Verehrtes Präsidium! Meine Damen und Herren! Ich möchte mit drei Zitaten einsteigen.
Erstens. „Nicht alle Flüchtlinge müssen nach Deutschland kommen. Wir müssen die Ursachen bekämpfen, wo die Menschen leben.“
Zweitens. „Es ist besser, wenn wir Flüchtlingen in ihrer Region helfen – schneller, menschlicher und effizienter.“
Drittens. „Migration ist die Mutter aller Probleme.“
Sie ahnen es schon. Das sind keine Zitate von AfD-Politikern, sondern von drei führenden Politikern der CDU/CSU: Merkel, von der Leyen, Seehofer. Auch wenn die Union kaum Konsequenzen aus diesen Erkenntnissen zog, ja oft das Gegenteil tat: Inhaltlich stimmen wir diesen Äußerungen zu. Genau das ist das Ziel unseres Antrags auf Revision der Genfer Flüchtlingskonvention.
Die dringende Notwendigkeit der Revision ergibt sich aus der Geschichte. Die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 wird in diesem Jahr 75 Jahre alt.
Entstanden ist sie natürlich ganz im Lichte der Erfahrungen des Zweiten Weltkriegs. Er kostete Millionen Menschen das Leben und ging mit massiven Verfolgungen aus rassischen, aus religiösen, aus politischen Gründen einher, vor allem der grauenhaften Judenverfolgung und -vernichtung durch das Dritte Reich.
Es waren in erster Linie jüdische Flüchtlinge vor allem aus Nazideutschland, die verfolgt wurden, die fliehen mussten, weil sie an Leib und Leben bedroht waren. Daher kommt diese Konvention, und daher ist sie so wichtig.
Hinzu kam auch die Massenflucht von Menschen aus den kommunistischen Regimen Osteuropas in den Westen. Auch diese Flüchtlinge – fast durchweg Demokraten und Dissidenten – waren politisch verfolgt und zumeist an Leib und Leben bedroht.
Ursprünglich war die Genfer Flüchtlingskonvention übrigens ausdrücklich auf Flüchtlinge aus Europa aus den Jahren bis 1950 beschränkt. Diese Einschränkungen wurden erst 1967 weitgehend aufgehoben,
wobei einzelne Länder die geografische Beschränkung auf Flüchtlinge aus Europa bis heute aufrechterhalten.
Entgegen anderslautenden Behauptungen der „Tagesschau“ kommen heute aber nur zum kleinen Teil politisch verfolgte Dissidenten und erst recht kaum Fachkräfte. Unsere heutige Situation unterscheidet sich grundlegend von der historischen Situation, die die Genfer Flüchtlingskonvention hervorgebracht hat. Wir haben heute einen massiven Überbevölkerungsdruck in Entwicklungsländern. Der Großteil der Flüchtlinge ist muslimischen Glaubens und hat außerdem im Vergleich zum europäischen Durchschnitt einen häufig niedrigeren Bildungsstandard.
Afrika wächst alle zwölf Tage um 1 Million Menschen. Da ist Abwanderung nur ein Tropfen auf den heißen Stein, oder mit den Worten Peter Scholl-Latours: Wer halb Kalkutta aufnimmt, hilft nicht Kalkutta, sondern wird selbst zu Kalkutta.
In einer solchen demografischen Situation ist es zusätzlich kontraproduktiv, dass einzelne Staaten Europas, vor allem Deutschland, widerspruchslos Flüchtlinge aufnehmen, die über sichere Drittstaaten eingereist sind. Dadurch werden wir zu einem Einwanderungsmagneten, worunter im Übrigen auch unsere Nachbarstaaten leiden.
All das entspricht keineswegs den ursprünglichen Intentionen der Genfer Flüchtlingskonvention. Es widerspricht ihnen vielmehr eklatant. Lassen Sie mich das an ein paar auffälligen Beispielen klarmachen.
