Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser interfraktionelle Antrag, der von über 100 Abgeordneten unterzeichnet ist, ist ein wirklich gutes Gemeinschaftswerk. Ich sage vorab ein herzliches Dankeschön für diese Zusammenarbeit. Es ist aus einer Gemeinsamkeit über Fraktionsgrenzen hinweg entstanden, die von der Sorge bestimmt ist, dass eine sehr dynamische Entwicklung in einem sehr sensiblen Bereich vor sich geht. Deshalb müssen wir diese sehr rasch und sehr viel genauer hinterfragen.
Dass wir heute über neue medizinische Verfahren verfügen, die Risiken für Schwangere und für das ungeborene Leben reduzieren, ist zunächst einmal ein sehr guter und wichtiger Fortschritt. Wir erleben hier einmal mehr, was Medizin alles an Positivem für die Menschen bewirken kann. Wie allerdings in vielen Bereichen des technologischen wie auch des medizinischen Fortschritts bleibt es unsere Verantwortung, mögliche Risiken mit im Blick zu behalten und auf Warnsignale frühzeitig zu reagieren.
Wichtige Zahlen sind in der Debatte schon genannt worden und finden sich auch konkret im Antrag. Das Fazit ist: Die eigentlich für eine kleine Zahl besonders risikobehafteter Fälle vorgesehene, nichtinvasive pränatale Untersuchung wird inzwischen von einer so großen Zahl nachgefragt, dass der empirische Befund lauten muss: Die Anwendung ist weit über die Risikofälle hinaus deutlich angestiegen – mit weitreichenden Folgen.
Nun könnte man ja sagen: Das ist doch keiner weiteren Beobachtung wert, weil es sich ja um eine nichtinvasive Methode handelt, die weder die Schwangere noch das Kind gefährdet.
Das aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wäre eine sehr kurzsichtige und unvollständige Betrachtung; denn es gibt konkrete Folgen und Nebenwirkungen. Aus gutem Grund hat der Gemeinsame Bundesausschuss im Jahr 2022 diese neue Kassenleistung mit einer Zielrichtung, mit Bedingungen – das heißt: auch mit klaren Einschränkungen – auf den Weg gebracht. Denn auch der Bundesausschuss wollte nicht, dass der NIPT quasi zu einem Regel-Screening-Test wird,
wie es auch Frau Hermeier gerade gesagt hat, inklusive der nicht gewollten Risiken – übrigens auch mit Folgen für künftige neue Screenings; auch das müssen wir im Blick behalten.
Einige Risiken werden jetzt schon nach kurzer Frist sichtbar. Um es ganz klar zu sagen: Risikoschwangerschaften brauchen immer eine gute medizinische Begleitung. Gott sei Dank leben wir in einem Land, in dem es eine solche gute medizinische Begleitung auch gibt. Was es dabei dann aber nicht geben darf, ist eine falsche Anwendung, wenn damit ungeschütztes, schwaches Leben akut gefährdet wird.
Wir Abgeordneten, die wir diese Initiative nun eingebracht haben, wollen mit unserem Antrag aber keine allgemeine Grundsatzdebatte führen. Frau Piechotta, ich sage das ganz kollegial: Alles, was Sie aufgezählt haben, ist nicht Gegenstand dieses Antrages.
Es geht um mehr Information, und es geht nicht um Bevormundung; meine Vorrednerin hat das, glaube ich, sehr gut deutlich gemacht.
Was wir im Interesse sowohl der Betroffenen als auch der gesetzlichen Krankenkassen sowie der Gesellschaft als Ganzes erreichen wollen, ist schlicht ein klares Bild über das, was aktuell im Bereich der Pränataldiagnostik tatsächlich bei NIPT geschieht – nicht mehr und nicht weniger. Das Bild muss rasch her, damit wir die Debatte mit belastbaren Fakten führen können. Wir brauchen das ganze Bild und deshalb das Monitoring.
Denn wir haben eine Verpflichtung, eine Verantwortung in diesem besonderen Verfahren, weil am Ende Menschenleben gefährdet sein können, die im Kern nicht gefährdet sind und die auch nicht gefährdet werden sollten. Auch deshalb haben wir zusätzlich zu dem wichtigen Monitoring und einer entsprechenden Analyse die Einrichtung eines Expertengremiums empfohlen, das sich mit den Folgen dieses Einschnitts befassen soll, der am Ende, wenn wir nicht klare Regeln aufstellen, zu einer Abwertung von noch nicht geborenem Leben führen kann und führt.
Wir versprechen uns von der Einschätzung eine qualifizierte Einordnung der Entwicklung und Empfehlungen für den weiteren Umgang mit diesem Phänomen, das uns im schlechtesten Falle in einen deutlich risikobehafteteren Umgang mit oder gar eine Selektion von ungeborenem Leben führen könnte und führt. Wir dürfen und sollten Kinder mit Downsyndrom nicht auf eine „Belastung“ reduzieren. Wie wir mit ihnen umgehen, auch mit den Herausforderungen, und welche konkreten Unterstützungen wir für ihre Familien, ihre Freunde, ihr Umfeld bieten, all das ist ein Seismograf, wie human eine Gesellschaft ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe über Kinder mit Downsyndrom gesprochen. Es sind Menschen, die in besonderer Weise sensibel und empfindsam sind. Ich denke gerade an meinen Freund Johannes, an Titus und an andere, die ohne Zweifel nicht nur für mich das Leben bereichern. Wir sollten hinschauen und konkret unterstützen.
Gegen unsere beiden inhaltlichen Vorschläge kann man, ehrlich gesagt, ganz schlecht Einwände vorbringen. Es ist sogar gerade eben von der Vorrednerin der Linken gesagt worden, es sei sogar nicht hinreichend genug. So bitte ich Sie vor allem im Namen der Betroffenen, aber auch aus Verantwortung des Deutschen Bundestages heraus, unserem ausgewogenen Antrag zuzustimmen.
Ich will noch mal ausdrücklich sagen: Herzlichen Dank für diese gemeinsame Arbeit über die verschiedenen Fraktionsgrenzen hinweg!