Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ein geliebter Mensch stirbt, verlieren Hinterbliebene nicht nur einen nahestehenden Menschen, sie verlieren häufig auch einen Teil ihrer wirtschaftlichen Sicherheit. Genau an diesem Punkt setzt die Hinterbliebenenrente an. Sie ist ein Versprechen unseres Sozialstaates. Niemand soll nach einem schweren Schicksalsschlag alleingelassen werden oder in wirtschaftliche Not geraten.
Die Hinterbliebenenrente hat dabei zwei klare Aufgaben: Sie schützt vor Armut, und sie hilft dabei, in einer schwierigen Lebenslage zurück ins eigene Berufsleben zu finden. Aber: In der Praxis funktioniert das häufig nicht, und das liegt an der Hinzuverdienstgrenze. Das ist eine Regelung aus einer anderen Zeit – aus einer Zeit, in der man davon ausgegangen ist, dass Hinterbliebene dauerhaft vom Einkommen des Partners abhängig sind.
Heute sieht die Realität ganz anders aus. Und trotzdem gilt: Wer über den Freibetrag hinaus verdient, muss hinnehmen, dass die Rente um 40 Prozent des darüberliegenden Einkommens gekürzt wird. Die Konsequenz ist ganz offensichtlich: Jede zusätzliche Arbeitsstunde führt dazu, dass ein Teil der Rente verloren geht.
Das ist kein Randproblem, sondern ein Problem, das viele Menschen betrifft, besonders häufig Frauen. Besonders hart trifft es Hinterbliebene mit Kindern – Menschen, die eigentlich durchstarten wollen, die Verantwortung übernehmen und mitten im Aufbau ihres Berufslebens ganz plötzlich alleine dastehen. Gerade sie erleben, dass die bestehenden Regeln den Schritt in eine stabile Erwerbstätigkeit erschweren. Denn die Folgen sind klar: Wer mehr arbeitet, verliert einen Teil der Hinterbliebenenrente. Wer weniger arbeitet, verliert langfristig die eigenen Rentenansprüche.
Der Petitionsausschuss hat dieses Problem erkannt. Das Anliegen der Petentin ist berechtigt. Deshalb haben wir die Petition mit der höchsten Votierung, mit der höchsten Empfehlung an die Bundesregierung überwiesen, zur Berücksichtigung und mit der klaren Erwartung, dass eine neue, eine zeitgemäße Regelung geprüft und umgesetzt wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir es ernst meinen mit der Chancengerechtigkeit in diesem Land, wenn wir Familien wirklich unterstützen und die eigene Erwerbsfähigkeit stärken wollen, dann dürfen wir diesen Widerspruch nicht länger ignorieren.
Wir müssen Menschen dabei unterstützen, nach einem schweren Verlust wieder Schritt für Schritt in ein selbstbestimmtes Leben zurückzufinden, und genau dafür machen wir heute den Weg frei.