Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich schlage vor, wir kehren zu dem eigentlichen Thema zurück, nämlich zu der InRa-Studie, über die wir heute diskutieren.
Die befasst sich nämlich mit der Frage zu Rassismus in staatlichen Institutionen und Behörden.
Die Studie ist Teil eines Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Bekämpfung von Extremismus und Rassismus. Das Ergebnis ist klar: Auch in unseren Institutionen und Behörden gibt es Rassismus, Fehlverhalten, Vorurteile und fragwürdige Routinen. Wir nehmen diese Ergebnisse sehr ernst und haben mit der Novelle des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes bereits gehandelt.
Extremisten, gleich welcher Couleur, haben im Staatsdienst keinen Platz. Eine zusätzliche Zuverlässigkeitsprüfung für neue Beschäftigte im Sicherheitsbereich stellt sicher, dass nur diejenigen Verantwortung tragen, die auf dem Boden unseres Grundgesetzes stehen.
Das schützt alle, die rechtsstaatlich und pflichtbewusst ihren Dienst tun.
Ja, Rechtsextremismus ist die größte Gefahr für unseren Rechtsstaat. Wer das leugnet, dem empfehle ich einen Blick in die Polizeiliche Kriminalstatistik.
Es gibt aber einen entscheidenden Unterschied zwischen kritischer Selbstprüfung und pauschaler Verunglimpfung unseres Staates, wie Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von Der Linken, es gerne tun.
Auf der einen Seite stehen diejenigen, die den Staat jagen wollen, und auf der anderen Seite jene, die der öffentlichen Verwaltung im Allgemeinen und der Polizei im Besonderen strukturellen Rassismus unterstellen, fernab von allen rationalen Argumenten und Fakten. Sie, so ist mein Eindruck, sind davon regelrecht besessen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, unterschiedliche Lager, unterschiedliche Worte, im Ergebnis aber dasselbe Ziel: Sie wollen das Vertrauen in unseren Rechtsstaat erschüttern.
Wenn ich ganz nach links oder auch ganz nach rechts in diesem Saal schaue, dann bleibt eine Gemeinsamkeit: Sie meinen es nicht gut mit den Menschen in unserem Land!
Meine Damen und Herren, ein zentraler Teil der vorliegenden Studie befasst sich mit vier Bundesbehörden: mit der Bundespolizei, mit der Zollverwaltung, mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und mit der Bundesagentur für Arbeit. Behörden sind verpflichtet, Recht und Gesetz konsequent anzuwenden und Ansprüche sorgfältig zu prüfen. Diese Prüfungen können dazu führen, dass Entscheidungen nicht zugunsten der Betroffenen ausfallen. Gerade Entscheidungen im Aufenthalts- oder Asylrecht oder bei der Gefahrenabwehr sind oft mit weitreichenden Konsequenzen für den Einzelnen verbunden. Eine unterschiedliche Behandlung von Personen ist nicht per se diskriminierend; sie ist Ausdruck einer rechtsstaatlich gebotenen Differenzierung. Gleichmacherei hat nichts mit Gerechtigkeit zu tun.
Die Bundespolizei hat den gesetzlichen Auftrag, unerlaubte Einreisen zu verhindern. In den Jahren von 2022 bis 2024 hat sie knapp 10 Millionen solcher Kontrollen durchgeführt. Von 81 Beschwerden wegen Racial Profiling oder Diskriminierung waren zwei erwiesen begründet.
Bei rund 56 000 Beschäftigten der Bundespolizei gab es in den letzten zehn Jahren 61 Verdachtsfälle mit rassistischem Bezug, zwei davon mit strafrechtlicher Verurteilung. Das zeigt: Fehlverhalten gibt es, und wo es vorkommt, wird es geahndet.
Unsere staatlichen Institutionen sind kritisch, auch mit sich selbst. Von flächendeckendem strukturellem Rassismus kann aber keine Rede sein.
Wir lassen es nicht zu, dass Sie Polizei und Verwaltung pauschal an den Pranger stellen und in der Ausübung ihrer Pflichten beeinträchtigen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn ich Ihren Antrag lese, dann bleibt bei mir der Eindruck, dass Sie einen Staat möchten, der auf Misstrauen, Bespitzelung und Druck setzt.
Ich komme aus der Oberlausitz. Die Generation meiner Eltern und Großeltern hat das bis 1989 ertragen müssen. So etwas möchten wir in Deutschland nie wieder erleben.
Wir stehen an der Seite derer, die Diskriminierung erleben und zu Recht erwarten, dass der Staat sie schützt. Wir stehen
aber auch an der Seite derer, die jeden Tag einen schwierigen, verantwortungsvollen Dienst leisten: an der Grenze, im Asylverfahren, in der Arbeitsvermittlung, in der Zollkontrolle. Beides gehört zusammen: ein starker, handlungsfähiger Staat und das unmissverständliche Eintreten gegen jegliche Form von Rassismus und Extremismus,
ohne ideologische Scheuklappen, aber mit rechtsstaatlicher Klarheit.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.