Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Position als Union ist klar: Wir wollen, dass sich jede Frau in einer gewollten wie ungewollten Schwangerschaft auf eine verlässliche, medizinisch sichere und gut erreichbare Versorgung verlassen kann.
Liebe Grüne, Sie behaupten erstens in Ihrem Antrag, es gäbe eine strukturelle, sich verschlechternde Unterversorgung.
Gleichzeitig sagt Ihr Antrag aber auch, dass über 95 Prozent der betroffenen Frauen weniger als 100 Kilometer bis zu einem Arzt oder einer Klinik, die den Schwangerschaftsabbruch durchgeführt hat, zurücklegen mussten. Ich denke, man muss hier schon relativieren. Wir sprechen von einem geplanten Eingriff, der bei einer maximalen Fahrtzeit von 120 Minuten nahezu überall im Bundesgebiet an einem Tag durchgeführt werden kann – eine Distanz, die auch Betroffene mit anderen Indikationen immer wieder auf sich nehmen. Deshalb, auch wenn Sie einen anderen Eindruck erwecken: Das System war und ist stabil und belastbar.
Das hat auch die Sachverständigenanhörung in der letzten Legislaturperiode gezeigt.
Zweitens. Sie tun in Ihrem Antrag so, als sei der Schwangerschaftsabbruch im Medizinstudium nicht ausreichend verankert.
Auch das trifft so nicht zu.
Medizinische, ethische und rechtliche Aspekte des Schwangerschaftsabbruchs sind seit Jahren verpflichtender Bestandteil des Curriculums.
Damit steht ein medizinischer Handlungsrahmen zur Verfügung, der aktuell ohnehin weiterentwickelt wird.
Drittens. Sie stützen sich in Ihrem Antrag auf die ELSA-Studie als Beleg für Defizite.
Wenn Sie mich fragen: Ich finde, Sie interpretieren ganz schön viel in diese Studie hinein.
Denn wenn man sich diese Studie genau anschaut, dann stellt man doch fest: Die bislang veröffentlichten Ergebnisse zeigen ein ganz anderes Bild: 80 Prozent der Frauen fühlen sich sehr gut oder eher gut informiert. 90 Prozent bewerten die Erreichbarkeit der Einrichtung als sehr gut oder gut.
Und über die Hälfte der betroffenen Frauen hat in weniger als 10 Kilometern Entfernung eine Einrichtung aufgesucht.
Im ländlichen Raum habe ich öfter weitere Strecken zur Schule oder zum Supermarkt.
Entscheidend ist aber, dass die Autoren der Studie selbst darauf hinweisen, dass es sich nicht um eine repräsentative Stichprobe handelt. Damit sind diese Daten auch nicht geeignet, um ein strukturelles Versorgungsproblem zu belegen.
Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns nicht Probleme konstruieren, sondern bei diesem sehr wichtigen und emotionalen Thema auch einmal darauf schauen,
was für betroffene Frauen in einer ungewollten Schwangerschaft wirklich wichtig ist,
nämlich die Schwangerschaftskonfliktberatung als wertvolle Anlaufstelle. Die Daten aus mehreren Bundesländern zeigen: Zwischen 2017 und 2021 entschieden sich durchschnittlich rund 28,5 Prozent der beratenen Frauen letztlich gegen einen Schwangerschaftsabbruch.
Das heißt, mehr als ein Viertel der Frauen hat nach der Beratung eine andere Entscheidung getroffen.
Das unterstreicht, wie wichtig es ist, diesen Schutz- und Reflexionsraum zu schützen. Das sollte unser aller Ziel sein.
Wenn wir jetzt vom Versorgungsantrag zu den grundsätzlichen Fragen kommen, dann sage ich Ihnen: Ich habe wirklich große Zweifel daran, dass es Ihnen nur um medizinische Infrastruktur geht. Frau Kollegin Kappert-Gonther, Sie haben da ja tief blicken lassen. Es geht Ihnen doch mehr um die Frage, ob wir ein bewährtes Schutz- und Beratungskonzept grundsätzlich infrage stellen.
Sie haben in der letzten Legislatur ein ums andere Mal versucht, die Axt an einen wertvollen Kompromiss zu legen, der aus der Abwägung zwischen dem Wunsch der werdenden Mutter nach Selbstbestimmung und dem Schutz des ungeborenen Kindes, das nicht für sich sprechen kann, hervorging.
Ganz ehrlich, ich bin froh, dass es Ihnen nicht gelungen ist, diese Spaltung herbeizuführen.
Wir als Union lassen es auch künftig nicht zu, dass Sie unter dem Deckmantel der Versorgungslage eine sachlich-medizinische Frage politisch instrumentalisieren.
Deshalb sage ich: Ja, wir stehen für eine bedarfsgerechte Versorgung.
Ja, wir wollen Transparenz, wir wollen Qualität, wir wollen Erreichbarkeit. Aber nein, wir lehnen es ab, auf der Grundlage unzutreffender Behauptungen über die Versorgung einen bewährten rechtlichen und gesellschaftlichen Kompromiss infrage zu stellen.
Vielen Dank.
Ich darf für die AfD Martina Kempf das Wort erteilen.