Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn meines Debattenbeitrags möchte ich ein Wort über die Opfer verlieren. Denn hinter jeder Statistik, hinter jeder Zahl – und sei sie auch noch so gering – stehen unglaubliche menschliche Tragödien, dramatische Schicksale und oft schreckliche Tage, Wochen, Monate, bevor letztendlich eine solche Tat geschieht. Oft sind es außergewöhnlich junge Opfer, die Zielscheiben solch bestialischer Taten werden.
Und ja, wenn wir über den Begriff der sogenannten Ehrenmorde sprechen, dann sind es oft vor allem junge Menschen aus migrantischen Familien, die Opfer solcher Taten werden. Ganz oft sind es Menschen, die genau vor patriarchalischen Ideen, vor diesem Besitzdenken fliehen und in unserem Rechtssystem Sicherheit und Schutz erwarten. Wir sind den Opfern Mitgefühl, Beistand und Respekt schuldig, aber wir sind vor allem konkretes Handeln schuldig. Nein, Mitgefühl alleine reicht nicht.
Die AfD möchte eine neue Statistik und eine neue Erfassung innerhalb einer Statistik einführen.
Auch das macht das Leben der Menschen, die Opfer solcher Taten werden, keinen Deut sicherer. Es nutzt nichts, das getrennt und gesondert zu erfassen, damit man noch besser über das Phänomen sprechen kann. Genauso wenig nutzt es, ständig zu verschweigen, dass es Probleme vielleicht mit kulturellen Wertvorstellungen gibt, die damit auch zusammenhängen und die genau solche patriarchalen Ideen noch unterstützen.
Wir müssen doch vor beiden Dingen die Augen offen halten, meine Damen und Herren. Das verlangt übrigens auch unser Rechtsstaat von uns. Genau deswegen ist das Ziel für mich und, so hoffe ich, auch für alle anderen in diesem Haus: Wer mordet, egal aus welchem Grund, hat mit der vollen Härte unseres Rechtsstaates und unserer Sicherheitsbehörden zu rechnen, meine Damen und Herren.
Wer glaubt, dies aufgrund seiner Ehre tun zu müssen, ist zutiefst ehrlos. Da gibt es kein Wenn und Aber, meine Damen und Herren.
Wer so etwas tut, hat sein Gastrecht verwirkt.
Aber Sie implizieren ja, dass der Rechtsstaat hier nicht handeln kann. Das Gegenteil ist der Fall. Der Rechtsstaat tut das. Regelmäßig werden genau solche Morde aus Gründen der Familienehre als Morde aus niedrigen Beweggründen bewertet und deswegen auch besonders hart belangt.
Wir handeln konkret mit der Einführung der Fußfessel, der Ausweitung der Videoüberwachung, digitalen Befugnissen und natürlich auch mit Abschiebung derer, die solche Taten begehen. Aber deswegen gehört niemand unter Generalverdacht gestellt. Vielmehr werden Frauen durch konkretes Handeln des Rechtsstaats vor solchen Taten geschützt.
Vielen Dank.