Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Gebel, mit § 218 haben Sie sich, glaube ich, in der Debatte verirrt.
Aber das war ja in mehreren Punkten der Fall.
Das Thema Schwangerschaftsabbruch beschäftigt uns im Bundestag regelmäßig, und dass wir nicht immer unbedingt einer Meinung sind, ist auch bekannt. Wir haben heute zwei Anträge vorliegen.
Der Antrag der Grünen beschäftigt sich mit der aus ihrer Sicht unzureichenden Versorgungslage für Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollen, und wie sie verbessert werden soll. Der Antrag der Linken ist ein Sammelsurium von allem, was man hier so finden kann: ein bisschen Schwangerschaftsabbruch, künstliche Befruchtung bis hin zum Abstammungsrecht.
Lassen Sie mich ein paar Punkte herausgreifen. Im Antrag der Linken lesen wir:
„Eine Austragungspflicht macht Schwangere zu Objekten. Sie werden verpflichtet, den eigenen Körper für mindestens neun Monate zur Verfügung zu stellen.“
Diese Aussage – Frau Gebel, das geht auch an Sie – verkennt, dass das ungeborene Kind bereits Grundrechtsschutz genießt.
Es entwickelt sich nämlich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als Mensch und nicht zum Menschen. Aus juristischer Sicht treffen bei der Frage des Schwangerschaftsabbruchs die Rechte mehrerer Grundrechtsträger aufeinander. Das heißt, wir müssen abwägen.
Es gibt einen klug ausgehandelten Kompromiss zum Schwangerschaftsabbruch, der allen Seiten etwas abverlangt.
Das erkennen wir an. In Deutschland kann eine Schwangerschaft bis zur zwölften Schwangerschaftswoche abgebrochen werden. Und wir nehmen die Verpflichtung des Grundgesetzes, dass der Staat menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen hat, ernst.
Bei der Thematik geht es im Kern um zwei selbstständige, konkurrierende Rechtssubjekte. Beide sind von der Verfassung geschützt. Das ist einerseits die schwangere Frau mit ihrem Recht auf Selbstbestimmung, und es ist andererseits das ungeborene Kind, welches noch nicht für sich sprechen kann.
Und es hat ein Recht auf Leben; das hat auch das Bundesverfassungsgericht so bestätigt.
Diese Rechte gilt es zu achten und deren Schutzbedürftigkeit jeweils gegeneinander abzuwägen. Weder darf der Schutz des ungeborenen Lebens vollständig negiert noch darf das Selbstbestimmungsrecht der schwangeren Frau in Ausnahmesituationen verneint werden.
Und ich möchte noch was klarstellen. Wir haben diese Woche Rita Süssmuths gedacht. Es ist daran erinnert worden, wie sie sich für die Frauen eingesetzt hat. Sie war es, die gegen Widerstände durchgesetzt hat, dass es die alleinige Entscheidung der Frau ist, ob sie die Schwangerschaft fortsetzt oder abbricht.
Das ist seit Jahrzehnten geübte Praxis, und auch das respektieren wir.
In Deutschland ist hinreichend sichergestellt, dass eine Frau, die die Schwangerschaft abbrechen will, die notwendige Versorgung bekommt. Das zeigen die seit Jahren gleichbleibend hohen Zahlen. Es mag sein, dass die gesundheitliche Versorgungslage gerade in den ländlichen Bereichen nicht optimal ist. Aber auch hier gilt es festzustellen: Das gilt für die allgemeine medizinische Versorgung; da geht es nicht nur um Schwangerschaftsabbrüche. Die Behauptung, dass die Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland prekär wäre, trifft einfach nicht zu.
Es ist schon angeklungen: In der letzten Legislaturperiode hatten wir eine Anhörung im Rechtsausschuss zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs und zu dem Antrag „Versorgungslage von ungewollt Schwangeren verbessern“. Damals hat Professor Matthias David, ein Mediziner, der selbst in Kliniken Schwangerschaftsabbrüche vornimmt, auf Folgendes hingewiesen:
„Für die Frauen, die sich nach der gesetzlich vorgeschriebenen Beratung für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, ist eine bedarfsgerechte, flächendeckende, gut erreichbare und sichere medizinische Versorgung in Deutschland gewährleistet; […].“
Und zwar sowohl beim operativen als auch beim medikamentösen Schwangerschaftsabbruch.
Es gäbe noch viele Themen, auf die man eingehen könnte. Die Zeit ist heute fortgeschritten; darum schenke ich Ihnen ein paar Minuten. Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.
Herzlichen Dank.
Ich darf unserem nördlichsten Nordlicht, Stefan Seidler, das Wort erteilen.