Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir leben in unsicheren Zeiten. Dauerhafte systemische Bedrohungen gehen von Terroranschlägen, Cyberangriffen und unerlaubten Drohnenüberflügen aus. Im Januar dieses Jahres führte der Anschlag auf das Berliner Stromnetz durch die linksterroristische Vulkangruppe zu einem Stromausfall bei 45 000 Haushalten. Das war der größte Stromausfall in Deutschland seit Ende des Zweiten Weltkrieges. Tatverdächtige wurden, wie nicht anders zu erwarten, bisher noch nicht gefasst. Das BKA zählte allein im Jahr 2025 mehr als 320 Fälle von gezielter Sabotage und über 2 000 Drohnenüberflüge. Das Ziel der Hintergrundpersonen ist das Schüren von Verunsicherung. Die Bürger sollen das Gefühl bekommen, dass der Staat seinen Aufgaben nicht mehr gewachsen ist. Darum ist es wichtig, dass wir uns heute mit den Fragen der zivilen Verteidigung bzw. des Katastrophenschutzes befassen.
Das grüne Interesse am Bevölkerungsschutz ist offenbar dem Ausscheiden der Grünen aus der Ampelkoalition und deren Rolle in der parlamentarischen Opposition geschuldet. Man muss sich zum Teil sehr wundern, was die Grünen hier zum Thema schreiben. Herr Eckert, Sie sind der Erstzeichner dieses Antrages. Als Vorstandsmitglied im Bayerischen Roten Kreuz und Vorsitzender des Deutschen Komitees Katastrophenvorsorge e. V. schreiben Sie auf Seite 2 im zweiten Absatz Ihres Antrags allen Ernstes – ich zitiere –: „Der Stromausfall infolge eines Anschlags auf eine Stromversorgungsleitung in Berlin Anfang dieses Jahres hat nicht die Verletzlichkeit kritischer Infrastruktur insgesamt – den Lebensadern, der Gesellschaft, der Wirtschaft und unserer Demokratie – erneut schmerzlich aufgezeigt […].“ Zitat Ende.
Ich sage Ihnen: Doch! Genau das hat der Anschlag auf über 100 000 Berliner getan. Wenn 100 000 Grundrechtsträger tagelang ohne Strom und Heizung in der Kälte ausharren, dann eben gerade, weil die kritische Infrastruktur verletzlich ist. Es kann dahinstehen, ob Ihre falsche Aussage auf einer Fehlannahme oder einer grünen Empathielosigkeit beruht. Wer sich den Menschenrechten unserer Bürger verpflichtet sieht, kann diesem Antrag in dieser Form nicht zustimmen. Tut mir leid.
Wenn wir von Zivilschutz sprechen, ist auch immer auf den Unterschied zum Katastrophenschutz hinzuweisen. Zivilschutz ist Katastrophenschutz im Verteidigungs- oder Spannungsfall, also im Kriegsfall und bei dessen direkter oder indirekter Vorstufe.