Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Gestern war ein historischer Tag für Frauenrechte in Europa. Die Europäische Kommission hat aufgrund der Petition von „My Voice, My Choice“ entschieden: Frauen in ganz Europa sollen Zugang zu einem sicheren Schwangerschaftsabbruch haben.
Das ist wichtig; denn beispielsweise in Malta werden Frauen für einen Schwangerschaftsabbruch mit Gefängnis bedroht, sogar nach einer Vergewaltigung. Und in den USA – auch da ganz düster – wurde im US-Bundesstaat Tennessee jüngst vorgeschlagen, Schwangerschaftsabbrüche mit der Todesstrafe zu belegen.
Auch hier in Deutschland wird der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen enger. Das ist gefährlich; denn weniger sichere Schwangerschaftsabbrüche bedeuten nicht, dass es weniger Abbrüche gibt, sondern, dass es mehr unsichere Schwangerschaftsabbrüche gibt.
Darum ist es an uns, für fundamentale Frauenrechte und für die Gesundheit von Frauen einzutreten.
Rita Süssmuth, der wir hier gemeinsam am Dienstag gedacht haben, sagte einmal: Wir brauchen Vertrauen in die Menschen, verantwortungsvoll zu handeln, wenn es um Entscheidungen in einem existenziellen Gewissenskonflikt geht.
Dieses Vertrauen wird Frauen bis heute – und wieder zunehmend – verweigert, in der Regel von Männern. Es ist längst an der Zeit, das zu ändern.
Wer glaubt denn ernsthaft, dass Frauen die Drohung des Strafrechts benötigen würden, um eine verantwortungsvolle Entscheidung über ihren Körper zu treffen? Der Schwangerschaftsabbruch gehört nicht ins Strafgesetzbuch.
Danke für den Antrag der Linken, der hier unserem Antrag beigestellt wurde. Heute geht es uns aber nicht primär um diese Grundsatzdebatte, sondern es geht in unserem Antrag um Versorgungssicherheit. Es geht darum, was wir jetzt konkret tun können und müssen in einer Zeit, wo durch Zusammenlegung von Kliniken
wie beispielsweise in Lippstadt im Fall von Professor Volz, wie jetzt ab 01.03. in Flensburg,
der Schwangerschaftsabbruch nicht mehr in diesen Kliniken durchgeführt wird – nur wegen des Trägerwechsels.
Das Recht auf Schwangerschaftsabbruch darf nicht vom Wohnort abhängen.
Versorgung ist eine Frage der Daseinsvorsorge und nicht der Weltanschauung einzelner Träger. Die öffentliche Hand muss sicherstellen, dass ein rechtlich zulässiger Eingriff auch real zugänglich ist.
Dabei bleibt klar: Keine Ärztin, kein Arzt soll gegen das eigene Gewissen handeln müssen. Das individuelle Verweigerungsrecht gilt. Kliniken aber haben keinen Gewissensvorbehalt, Kliniken haben einen Versorgungsauftrag.
Selbstbestimmung endet nicht an der Klinikpforte. Wo Versorgung wegfällt, muss der Staat handeln.
Da müssen Kliniken verpflichtet werden, ihrem Auftrag nachzukommen.
Und genau das fordern wir in unserem Antrag.
Sorgen wir also gemeinsam für die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung für Frauen – unabhängig vom Träger –,
für Rechtssicherheit, für Selbstbestimmung! Sorgen wir dafür, dass Ärztinnen und Ärzte ihre Arbeit machen können!
Und vor allem: Vertrauen wir Frauen!
Für die CDU/CSU-Fraktion darf ich Dr. Maria-Lena Weiss das Wort erteilen.