Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf modernisieren und entbürokratisieren wir das Steuerberatungsrecht in Deutschland.
Erstens. Wir möchten die Steuerberatung flexibler und zugänglicher machen. Daher wird auf eine abschließende Aufzählung der Personen verzichtet, die zur beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind. Wir ersetzen jetzt die bisherige Regelung durch eine nicht abschließende Generalklausel, was sich am bewährten Modell des Rechtsdienstleistungsgesetzes orientiert.
Zweitens. Wir wollen die Beratungsbefugnisse der Lohnsteuerhilfevereine als Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmerinnern und Arbeitnehmern stärken.
Deshalb wird die Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen durch den Wegfall der Betragsgrenzen für vereinbarte Tätigkeiten erweitert.
Wir kommen damit einer schon seit Längerem vorgetragenen und sehr gerechtfertigten Bitte der Lohnsteuerhilfevereine nach. Wir wollen auch in Zeiten des Fachkräftemangels und digitaler Kommunikation Lohnsteuerhilfevereine von unnötigen und bürokratischen Hürden befreien. Daher erlauben wir die Leitung von bis zu drei Beratungsstellen durch eine Person und verhindern so eine Schließung von Beratungsstellen wegen fehlenden Personals.
Drittens. Wir wollen die praktische Ausbildung von Studierenden fördern. Deshalb wird auch die unentgeltliche Steuerberatung sogenannter Tax Law Clinics, in denen Studentinnen und Studenten ihr Wissen in der Praxis anwenden können, durch unseren Entwurf gestärkt.
Viertens. Ein sehr hohes Gut und Grundlage eines geordneten Steuervollzugs ist die Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit der Steuerberaterinnen und Steuerberater. Das Fremdbesitzverbot bleibt unverändert bestehen. Der Gesetzgeber hat bereits 2021 deutlich gemacht, dass reine Kapitalbeteiligungen an Steuerberatergesellschaften ausgeschlossen sind. Das ist die aktuell geltende Rechtslage, die weiter gelten soll, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Fünftens. Die Bekämpfung von Steuerbetrug und von Steuergestaltungen ist das erklärte Ziel des Bundesfinanzministers Lars Klingbeil. Mit der im Koalitionsvertrag vereinbarten und im Gesetzentwurf enthaltenen Anhebung der Mindesthebesätze für die Gewerbesteuer auf 280 Prozent setzen wir ein klares Zeichen gegen die rein steuermotivierte Nutzung von Niedrighebesatzkommunen.
Wir kommen damit einer langjährigen Forderung der kommunalen Spitzenverbände nach. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, dass die Gewerbesteuer fair und gerecht erhoben wird und so auch die finanzielle Stabilität unserer Kommunen gewahrt wird.
Zuletzt: Wir wollen im Grunderwerbsteuergesetz sicherstellen, dass es zu keiner doppelten Besteuerung desselben Lebenssachverhalts kommt, wenn das Verpflichtungsgeschäft, also das Signing, und das Verfügungsgeschäft, das Closing, auseinanderfallen. Diese Klarstellung ist entscheidend, um rechtliche Unsicherheit zu beseitigen und Steuergerechtigkeit zu wahren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Gesetzentwurf ist die bedeutendste Modernisierung im Steuerberatungsrecht seit fast 20 Jahren. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen im parlamentarischen Verfahren und danke für die Aufmerksamkeit.