Vielen Dank, Herr Präsident, für die vielen Klarstellungen. – So, da ich jetzt noch 30 Sekunden habe, möchte ich jetzt ganz gerne noch mal auf das Fallbeispiel am Anfang meiner Rede zurückkommen, auf die Ermordung, von der ich gesprochen habe. Es gibt vom Bundesgerichtshof genau zu diesem Ehrenmord eine Einlassung, aus der ich Ihnen jetzt zitiere:
„Die junge Frau, die er zu kontrollieren und zu bestimmen suchte, hatte wenige Monate vor der Tat begonnen, sich ein wenig freier zu bewegen, kam nicht immer gleich nach der Arbeit nach Hause, sondern traf sie sich ab und zu mit Freundinnen. Zudem hörte der Angeklagte Gerüchte, dass sie auch Männer treffe. Bei einer zufälligen Begegnung meinte er gesehen zu haben, wie sie an einer Bushaltestelle Zärtlichkeiten mit einem Mann austauschte. Um seine ‚Ehre‘ und die ‚Familienehre‘
– hier in Anführungsstrichen –
wiederherzustellen, beschloss der Angeklagte, sie zu töten.“
Zitat Ende.