Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dass wir in Deutschland ein komplexes Steuersystem haben, ist nichts Neues. An vielen Stellen wirkt es sicherlich zu bürokratisch. Gleichzeitig erfüllen Steuern aber auch eine wichtige Lenkungsfunktion und geben dieser Komplexität somit eine Berechtigung. Mit diesem anspruchsvollen Steuersystem arbeiten täglich die steuerberatenden Berufe – allen voran die Steuerberaterinnen und Steuerberater.
Doch auch dieser Bereich befindet sich aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung im Wandel, und die Meinungen dazu gehen auseinander. Die einen sind überzeugt, dass Steuerberater diese Veränderung aus eigener Kraft finanzieren können, und die anderen sehen hier einen größeren Bedarf an Unterstützung.
Ich möchte ganz klar sagen: Kaum ein Bereich verfügt über so sichere Einnahmen wie der Bereich der Steuerberatung. Aus meiner Sicht liegt das größte Problem ganz woanders: Die Nachfrage nach steuerlicher Beratung ist heute schon höher als das Angebot an Steuerberaterinnen und Steuerberatern. Es wird höchste Zeit, die Befugnisse für Steuerhilfeleistungen auch an andere weiterzugeben.
Genau hier setzt der vorliegende Gesetzentwurf an. Er schafft Entlastungen, indem die Befugnisse auf weitere steuerberatende Berufe wie die Lohnsteuerhilfevereine ausgeweitet werden. Zu Recht darf die Lohnsteuerhilfe dann auch komplexere Fälle übernehmen; denn sie stellt eine wirklich erschwingliche Alternative zur teuren Steuerberatung dar. Durch ihre sozial gestaffelten Mitgliedsbeiträge ermöglicht sie jeder Privatperson den Zugang zu kompetenter Steuerhilfe. Als Sozialdemokrat halte ich diese Befugniserweiterung für unabdingbar, also lassen Sie uns diese endlich gemeinsam anpacken.
Daneben sieht der Entwurf die Einführung sogenannter Tax Law Clinics vor. Hier sollen Studierende im Umfeld von Hochschulen unter fachlicher Anleitung bereits erste einfache steuerliche Beratungen übernehmen dürfen. Das Ganze soll unentgeltlich erfolgen und ist eine echte Win-win-Situation: Die Studierenden sammeln wertvolle Praxiserfahrung, und die Ratsuchenden erhalten kostenlose Unterstützung. Auch den Kreis der Personen im eigenen Umfeld, die unentgeltlich bei der Steuerberatung helfen dürfen, erweitern wir. Neben den Familien sollen dies auch Nachbarn oder enge Freunde dürfen. Das sorgt für Flexibilität im Alltag und baut unnötige Hürden ab.
Ebenfalls zeitgemäß ist der vorgesehene Wegfall der Leitererfordernis bei weiteren Beratungsstellen von Steuerberatern. Eine Zweigstelle kann dann geleitet werden, ohne dass der leitende Steuerberater oder die Steuerberaterin vor Ort sein muss. Dies verringert zudem das Nachfolgeproblem, mit dem viele Kanzleien derzeit zu kämpfen haben.
Alles in allem geht der Gesetzentwurf in eine fortschrittliche Richtung. An einigen Stellen besteht aus meiner Sicht jedoch noch Verbesserungsbedarf, den wir in den kommenden Verhandlungen gerne gemeinsam angehen können. Ich freue mich auf die anstehenden Beratungen und wünsche uns einen schönen Abend.
Vielen Dank. Glück auf!