Herr Präsident! Liebe Kollegen! Verehrte Bürger! „Der Rock des Beamten sitzt eng, aber er wärmt“, so hieß das früher. Was diese Wärme den Steuerzahler auf Dauer kostet, ist weniger bekannt.
Ende 2024 beliefen sich die Verpflichtungen für Pensionen und Beihilfen für den Bund auf rund 902 Milliarden Euro. Und es gibt sogar Rücklagen dafür! Sie liegen bei beeindruckenden 5 Prozent. 5 Prozent! Das heißt, 95 Prozent dieser Verpflichtungen sind ungedeckt. Das dürfen künftige Generationen zahlen; Tendenz steigend. Und das ist das Problem: Jeder Euro, der morgen für Pensionen gebunden ist, steht heute nicht mehr für Investitionen zur Verfügung: nicht für Bildung, nicht für Infrastruktur, nicht für Digitales, für gar nichts.
Liebe Kollegen, Demografie ist kein Hexenwerk. In den nächsten zehn Jahren geht fast ein Drittel aller Beamten in Rente. Das BMI rechnet deshalb bis 2060 mit einem Anstieg der Kosten nur für den Bund auf das Dreifache, auf dann 25,4 Milliarden Euro. Kein Wunder: Schon nach fünf Jahren haben Beamte Anspruch auf eine Mindestversorgung, für die der Durchschnittsverdiener in der gesetzlichen Rente 52 Jahre arbeiten müsste. Die durchschnittliche Pension lag 2024 bei 3 420 Euro. In der gesetzlichen Rente ist das selbst für Spitzenverdiener nicht drin.
Ja, Beamte sind teuer. Das war auch der Grund, warum Österreich und die Schweiz – beides Länder mit ähnlichen Verhältnissen – schon in den 90er-Jahren begonnen hatten, den öffentlichen Dienst zu verschlanken und die Zahl der Beamten zu reduzieren.
In Deutschland dagegen schraubte die GroKo unter Frau Merkel die Zahl der Beamten ab 2013 jedes Jahr weiter nach oben. Und die Ampel, die ja eigentlich Bürokratie abbauen wollte, legte ihrerseits noch zahllose Planstellen für dies und das obendrauf.
Allein in den Bundesministerien hat sich die Zahl der Beamten in zehn Jahren fast verdoppelt. Jetzt soll ja wieder abgespeckt werden. Und das Erste, was kommt, ist – natürlich! – eine neue Behörde. Das sind die Kosten, die bleiben. Und das betrifft die Länder genauso. Es gibt Länder, die haben schon heute mehr Pensionäre zu versorgen als aktive Beamte. Deshalb brauchen wir dringend eine Kehrtwende, und unser Antrag setzt genau da an.
Vorweg: Es geht nicht um bestehende Beamtenverhältnisse; die stehen unter Bestandsschutz. Das heißt, Artikel 33 des Grundgesetzes gilt. Die Alimentationspflicht gilt, und die erworbenen Ansprüche gelten auch. Man kann sich die Folgen von 30 Jahren Untätigkeit eben nicht einfach wegwünschen. Was wir aber können: Wir können vermeiden, heute den Nachschub an Pensionslasten zu produzieren, den wir morgen nicht mehr bezahlen können. Das heißt, wir wollen die tarifliche Beschäftigung als Regelfall festschreiben.
Das Beamtenrecht ist verfassungsrechtlich eng auf hoheitliche Aufgaben ausgerichtet. Dazu gehören Eingriffsverwaltung, Sicherheitsfunktionen und normsetzende Tätigkeiten. Das betrifft bestimmte Aufgaben, zum Beispiel bei der Polizei, beim Zoll, bei der Justiz und der Finanzverwaltung. Da gehört der Beamtenstatus hin.
Aber die allermeisten Verwaltungsaufgaben erfordern keine Verbeamtung. Neueinstellungen sollen deshalb grundsätzlich tariflich erfolgen. Die wenigen Ausnahmen müssen dann klar definiert und transparent begründet werden. Damit werden nicht nur Personal- und Pensionskosten gesenkt. Damit stärken wir auch die gesetzliche Rentenversicherung, weil die Beschäftigten dann dort pflichtversichert sind.
Für die anderen, die Neubeamten, sollen ab dem ersten Tag der Einstellung Rücklagen gebildet werden in einem zweckgebundenen Pensionsfonds für neue Beamte, dem PENFO, der sich in Struktur und Anlageprozess am bestehenden KENFO orientiert; das ist der Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung.
Das heißt, wir wollen einen getrennten Rechnungskreis mit eigener Zweckbestimmung, der für jeden einzelnen Beamten einen vollständigen Kapitalstock aufbaut.
Wir nutzen dafür die Struktur des bestehenden Fondsmodells mit professionellem Management und langfristigem Anlagehorizont: kein Verschieben, kein Schönrechnen, keine impliziten Schulden und vor allem kein Zugriff mehr seitens der Politik. Denn was aus den Versorgungsfonds geworden ist, die seit 1999 Pflicht sind, das haben wir gesehen: Kaum wird das Geld knapp, landen die Rücklagen in den Landeshaushalten. Da ist es fast ehrlicher, man lässt es ganz, wie in Brandenburg, Bremen und Rheinland-Pfalz, und sagt ganz offen, man hat vor dieser großen Herausforderung kapituliert.
Liebe Kollegen, damit sollten wir uns nicht abfinden. Der Staat muss doch Sicherheit garantieren, Recht durchsetzen, Infrastruktur sichern und Freiheit ermöglichen. Nur, als AfD glauben wir nicht, dass immer mehr Beamte dazu beitragen, sondern sehen im Gegenteil die staatliche Handlungsfähigkeit zunehmend bedroht. Wir wollen einen leistungsfähigen Staat, der nicht auf Kosten seiner Kinder lebt, der seine Verpflichtungen nicht versteckt und der Vorsorge betreibt, bevor die Rechnung kommt.
Deshalb wollen wir das Beamtentum auf seine verfassungsrechtliche Kernfunktion zurückführen.
Vielen Dank.
Für die CDU/CSU-Fraktion darf ich Florian Oest das Wort erteilen.