Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Freundschaft zwischen Deutschland und Großbritannien ist kein Luxus. Sie ist eine notwendige Lehre aus der Geschichte zweier von Deutschland begonnener Weltkriege. Heute sind beide Länder einander mit Recht zutiefst verbunden. Vieles haben wir gemeinsam, im Guten wie auch geteiltes Leid. Angesichts der wachsenden Brüchigkeit der regelbasierten Weltordnung und des schwindenden Respekts gegenüber dem Völkerrecht ist ein Freundschaftsvertrag zweier Demokratien zudem ein starkes Zeichen an Autokraten und Imperialisten wie Trump oder Putin.
Und starke Zeichen für das Völkerrecht brauchen wir in diesen Tagen weiß Gott dringender denn je.
Ein solcher Vertrag zeigt auch, dass eine nationalistische Politik, die Menschen voneinander trennt und damit letztlich auch zum Brexit geführt hat, gescheitert ist.
Menschen wieder zusammenzubringen durch vermehrte persönliche und kulturelle Begegnungen und besonders durch intensiveren Jugendaustausch, ist richtig und wichtig.
Leider belässt es die Bundesregierung nicht dabei. Und da kulturelle Begegnungen so wichtig sind, ermögliche ich Ihnen jetzt eine solche, nämlich mit dem bereits zitierten William Shakespeare. Der schreibt über die Freundschaft in „Antony and Cleopatra“, zweiter Akt, sechste Szene: „[…], the band that seems to tie their friendship together will be the very strangler of their amity: […].“ Im Klartext: Wer die Freundschaft zu fest zusammenzubinden sucht, erdrosselt diese am Ende. Und genau das tut die Bundesregierung mit diesem Vertrag; denn Sie belassen es eben nicht bei der Freundschaft. Eine gemeinsame Migrationsabwehr, wie Sie sie hier wollen, verbindet Menschen nicht; sie trennt sie, meine Damen und Herren.
Natürlich steht in diesem Vertrag auch Ihr Verständnis von Sicherheitspolitik zentral. Sie können es gar nicht abwarten: Die Erleichterung von Rüstungsexporten soll für britische Firmen noch vor offizieller Unterzeichnung des Übereinkommens über Ausfuhrkontrollen vorläufig in Kraft gesetzt werden. Damit können künftig Rüstungsgüter zur Weiterverarbeitung hin- und hergeliefert, woanders eingebaut und am Ende sogar in Drittstaaten exportiert werden.
Doch damit immer noch nicht genug: Das verteidigungspolitische Kernstück des Vertrags ist eine bilaterale Beistandsklausel, die sogar über Artikel 5 des Nordatlantikvertrags hinausgeht.
Beide Länder betrachten künftig jede strategische Bedrohung des Partners als eigene Bedrohung. Was genau soll das denn bitte heißen? Ist das nur handwerklich schlecht gemachte Lyrik, oder wollen Sie wirklich eine entgrenzte Nibelungentreue?
Mit dem Anliegen eines deutsch-britischen Freundschaftsvertrags stoßen Sie bei uns grundsätzlich auf offene Türen. Dann aber bitte wirkliche Freundschaft auf der Grundlage von Frieden und Völkerverständigung, aber nicht als Freundschaft verkleidetes Säbelrasseln, meine Damen und Herren.
Der Vertrag in der vorliegenden Form ist für uns daher nicht zustimmungsfähig.
Ich danke Ihnen.