Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zu Beginn eines ganz klar sagen: Jeder Mord an einer Frau ist ein Mord zu viel. Und jede Form von Gewalt gegen Frauen ist inakzeptabel, egal aus welchen Motiven sie begangen wird.
Doch leider ist Gewalt gegen Frauen Alltag. Sie geschieht in allen sozialen Schichten: in der gut situierten Arztfamilie wie auch im Arbeiterbrennpunkt, weltweit und leider auch in allen Religionen. Und das ist eine Schande für eine Gesellschaft des 21. Jahrhunderts.
Der Schutz von Frauen ist daher keine parteipolitische Frage; er ist eine gesamtgesellschaftliche Verpflichtung. Besonders erschütternd und wohl die Spitze des Eisbergs sind die sogenannten Ehrenmorde. Wir haben schon gemerkt: Wir haben unterschiedliche Meinungen zu Begrifflichkeiten. Ich bleibe in meiner Rede bei diesen – in Anführungszeichen – „Ehrenmorden“, wohl wissend, dass man darüber immer noch diskutieren kann.
In diesen Fällen kommt die Gewalt genau von dort, wo sich Menschen normalerweise besonders geschützt fühlen: aus der Familie. Die eigene Familie ordnet das Leben eines Menschen – einer Tochter, einer Schwester, einer Cousine – einer angeblichen Ehre unter.
Hier bricht eine soziale oder vielmehr asoziale Vorstellung durch, die Gewalt rechtfertigt, wenn eine bislang folgsame Frau aus dem tradierten Rollenverständnis ausbricht. Der Täter glaubt vorgeblich, die sogenannte Ehre seiner Familie oder seiner Gemeinschaft wiederherstellen zu müssen. Doch im Kern geht es um eines: um Kontrolle über das Leben und Verhalten von Frauen. Und es sei auch erwähnt: Laut einer Studie des Max-Planck-Instituts, allerdings schon aus dem Jahr 2011, sind 43 Prozent der Opfer Männer.
Jeder „Ehrenmord“ ist ein eindrucksvolles Zeichen dafür, dass die Täter nicht in unserem Land, nicht in unserer Gesellschaft, nicht in unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung angekommen sind. In diesen Fällen zeigt sich ein Verständnis von richtig und falsch, das diametral zu unserer Rechtsordnung steht. Darauf müssen wir reagieren: mit Integration, mit Bildung, mit Aufklärung und natürlich mit klaren rechtsstaatlichen Sanktionen.
Im vorliegenden Antrag wird nun gefordert, die sogenannten Ehrenmorde in der Polizeilichen Kriminalstatistik gesondert zu erfassen. Und ja, gute Politik braucht eine solide Datenbasis. Doch, Kolleginnen und Kollegen, der „Ehrenmord“ ist kein eigener Straftatbestand. Er wird nicht separat, sondern innerhalb der beiden Kategorien der Tötungsdelikte „Mord“ und „Totschlag“ geführt. Warum aber ein Mensch zum Mörder wird, welche Motive er hat – ob aus Habgier, Mordlust oder was auch immer –, wird statistisch nicht erfasst. Die Erfassung einer einzelnen Motivation würde folglich die statistische Methodik sprengen.
Zudem sind die sogenannten Ehrenmorde oftmals nicht trennscharf abzugrenzen von partnerschaftlicher Gewalt oder der sogenannten Blutrache. Und aus all diesen Gründen lehnen wir den Antrag der AfD ab.
Das heißt nicht, dass es kein brauchbares Zahlenmaterial gibt. Das Bundeskriminalamt erstellt jährlich ein Lagebild zu geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichteten Straftaten. Dies umfasst auch Partnerschaftsgewalt, häusliche Gewalt und innerfamiliäre Gewalt.
Fest steht leider auch: Keine Statistik dieser Welt verhindert auch nur eine Gewalttat.
Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen keine Polarisierung, wir brauchen keine Stigmatisierung. Wir brauchen Hilfsangebote.