Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Zugegebenermaßen, das Steuerrecht ist komplex. Es muss den unterschiedlichen Lebenssachverhalten Berücksichtigung schenken. Es hat den Anspruch, ein hohes Gerechtigkeitsempfinden abzubilden. Außerdem soll es auch noch eine Steuerfunktion einnehmen. Zugleich muss das Steuerrecht an sich ändernde europäische Rahmenbedingungen und internationale Rahmenbedingungen angepasst werden. Auch diese ganzen Reformen und Anpassungsbedarfe schlagen sich in der Komplexität nieder. Deswegen braucht es eine gute steuerliche Beratung.
Steuerliche Berater haften den Mandanten gegenüber, sind gegenüber den Mandanten Verantwortungspersonen. Deswegen müssen wir diese Umstände auch in der Reform des Steuerberatungsgesetzes berücksichtigen. Das Berufsrecht der Steuerberater schützt die Steuerpflichtigen und trägt auch einen wesentlichen Teil dazu bei, dass unsere Steuerrechtspflege funktioniert. Genau deswegen stehen wir heute mit diesem Gesetz vor dem Parlament, weil wir hier eine Reform anstoßen müssen. Diese Reform – Herr Schrodi hat es ausgeführt – beinhaltet wirklich gute Punkte.
Erstens. Wir ordnen die Hilfeleistungen in Steuersachen neu. Die unbeschränkte entgeltliche Hilfeleistung ist ja besonders qualifizierten Personen vorbehalten. Daran wollen wir keine Änderungen vornehmen. Gleichzeitig strukturieren wir die beschränkte Hilfeleistung in Steuersachen neu und passen sie auch an EU-rechtliche Vorgaben an. Anstelle der starren Aufzählung in der bisher bestehenden Regelung – § 4 Steuerberatungsgesetz – wollen wir hier mehr Flexibilität ermöglichen.
Ein Beispiel: Auch Berufsgruppen, die in anderen Sachen beraten und zum Teil mit steuerlichen Fragen zu tun haben, beispielsweise Energieberaterinnen und Energieberater, dürfen für diesen eingeschränkten Zweck im Zusammenhang mit ihren bisher bestehenden Beratungen auch Beratungen im steuerlichen Kontext erbringen.
Zweitens. Wir modernisieren die unentgeltliche Hilfeleistung. Diese unentgeltliche Hilfeleistung ist bisher beschränkt auf den engen Bereich der Kernfamilie. Hier wollen wir eine Öffnung vornehmen, indem wir auch studentischen Steuerberatungsgesellschaften, die unentgeltlich Steuerberatung erbringen wollen und im Hochschulumfeld unter der fachlichen Anleitung von Hochschullehrern arbeiten, eine unentgeltliche Steuerberatung ermöglichen. Dies stärkt die Personen, die in Steuerberatungszwecken Hilfe suchen. Es stärkt aber auch die Qualifikation unseres wissenschaftlichen Nachwuchses und führt diesen dann hin zur Qualifikation als Steuerberater und Steuerberaterin.
Drittens. Wir schaffen mehr Flexibilität für die Beratungsstellen und modernisieren auch das Recht unserer Lohnsteuerhilfevereine. Die digitale Kommunikation schlägt sich ja überall nieder. Deswegen flexibilisieren wir das Leistungserfordernis bei einzelnen Beratungsstandorten. In Zukunft können Steuerberatungsgesellschaften auch mehrere Standorte unterhalten. Das stellt sicher, dass Steuerberatung auch in der Fläche abgebildet werden kann.
Darüber hinaus wollen wir auch den Lohnsteuerhilfevereinen mehr Flexibilität geben, damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Rentnerinnen und Rentner besser beraten werden können.
Neben der Modernisierung der Beratung beinhaltet der Gesetzentwurf zwei wichtige steuerliche Maßnahmen:
Die eine steuerliche Maßnahme zielt auf die Grunderwerbsteuer ab. Bei sogenannten Share Deals musste bisher eine Meldung sowohl beim Signing als auch beim Closing von Share Deals abgegeben werden. Das führt im Zweifel dazu, dass eine doppelte Abgabe und vielleicht sogar eine Doppelbesteuerung stattfinden kann. Mit einer klaren Regelung, dass nur auf eines dieser zwei Rechtsgeschäfte in Zukunft abgestellt wird, schaffen wir hier Rechtssicherheit und verlängern außerdem auch die Anzeigefristen, was den Unternehmen, die Share Deals eingehen, einfach Flexibilität einräumt.
Außerdem passen wir die Mindesthebesätze bei der Gewerbesteuer an, um den Wettbewerb bei Kommunen fairer abzubilden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein gutes Steuerrecht muss verständlich, praktikabel und auch mittelstandsfreundlich sein. Dieser Gesetzentwurf modernisiert die bewährten Strukturen, vereinfacht Verfahren. Es ist die größte Reform des Steuerberatungsgesetzes in den letzten 20 Jahren und, wie ich finde, ein guter Vorschlag, der jetzt ins parlamentarische Verfahren geht.
Vielen Dank.