Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Am 11. April hat der Koalitionsausschuss ein umfassendes Entlastungspaket auf den Weg gebracht. Im Mittelpunkt stehen die hohen Energiepreise. Heute, keine zwei Wochen später, beschließen wir die zentralen Maßnahmen dieses Pakets in finaler Lesung.
Wir senken die Energiesteuer auf Kraftstoffe kurzfristig und spürbar um 17 Cent je Liter. Davon profitieren die Pendlerinnen und Pendler, gerade im ländlichen Raum, Haushalte mit geringem Einkommen, Familien und Berufstätige mit langen Wegen. Unsere Unternehmen, das Handwerk, die Logistik und die Landwirtschaft spüren die steigenden Energiepreise ganz besonders stark, weil Mobilität für diese Personengruppen eine absolute Notwendigkeit und eine Voraussetzung für den Alltag ist. Die 17 Cent, die wir heute als Entlastung beschließen, kommen genau bei diesen Personengruppen an. Wir reagieren damit schnell und zielgenau, und das finde ich richtig.
Wir unterstützen zudem Personen und Arbeitgeber, die eine Entlastungsprämie in Höhe von 1 000 Euro an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen wollen. Arbeitgeber, für die eine Prämie in Betracht kommen, können diese in Höhe von 1 000 Euro steuer- und abgabenfrei an ihre Arbeitnehmer zahlen. Ich will es klar betonen: Diese Prämie ist freiwillig. Sie kann gezahlt werden, sie muss aber nicht gezahlt werden. Und ob diese gezahlt wird, hängt vom unternehmerischen Umfeld ab.
Im Koalitionsausschuss war das Datum 31.12.2026 vorgeschlagen. Wir haben das Datum, bis zu welchem die Prämie ausgezahlt werden kann, bis zum 30. Juni 2027 verlängert, um auch Arbeitgebern eine höhere Flexibilität bei der Auszahlung dieser Prämie zu geben. Es ist eine Errungenschaft, dass wir im parlamentarischen Verfahren eine Flexibilität bei der Auszahlung der Prämie erreicht haben.
Arbeitnehmer profitieren durch diese Prämie von höheren Löhnen. Unternehmen profitieren davon, dass sie diese Prämie sozialabgabenfrei und steuerfrei auszahlen können. Gleichzeitig ist die Prämie eine Betriebsausgabe für die Arbeitgeber. Sie reduziert also die Steuerbemessungsgrundlage der Unternehmen, die diese Prämie auszahlen. So entstehen gezielte Anreize, Beschäftigte zu unterstützen. Die Koalition zeigt damit – genauso wie die heutigen Beschlüsse –, dass wir zielgenau vorgehen, in Partnerschaft mit Unternehmen und Arbeitgebern und nicht als Vollkaskostaat.
Sehr geehrte Damen und Herren, gute Steuerpolitik zeigt sich wie in diesen Tagen manchmal an großen Schlagzeilen. Sie zeigt sich aber öfters an spezifischen und punktgenauen Detailregelungen. Diese punktgenauen Detailregelungen legen wir heute mit den Änderungen im Steuerberatungsrecht vor. Diese Änderungen beziehen sich auf Steuerberatung. Sie ändern aber auch die Grunderwerbsteuer, die Gewerbesteuer und die Abgabenordnung an zentralen Stellen.
Beim Steuerberatungsrecht erweitern wir das Angebot. Wir erweitern die Kompetenzen der Lohnsteuerhilfevereine. Wir ermöglichen, im universitären Umfeld unentgeltliche Steuerberatung unter fachlicher Anleitung durch sogenannte Tax Law Clinics zu etablieren. Und wir stellen klar: An Kanzleien dürfen nur qualifizierte Berufsträger beteiligt sein. Das schützt die Unabhängigkeit, die Qualität und das Vertrauen in den Berufsstand. Qualität, Unabhängigkeit und Vertrauen sind zentrale Kriterien der Steuerberatung.
Durch die Tax Law Clinics unterstützen wir den fachlichen Nachwuchs. Dafür steht die Reform des Steuerberatungsrechts.
Gleichzeitig werden wir in Bezug auf die Grunderwerbsteuer zentrale Punkte ändern und schaffen damit Rechtssicherheit und Klarheit. Durch die Lösung der sogenannten Signing/Closing-Problematik schaffen wir Rechtssicherheit. Durch die Verlängerung der Anzeigefristen entbürokratisieren wir. Und durch die Entfristung der grunderwerbsteuerlichen Gesamthandfiktion tragen wir dazu bei, dass Unternehmen, die in diese Gruppen fallen, in Zukunft unbürokratische Lösungen finden. Das ist gut für die Wirtschaft und für die Verwaltung. Insgesamt klingen diese drei Regelungen nach steuerpolitischer Feinschmeckerkunst, sind aber für die Unternehmen, die in diese Regelung hineinfallen, zentrale und wichtige Themen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die vorliegenden Gesetzentwürfe sind Ausdruck von Handlungsfähigkeit, von punktgenauen und durchdachten Reformen.
Sie stehen für Entlastung, für Qualitätssicherung, für Bürokratieabbau und für Rechtsklarheit. Deswegen hoffe ich auf eine breite Zustimmung.
Vielen Dank.