen. Bundesminister haben nach wie vor Narrenfreiheit. Trotz verursachter Milliardenschäden und Spezlwirtschaft haben sie fette Pensionen und Übergangsgelder. Die strafrechtliche Verfolgung scheitert an weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften, die zivilrechtliche Haftung scheitert an fehlender Rechtsgrundlage. Daher nun – Ihnen schon ein bisschen nähergebracht – unser Gesetzentwurf. Der ist dringend erforderlich und überfällig.
Jetzt antizipiert man ja immer so ein bisschen: Was könnten die anderen so einwenden gegen den Gesetzentwurf? Da kommt jetzt wahrscheinlich: Mensch, wenn der AfD-Gesetzentwurf Wirklichkeit wird, dann finden wir gar keine Minister mehr. Keiner würde mehr Minister werden wollen. – Aber ich kann Ihnen da zwei Lösungsmöglichkeiten anbieten. Zum einen: Wir von der AfD füllen die Lücken gerne. Ich denke mal, wir würden die Lücken sehr gut füllen, die sich dann auftun würden. Und zum anderen: Lenken wir mal den Blick ins Bayernland! In Bayern ist genau das, was wir heute hier mit unserem Gesetzentwurf beantragen, seit vielen, vielen Jahren Recht bzw. als Gesetz verabschiedet. Mir wurde noch nicht zugetragen – ich weiß nicht, haben wir hier Bayern unter uns? –, dass es in Bayern Ministermangel gibt. Gibt es den?
– Nee, ne? – Also: In Bayern gibt es keinen Ministermangel. Auch da findet man noch Minister, die was werden wollen und werden können.
Ich persönlich freue mich auf die Ausschussberatung und empfehle uns allen, Sachverständige dazu einzuladen, ganz zuvörderst Herrn Scheuer, Herrn Lauterbach, Herrn Spahn und Herrn Habeck.
Ich freue mich darauf.
Lieber Herr Ramelow, bis demnächst!