Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den Fall der Frederike von Möhlmann hat mein Kollege Jan-Marco Luczak schon ausführlich geschildert. Aber was ist es denn, wenn in solch einem Fall der Mörder nicht verfolgt werden kann? Was nutzt es uns eigentlich, dass wir dereinst den § 78 Absatz 2 des Strafgesetzbuchs geschaffen haben, in den wir ausdrücklich reingeschrieben haben, dass Mord nicht verjährt? Was ist dies wert, wenn in einem solchen Fall wie dem geschilderten am Ende doch keine Verurteilung mehr erfolgen kann? Nach dem rechtskräftigen Abschluss eines Strafverfahrens geht dies nur im Wege der sogenannten Wiederaufnahme. Diese ist schon bei einer Wiederaufnahme zugunsten des Angeklagten erheblich eingeschränkt; aber noch viel mehr ist sie eingeschränkt bei einer Wiederaufnahme zuungunsten des Angeklagten.
Der einschlägige § 362 der Strafprozessordnung kennt bei Freisprüchen aufgrund gefälschter Urkunden, falscher zugunsten des Angeklagten geleisteter Zeugenaussagen oder Sachverständigengutachten oder aufgrund von Richterunrecht eingeschränkt nur vier Fälle – den wichtigsten bringe ich noch –, bei denen überhaupt eine Wiederaufnahme zuungunsten des Angeklagten erfolgen kann. Der Wichtigste ist, dass den Täter sein Gewissen plagt und er am Ende durch ein glaubhaftes Geständnis die Tat gesteht. Den Grund dafür haben wir in den vorangegangenen Reden schon mehrfach genannt bekommen, ein alter römischer Rechtsgrundsatz, „ne bis in idem“, verfasst in Artikel 103 Absatz 3 unseres Grundgesetzes: Niemand darf ein zweites Mal wegen der gleichen Tat vor Gericht gestellt und bestraft werden. Materielle Gerechtigkeit, Rechtssicherheit und der Rechtsfrieden sind die maßgeblichen, wesentlichen Gründe dafür. Aber § 362 StPO hat die Möglichkeit geschaffen, in Fällen des schreienden materiellen Unrechts – ich habe sie geschildert – doch zu einer Wiederaufnahme zu kommen. Das genau machen wir: In einem sehr begrenzten Anwendungsfeld fügen wir eine einzige Nummer hinzu. Herr Professor Martens – er ist nicht mehr da, aber ich will es trotzdem sagen –, das bleibt dann eine Ausnahme.
Was mir genauso wichtig erscheint: Es wurde kritisiert, das Ministerium habe diesen Gesetzentwurf nicht vorgelegt. Ja, endlich einmal kommen wir dem nach, was uns immer als Defizit vorgehalten wird: Wir als Parlamentarier bringen aus unserer Mitte heraus – maßgeblich initiiert durch unsere Fraktion, dem sich unser Koalitionspartner angeschlossen hat –
einen Gesetzentwurf ein.
Das halte ich für einen ganz wichtigen Markstein. Da das Ministerium sich unserem Entwurf bislang nicht angeschlossen hat, bedarf es auch noch einiger Überzeugungsarbeit, aber die werden wir leisten.
Zu guter Letzt möchte ich sagen: Es erscheint mir sehr wichtig für die Hinterbliebenen – beispielsweise im Fall Möhlmann hat der Vater des Mädchens immer an den Rechtsstaat geglaubt, hat sich niemals auf irgendwelche Abwege begeben –, dass es uns in den folgenden Wochen nach intensiven Beratungen gelingt, zum Beispiel diesem Mädchen und seinen Hinterbliebenen und auch anderen Opfern von Straftaten endlich Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, um am Ende nicht sagen zu müssen: Die Mörder sind unter uns.
Ich bedanke mich.