Verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist 2026, und ich fasse nicht, dass ich das immer noch sagen muss: Im OP-Saal gilt das Grundgesetz und nicht die Bibel!
Kirchen nutzen ihre Trägerschaft von Krankenhäusern aus, um Schwangerschaftsabbrüche komplett zu verbieten, auch die medizinisch notwendigen. Sie verstecken sich dabei hinter einem Sonderarbeitsrecht. Und dieses Sonderarbeitsrecht gehört abgeschafft!
Aber wenn wir schon von Sonderrechten sprechen: Manche sagen jetzt vielleicht: Na ja, die Kirche macht ja auch einige gute Dinge, da darf sie doch wohl ein paar Freiheiten genießen. – Aber mal ehrlich: Wie viel fließt denn von der Kirchensteuer in diese Krankenhäuser? Wollen Sie vielleicht einmal raten? Ja, genau: Es sind null Euro! Öffentliche Gelder finanzieren weiterhin himmlische Verbote, und damit muss endlich Schluss sein.
Die Kirchen, übrigens nicht nur die katholische, sondern auch die evangelische Kirche, machen da nur zu gerne mit. Und sie verschlimmern damit eine sowieso schon schlechte Versorgungslage.
Aber nicht nur die Kirchen wollen unsere Gebärmütter kontrollieren, nein, auch der Staat macht fleißig mit. Dass Schwangerschaftsabbrüche weiterhin in § 218 StGB geregelt sind, ist doch eine der zentralen Ursachen für die schlechte Versorgungslage. Deswegen haben wir unseren Antrag dem sehr guten der Grünen beigestellt.
Eine niederländische Ärztin erzählte mir neulich, dass sie nur deshalb in Deutschland eine Praxis eröffnete, weil sie es einfach nicht mehr hinnehmen konnte, so viele Frauen aus Deutschland mit dem Wunsch nach einem Spätabbruch behandeln zu müssen, weil die Versorgungslage in Deutschland so schlecht ist. Das verursachen Sie mit Ihrer Blockade.
Diese Verzögerungen erhöhen psychische Belastungen und medizinische Risiken. Es gibt immer weniger Kliniken und Praxen, die überhaupt Schwangerschaftsabbrüche anbieten. Mehr als die Hälfte der Frauen berichten von Problemen bei der Informationssuche; über ein Viertel müssen mehrmals anfragen, bis sie eine Möglichkeit zum Abbruch gefunden haben. Solange der Schwangerschaftsabbruch im Strafrecht steht, wird er stigmatisiert, aus der Versorgung gedrängt und alle, die schwanger werden können,
werden behandelt, als müssten sie sich für eine medizinische Leistung rechtfertigen. Deswegen haben wir in unserem Antrag klar benannt: Unsere Selbstbestimmung ist mehr wert als Ihr Dogma von Kirchen und Konservativen. – Meine Selbstbestimmung ist keine Sünde. Weg mit § 218!
Denn wenn wir es ernst meinen mit der Würde der Menschen, dann müssen wir handeln. Schwangerschaftsabbrüche müssen aus dem Strafgesetzbuch gestrichen und Teil der normalen Gesundheitsversorgung werden. Die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche, für Verhütung und für medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft müssen von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden, und Versorgungsstrukturen müssen wie die Ausbildung und Weiterbildung medizinischen Personals überall gesichert werden.
Grundrechte sollte man nicht nur zitieren, sondern auch umsetzen. Niemand darf gezwungen werden, eine Schwangerschaft auszutragen, –
Frau Abgeordnete.
– und niemand darf daran gehindert werden, ein Leben mit Kindern in Würde zu führen. Deshalb gilt hier im Bundestag und auch auf EU-Ebene: –
Frau Abgeordnete.
– Mein Körper, meine Entscheidung. Kein Gott, kein Staat und kein Patriarchat!
Frau Abgeordnete!
Ich darf über meinen Körper entscheiden.
Vielen Dank.
Für die CDU/CSU darf ich Susanne Hierl das Wort erteilen.