Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute ein unglaublich spannendes Gesetz, wie man an den Gesichtern unserer Kolleginnen und Kollegen sehen kann. Ich glaube, es ist ganz wichtig, dass wir dieses Gesetz voranbringen, das an mehreren Stellen im Berufs- und Steuerrecht ansetzt. Wir verbinden eine längst überfällige Modernisierung mit ganz konkreten Entlastungen, die dann auch bei den Bürgerinnen und Bürgern wirken.
Der Fairness halber will ich anführen, dass das keine neue Erfindung von uns ist; vielmehr führen wir hier ein Vorhaben fort, das die Vorgängerregierung schon angegangen ist und das wir durch den Wechsel der Wahlperiode, durch das Diskontinuitätsprinzip, quasi verloren haben. Ich bin ganz froh, dass wir das – wie fast immer im Finanzausschuss – in einer sehr guten Atmosphäre miteinander tun.
Was ist das Ziel, das wir gemeinsam erreichen wollen? Wir wollen ein kohärentes Steuerberatungsrecht, weniger Bürokratie, mehr Praxistauglichkeit und vor allen Dingen – das ist uns wichtig – saubere steuerliche Verfahren.
Deswegen, Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich noch mal – wir hatten das Thema heute schon – zu den unentgeltlichen Hilfeleistungen in Steuersachen kommen. Die Kollegin Beck, die leider wegmusste, hat auch schon erwähnt, dass es ganz wichtig ist, hier Regelungen zu treffen, dass auch jene eine Steuerberatung in Anspruch nehmen können, die es sich vielleicht nicht leisten können oder nicht in dem Umfang, in dem sie es bräuchten. Denn die bisherige starre Begrenzung auf die Angehörigen bildet die Lebenswirklichkeit vieler Menschen nicht mehr ab.
Wenn wir heute schon so ein trockenes Thema beraten, dann wollen wir wenigstens, dass das, was dabei herauskommt, ein echter Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger ist. Wenn wir das schaffen, dann haben wir das Richtige getan. Und das tun wir hier.
Wir lehnen das gleichzeitig an die Wertungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes an. Das heißt, wir ordnen es auch rechtlich wieder systematisch richtig ein. Und damit werden dann Wertungswidersprüche beseitigt, und das Regelungsgefüge wird etwas kohärenter – etwas, was im dichten Dschungel der Regelungen immer für Besseres sorgt.
Lassen Sie mich noch mal eingehen – der Kollege Hiller hat es schon getan, was mich sehr gefreut hat – auf die Tax Law Clinics. An Hochschulen und in deren Umfeld bestehen bereits 100 solcher sogenannten Legal Clinics. Was bedeutet das? Diejenigen, die gerade studieren, können ihre Fachkompetenz anhand echter Praxisbeispiele ausbauen, und gleichzeitig bekommen die Klienten eine kostenlose Steuerberatung oder teilweise eine Rechtsberatung – es gibt da ein paar Facetten –, die sich das sonst nicht leisten könnten. Das ist eine echte Win-win-Situation. Es ist eine Öffnung des Ganzen und verbindet das mit Qualitätssicherung für die Zukunft. Wenn wir so etwas weiterverfolgen, kommen wir im Übrigen auch an gute Fachkräfte.
Ich möchte – um kurz zu erklären, was vorher nur angerissen wurde – auf die beschränkten Hilfeleistungen in Steuersachen zurückkommen. Da besteht tatsächlich konkreter Handlungsbedarf. Wir haben seit 2018 ein schwebendes Vertragsverletzungsverfahren. Ich glaube, das müssen wir uns nicht antun. Wenn wir es eh ändern müssen, dann machen wir das jetzt auch, damit es durchgeht.
Und was machen wir? Der Entwurf verzichtet genau deswegen auf die bisher existierenden starren abschließenden Aufzählungen, stattdessen führen wir eine Generalklausel ein – etwas, was im Übrigen im Zusammenhang mit Bürokratie- und Richtlinienabbau immer eine gute Sache ist. Durch die Generalklausel kann abstrahiert und heruntergebrochen werden. Und je nachdem, wie mutig jemand ist – um noch mal kurz abzuweichen –, kann es tatsächlich einem Entscheider übergeben werden und muss nicht um weitere Regelungen ergänzt werden.
Das haben wir im Gesetzentwurf angepasst. Und die als Nebenleistung zu einem anderen Berufs- oder Tätigkeitsprofil erbrachten Steuersachen können so wunderbar bei einer Person zusammenfließen. Ich glaube, das ist ein richtiger Ansatz: weniger regulatorische Zufälligkeiten, mehr Systematik, mehr Kohärenz. Am Ende – und das ist wichtig bei Steuersachen – gilt: mehr Rechtssicherheit.
Und letztlich wollen wir in dieser trockenen Materie auch etwas erreichen, nämlich der fortschreitenden Digitalisierung Rechnung tragen. Vorher wurde schon angesprochen, dass die bisherige Leitungserfordernis bei weiteren Beratungsstellen nicht mehr erforderlich ist. Die alte Regelung wurde durch die digitalen Arbeitsformen, die eine neue Berufspraxis hervorgebracht haben, überholt. Genau deswegen haben wir das Leitungserfordernis aufgehoben. Denn so entsteht echter Bürokratieabbau, der dann sowohl direkt bei den Beratern als auch bei denen, die beraten werden, ankommt.
Dazu kommt die verfahrensvereinfachende Vollmachtsvermutung für Notare und Patentanwälte. Es klingt so klein; aber es ist so viel Bürokratie und Papierkram damit verbunden, was wir damit einfach abschaffen können. Ich glaube, das ist ein weiterer sehr praxisnaher Schritt, den wir gehen.
Lassen Sie mich die Entlastungswirkungen noch kurz in ein paar Zahlen packen, damit wir auch dazu etwas gesagt haben. Der Entwurf modernisiert nicht nur auf dem Papier, sondern entlastet auch in der Praxis – ich darf es noch schnell erwähnen –: die Bürger allein um über 10 Millionen Euro, die Wirtschaft um knapp 13 Millionen Euro und sogar die Verwaltung am Ende des Tages auch noch um 1 Million Euro. Das ist Entlastung im Bereich Bürokratie. Es ist ein guter Entwurf, wir werden das Beste daraus machen.
Vielen Dank.