Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Haug, Sie sagten, dass „schwarz“ von uns und in der Studie großgeschrieben würde. Lieber „schwarz“ und „weiß“ großschreiben als „braun“, würde ich einmal feststellen.
Ihre Rede hatte leider sehr viel von der Farbe und wird diesem Thema wahrlich nicht gerecht.
Ein Satz geht mir nicht aus dem Kopf. Diesen Satz hat Mehmet Daimagüler 2017 geäußert. Er hat ihn geäußert im Rahmen der Verleihung des Manfred-Rommel-Preises in Stuttgart. Eine Festrede hielt der ehemalige Stuttgarter Oberbürgermeister Professor Dr. Wolfgang Schuster. Der Satz lautete: Ein Rechtsstaat, der stark ist, schaut in den Abgrund, auch auf die Gefahr hin, dass der Abgrund zurückblickt.
Daimagüler hatte recht. Er hat das als jemand gesagt, der nicht etwa den Rechtsstaat unter Generalverdacht stellt oder der einen Grundzweifel hat gegenüber Sicherheitsbehörden, sondern als jemand, der zutiefst an diesen Rechtsstaat glaubt und der an die Bedeutung und Wichtigkeit von Sicherheitsbehörden glaubt und gerade deshalb dafür plädiert, dass wir erkennen, dass es eben nicht den perfekten Rechtsstaat gibt und dass es auch nicht darauf ankommt, dass der Rechtsstaat keine Fehler macht, aber darauf, dass der Rechtsstaat sich bewusst ist, dass er Fehler macht.
Dem uns zu stellen, scheint mir die Aufgabe zu sein. Erinnern wir bitte daran, was der Hintergrund dieser Studie war. Es geht hier nicht darum, dass es selbstverständlich Diskussionen gibt über das methodische Design. Es gab auch Kritik an der Studie – das wissen alle hier im Raum, die sich damit beschäftigt haben – seitens der Bundespolizei, seitens des BAMF. Aber was ist der Hintergrund, wovon reden wir? Der Hintergrund war Halle, Hanau und der Mord an Walter Lübcke. Wir hatten einen Kabinettsausschuss, und im Rahmen dessen wurde intensiv debattiert, auch eine Studie in Auftrag gegeben. Sie wurde ja auch weiter angelegt, um Institutionen – nicht nur Polizeibehörden, nicht nur Institutionen des Bundes, sondern Institutionen insgesamt – im Hinblick auf strukturellen und institutionellen Rassismus zu befragen.
Der Befund ist nicht etwa, dass, weil wir in diesen Ritualen gefangen sind, Generalverdacht begründet und die Situation überall ganz furchtbar ist. Der Befund ist aber auch nicht, dass es nur Einzelfälle sind. Es geht auch nicht darum, dass wir das als Projektionsfläche für unsere eigene ideologische Auseinandersetzung benutzen, sondern darum, dass wir uns dieser Aufgabe, die Daimagüler uns mitgegeben hat, stellen.
Was ist diese Aufgabe? Die Aufgabe ist, dass wir hier in einem Land leben, in dem viele Menschen der Gastarbeitergeneration, die im Übrigen noch mehr Vertrauen in die Institutionen dieses Landes hatten als ihre Kinder und ihre Enkelkinder, Rassismuserfahrungen gemacht haben und dass es uns bei allen Versuchen bis zum heutigen Tag nicht hinreichend gelungen ist, ihre Situation, ihre Leistung anzuerkennen und gleichzeitig anzuerkennen, gegen welche Rassismen, individuell wie auch immer wieder strukturell, sie angekämpft haben. Diese Leistung von ihnen verdient Würdigung und Anerkennung.
Wir reden auch über den zweiten Brandanschlag von Solingen; ich saß letztes Jahr in dem Gerichtssaal in Wuppertal. Die Erkenntnis war, dass leider sowohl Teile der Staatsanwaltschaft und der Richter als auch die Verteidiger sehr viel Zeit damit verbrachten, denjenigen, die klagten, den Nebenklagevertreterinnen und -vertretern, zu sagen, dass der Täter auf keinen Fall rassistisch gehandelt hätte. Ja, man hatte fast den Eindruck, sie verteidigten den Täter gegenüber dem Vorwurf des Rassismus. Es gab die Höchststrafe mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und Sicherungsverwahrung. Aber es war für die Familien – ich war als Prozessbeobachter dabei – unerträglich, das zu sehen; sie hatten den Eindruck, es gibt keine Empathie, kein Mitgefühl für ihre Situation.
Sie haben doch nicht erwartet, dass man entscheidet, der Täter habe rassistisch gehandelt; aber ihr Anspruch war, dass der Staat alles unternimmt, um zu klären, ob ihre Familienangehörigen, ob ihre Freundinnen und Freunde Opfer von Rassismus wurden. Darum geht es in diesem Zusammenhang.
Das ist der Auftrag des Staates: nicht Selbstbezichtigung, auch nicht Generalverdacht, sondern diese Fragen beantworten. Darin liegt die Aufgabe.
Wir können diese Studie im Zusammenhang denken – wenn wir an den künftigen Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus denken, wird das auch notwendig sein – mit dem heute vorliegenden NaDiRa, dem Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitor. Der zeigt doch, dass Menschen, die Rassismus erfahren haben, weniger diesem Staat vertrauen, zum Teil massiv weniger. Wenn wir uns nicht nüchtern, analytisch, ohne Generalverdacht, aber mit dem Pathos der Klarheit und Präzision diesem Rassismus stellen, haben wir ein Legitimitätsproblem unseres Staates, weil wir Vertrauen verlieren – nicht nur das Vertrauen derjenigen, die diesen Staat von rechts außen und extremistisch infrage stellen, sondern auch das Vertrauen der Opfer von Rassismus. Daher geht es im Sinne eines verantwortungsvollen Umgangs mit dieser und anderen Studien darum, dass wir für die Legitimität und das Vertrauen in unseren Staat arbeiten, und damit geht es letztlich auch um uns selbst.
Am Ende geht es – und das ist mir unendlich wichtig – darum, dass wir als ein Staat, der sich selbst ernst nimmt, der in den Abgrund blickt mit dem Risiko, dass der Abgrund zurückblickt, denjenigen gerecht werden, die Opfer des NSU wurden, dass wir Walter Lübcke gerecht werden und dass wir in diesen Fällen schonungslos aufklären, was noch aufzuklären ist, nämlich dass Behörden versagt haben, dass der Staat versagt hat, dass es strukturelle Fehler gab, –