Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Vorredner hat gerade von Meinungsfreiheit gesprochen; diese steht im Grundgesetz. Bei uns gibt es die Wissenschaftsfreiheit; diese steht im Grundgesetz.
Was das wiederum mit dem vorliegenden Gesetz zu tun haben soll, bleibt offen.
Es geht heute um attraktive Arbeitsbedingungen in Forschungseinrichtungen. Da, wo mehr als die Hälfte der Finanzierung dieser Einrichtungen aus öffentlichen Geldern stammt, unterliegen sie dem Besserstellungsverbot. Das heißt, dort darf nicht besser bezahlt werden als bei vergleichbaren Mitarbeitenden im öffentlichen Dienst.
Das Wissenschaftsfreiheitsgesetz – das gibt es ja schon – durchbricht diese Regeln bereits und schafft Ausnahmen für elf große Forschungseinrichtungen. Diese Ausnahmen sollen jetzt ausgeweitet werden. Dafür liegt ein Vorschlag der Bundesregierung vor, der die Ausweitung etwas enger fasst, und es liegt ein Vorschlag des Bundesrats vor, der die Ausweitung etwas weiter fasst.
An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass wir eine Durchbrechung des Besserstellungsverbots bereits an einer anderen Stelle haben, nämlich im Ursprungsgesetz zum Besserstellungsverbot, dem Haushaltsgesetz 2025. Dort haben die Haushälter etwas Kluges reingeschrieben. Das wird auch im Haushaltsgesetz 2026 fortgesetzt. Dort heißt es nämlich, dass vom Besserstellungsverbot abgewichen werden kann – egal ob Forschungseinrichtungen projektfinanziert oder institutionell gefördert werden –, und zwar durch Tarif.
Das wurde sehr klug gemacht. Wir wollen ja gerade nicht, dass Arbeitgeber aus der Hüfte geschossen mit öffentlichen Mitteln der öffentlichen Hand Konkurrenz machen und damit Unruhe im Lohngefüge stiften. Wir wollen, dass das ordentlich durch die Tarifparteien entlang klarer und einklagbarer Regeln stattfindet. Es braucht also keine weitere große Aufweichung des Verbots, wie vom Bundesrat vorgeschlagen. Die Ausnahmen der Bundesregierung reichen aus. Das Beste wären sowieso Tarifverträge, die auch Spitzenwissenschaft abbilden. Regelungstechnisch ist das ohne Weiteres möglich.
In der ganzen Debatte über Spitzenpersonalanbindung in der Wissenschaft kommt mir eine Gruppe deutlich zu kurz – von denen war heute noch wenig die Rede –, nämlich die Beschäftigten in den unteren und mittleren Einkommensgruppen.
Frau Kollegin Lemke, diese Beschäftigten sind übrigens im Wissenschaftsfreiheitsgesetz bereits erfasst; auch um sie geht es darin. Genau diese Beschäftigten müssen oft Wohn- und Lebenshaltungskosten stemmen, die zur hohen Belastung werden und ein wirkliches Hemmnis für die Wissenschaft darstellen.
Zeitgemäße Wissenschaft lebt nicht vom Genie allein. Sie funktioniert durch ein arbeitsteiliges Zusammenwirken verschiedenster Menschen verschiedenster Qualifikationsebenen. Um auch diese Beschäftigten zu gewinnen, braucht es Ballungsraumzulagen und vergünstigte Überlassung betrieblichen Wohnraums. Leider konnte bislang keine gesteigerte Bereitschaft wahrgenommen werden, auch diesen Beschäftigten gerecht zu werden.
An sie richtet sich deshalb mein Appell: Werden Sie Mitglied in einer DGB-Gewerkschaft! Fordern Sie einen Tarifvertrag mit ebensolchen Regelungen! Das Besserstellungsverbot steht dem schon heute nicht im Wege.
Vielen herzlichen Dank.