Artikel 1 Absatz C der Konvention statuiert, dass mit einer Rückkehr in das Heimatland der Flüchtlingsstatus erlischt; eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Ein syrischer sogenannter Flüchtling, der in sein Heimatland zum Urlaubmachen zurückfliegt, ist natürlich kein Flüchtling mehr. So jemanden müssen wir laut Genfer Flüchtlingskonvention auch nicht wieder nach Deutschland einreisen lassen.
Der Flüchtlingsstatus erlischt gemäß Konvention auch, sobald der Fluchtgrund wegfällt; ebenfalls klar mit gesundem Menschenverstand. Und Artikel 1 Absatz F – darauf ist auch einmal hinzuweisen – erläutert darüber hinaus, dass keinerlei Pflicht zur Aufnahme von Kriminellen besteht, und zwar unabhängig davon, wo der Antragsteller seine schwere nicht politische Straftat begangen hat. Straftäter haben also laut Konvention auch keinen Anspruch auf diesen Schutz der Genfer Flüchtlingskonvention.
Wie auch im novellierten Artikel 16a unseres Grundgesetzes festgehalten ist, sieht die Konvention außerdem vor, dass Einwanderer aus sicheren Drittstaaten kein Anrecht auf Asyl haben. Sie haben dieses Anrecht „Flüchtlingsstatus“ nur in den Nachbarstaaten ihrer Herkunftsländer bzw. in solchen Staaten, in die sie unmittelbar aus ihrem Herkunftsland einreisen, bzw. Flüchtlinge – so ist Artikel 31 der Konvention richtig verstanden –, „die unmittelbar“ – entscheidend ist das Wort „unmittelbar“ – „aus einem Gebiet kommen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit im Sinne von Artikel 1 bedroht waren“. Aber die Konvention sieht keineswegs vor, dass man Tausende Kilometer weit durch die Länder der Europäischen Union reist oder fliegt, um sich in jenem Land niederzulassen, welches das großzügigste Sozialsystem hat. Das ist ein Missbrauch.
Die Konvention sieht also schon nach ihrer bisherigen Zielrichtung die Unterbringung in größtmöglicher Nähe der Herkunftsländer vor. Ebendies aber – weil es weitgehend in Vergessenheit geraten ist – müssen wir präzisieren. Und Nähe ist hier nicht nur geografisch, sondern natürlich auch kulturell gemeint. Dass christliche Flüchtlinge in christlich geprägten Staaten besser aufgehoben sind, dass Moslems wiederum in muslimischen besser aufgehoben sind, liegt auf der Hand, wenn man nicht ideologisch völlig verblendet ist. Ich schaue hier auf die linke Seite dieses Hauses bis weit in die Mitte.
Menschen sind nun einmal ebenso unterschiedlich, wie ihr kulturelles Umfeld unterschiedlich ist. Was wir hier vorschlagen, ist letztlich keine Änderung der Genfer Flüchtlingskonvention, sondern eine Präzisierung oder Ergänzung,
damit den heutigen Lesern des Regelwerks und insbesondere den migrationsgebeutelten europäischen Vertragspartnern wieder klar wird, was Ziel und Zweck der Konvention ist, damit der notorische Missbrauch der Konvention durch links-grüne Migrationsideologen endlich ein Ende findet und damit die Vermengung von echten Flüchtlingen mit Wirtschaftsmigranten ein Ende findet.
Was wir als AfD hier vorschlagen – eine Revision –, ist übrigens auch im Sinne des Abkommens. Es ist dort angelegt. Artikel 45 sieht einen Revisionsmechanismus vor, den jede Vertragspartei durch Mitteilung an den Generalsekretär in Gang setzen kann.
Verehrte Kollegen von der Union, gemeinsam hätten unsere Fraktionen in diesem Hause eine Mehrheit, um wirklich etwas gegen die nach wie vor ungeregelte Masseneinwanderung zu tun. Ich appelliere an Sie: Nehmen Sie die Äußerungen von Merkel, von der Leyen und Seehofer ernst und stimmen Sie mit uns nicht nur der Überweisung, sondern auch inhaltlich unserem Antrag zu!
Vielen Dank.