Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen und Zuhörer! Zunächst sehe ich in diesen Anträgen drei Irrtümer der Antragsteller.
Erstens sprechen die Grünen in ihrer Begründung von einem Recht auf Abbruch der Schwangerschaft. Ein solches Recht existiert aber gar nicht, sondern nur das Lebensrecht eines jeden Menschen, egal ob geboren und ungeboren.
Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht 1993 auch ausdrücklich erklärt, dass ein Schwangerschaftsabbruch nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen kann, also in besonders schweren und außergewöhnlichen Situationen. Das können Sie in § 219 StGB nachlesen. Darauf weisen viele Beratungsstellen aber nicht hin, obwohl sie dazu verpflichtet wären. Aber die Bundesregierungen dulden diesen Zustand seit Jahrzehnten.
Zweitens ist es sogar ein Zynismus, von „Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen“ zu sprechen; denn es handelt sich ja um eine Versorgung mit Tötungen.
Damit wollen die Grünen diese wie normale Gesundheitsleistungen aussehen lassen, damit die Kassen sie bezahlen sollen.
Drittens hat die Sachverständigenanhörung von Professor Thüsing ergeben, dass es rechtlich keineswegs einen Anspruch auf wohnortnahe Abtreibung gibt, da es sich ja nicht um Notfälle handelt.
Zu den Forderungen. Grüne und Linke wollen auch kirchliche Krankenhäuser zur vorgeburtlichen Kindestötung verpflichten, obwohl nach dem Gesetz niemand – das bedeutet rechtlich:
auch kein Krankenhaus – dazu verpflichtet werden kann, daran mitzuwirken.
Doch die Grünen wollen Krankenhäuser auch noch zwingen, genügend Abtreibungspersonal einzustellen.
Ebenso wie Reichinnek wollen sie Abtreibungen in jeder ärztlichen Ausbildung. Dann könnten Christen gar nicht mehr Ärzte werden, da für Christen eindeutig das Gebot „Du sollst nicht töten“ gilt.
– Das ist eine Tötung. – Diese Forderung der Grünen widerspricht also der Gewissensfreiheit.
Hier sieht man die diktatorische Gesinnung der Antragsteller.
Für von Tötungen unterversorgte Bereiche – wie zynisch! – wollen die Grünen Telemedizin einsetzen, also Versand von Abtreibungspillen. Bei diesen ist das Risiko starker Blutungen um 60 Prozent höher als bei anderen Abtreibungen. Verschickt werden sie von einem Zentrum aus, bei welchem pro familia Mitträger ist. Dadurch ist pro familia an bundesweiten Abtreibungen organisatorisch beteiligt. Diese Organisation berät gleichzeitig Frauen im Schwangerschaftskonflikt. Das ist eine nach § 9 Nummer 4 Schwangerschaftskonfliktgesetz völlig unzulässige organisatorische und wirtschaftliche Interessensverbindung, die nach § 10 dieses Gesetzes zwingend zum Widerruf der Anerkennung der Beratungsstellen von pro familia führen muss.
Dies umso mehr, als pro familia noch in mindestens vier weiteren Städten Beratungsstellen und gleichzeitig eigene Abtreibungspraxen betreibt. Das ist völlig unzulässig; denn dadurch könnte von pro familia auf Frauen in Richtung Abtreibung Einfluss genommen werden, wovon pro familia wiederum in seinen Abtreibungspraxen in diesen Städten wirtschaftlich profitiert.
Doch die Bundesregierungen verschließen vor diesem Skandal offenbar seit Jahrzehnten die Augen, obwohl sie gegenüber den untätigen Bundesländern ein Weisungsrecht haben. Kein Wunder, schließlich ist pro familia mit den SPD-Damen personell sehr verbunden. Und zufällig ist die Studienleiterin der ELSA-Studie die Pro-familia-Bundesvorsitzende.
Unsere Bitte an die Bundesregierung: Werden Sie hier endlich tätig – zum Schutz unserer von Abtreibung bedrohten Kinder!
Vielen Dank.
Da wir zwischenzeitlich schon zweimal die Themen gewechselt haben, will ich mein Leitungshandeln noch mal transparent machen: Wir sind zeitlich so weit über allen Vorgaben, dass ich entschieden habe, keine Zwischenfragen und Kurzinterventionen zuzulassen.
Ich darf für die SPD-Fraktion Dr. Lina Seitzl das Wort erteilen.