Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kunst- und Literaturfreunde, die in diesen Tagen zu Hunderttausenden nach Leipzig pilgern! Im Grußwort zum aktuellen Deutschen Buchhandlungspreis schrieb der Beauftragte für Kultur und Medien, BKM, Wolfram Weimer, noch: Die Freiheit des Wortes ist „eines der höchsten Güter unserer demokratischen Gesellschaft, das wir um jeden Preis erhalten und schützen müssen. Inhabergeführte Buchhandlungen leisten dazu einen wichtigen Beitrag.“ Hier kann ich dem Staatsminister wirklich nur zustimmen, meine Damen und Herren.
Ich hätte mir gewünscht, dass sein Handeln diesen Prämissen folgt. Tatsächlich erleben wir aber in den letzten Wochen vielfach Debatten, die das Gegenteil nahelegen. Schon bei der Berlinale und beim Umgang mit deren Direktorin Tricia Tuttle zeigte sich, dass Herr Weimer seine Bewertung politischer Äußerungen zum Maßstab für Meinungsfreiheit erhebt und daraus Beschränkungen für Kulturinstitutionen ableitet.
Die Debatte um die Berlinale war noch nicht verklungen, da schlug die Meldung ein, dass drei preisnominierte Buchhandlungen vom BKM von der Preisliste des Deutschen Buchhandlungspreises gestrichen wurden. Der seitdem mehrfach von Wolfram Weimer geäußerte Vorwurf war, sie seien extremistisch und würden „verfassungsfeindliche Elemente“ in sich tragen. Meine Damen und Herren, ich will daran erinnern, wovon wir hier reden. Wir reden hier von drei beliebten Buchhandlungen, also von Orten, die von der Jury für breites Literatursortiment, kulturelles Engagement oder Lese- und Literaturförderung ausgezeichnet werden sollten. Alle waren schon mal ausgezeichnet worden: eine drei-, eine sogar fünffach. Sie alle befinden sich im öffentlichen Raum. Und diese Buchhandlungen sollen sich jetzt zur Bedrohung für die verfassungsmäßige Ordnung entwickelt haben, unbemerkt von Kundinnen, Passanten, Öffentlichkeit und Justiz? Wirklich?
Bisher ging ich und sicher viele von Ihnen davon aus, dass Bildung, Kultur, Vielfalt und Debatte, also all das, wofür Buchhandlungen stehen, die Demokratie und die freiheitlich-demokratische Grundordnung stärken. Deshalb sage ich hier in aller Deutlichkeit: Sie werden deshalb über den Preis gefördert und sollten eben nicht unter dem Verdacht stehen, das Grundgesetz zu gefährden.
BKM muss aber diesen Verdacht erhoben haben; denn erstmals in der über zehnjährigen Geschichte des Buchhandlungspreises löst es das Haber-Verfahren und Anfragen beim Verfassungsschutz aus. Nach Auskunft vom BKM fragt man 3 von 118 Nominierten ab. Und krass: Gleich drei von drei Treffern! Versenkt! Was für eine Quote! Davon kann selbst das Bundesinnenministerium nur träumen. Zufall? Wohl kaum. Schon das lohnte eine eigene juristische Erörterung. Dafür fehlt hier aber die Zeit.
Die für uns entscheidende Frage ist aber: Was sagen diese Bestätigungen des Inlandsgeheimdienstes nach dem Haber-Verfahren denn aus? Auch BKM kann dazu nichts sagen; keine Ahnung bzw. Geheimnisschutz. Noch nicht mal die Anfangsverdachtsmomente vor Abfrage beim Bundesamt für Verfassungsschutz hat Staatsminister Weimer im Ausschuss benennen können. Man stützt sich also nur auf Vermutungen. Zwischen den Zeilen liest man: Da verkehren Elemente. – Aber, meine Damen und Herren, darf das ausreichen, eine Institution als extremistisch zu bezeichnen, als verfassungsfeindlich von Preisen auszuschließen?
Wenn ja, welche öffentlich zugänglichen Institutionen sind davor noch gefeit?
Werden wir diesen Bundestag noch finanzieren können, weil hier Elemente verkehren, die laut mehrerer Landesverfassungsschutzberichte aus AfD-Landesverbänden kommen, die als gesichert rechtsextremistisch eingestuft sind? Das ist eine grundsätzliche Frage, über die man gerade in den Bereichen, die von Artikel 5 unserer Verfassung geschützt sind, ruhig und besonnen nachdenken muss. Deswegen sage ich, meine Damen und Herren: Der beste Verfassungsschutz ist immer noch eine aktive Zivilgesellschaft und demokratische Kultur.
Ich begrüße es, dass Staatsminister Weimer inzwischen von absoluten Ausnahmefällen beim Haber-Verfahren spricht. Dennoch: Dass vermehrt politisch in Voten von Jurys und Experten eingegriffen wird, ist bedenklich. Das beschreitet einen Weg weg von staatlich geförderter Kultur, die wir in Deutschland haben, hin zur Staatskunst. Auch da sage ich, gerade als Ostdeutscher: Wehret diesen Anfängen!
Deswegen plädieren wir für Vertrauen und Erhalt größtmöglicher Freiheit im Bereich der Kunst und Wissenschaft. Wir plädieren für Vertrauen und dafür, dass Kulturinstitutionen nicht in Sippenhaft genommen werden. Wir plädieren für eine Freiheit, die den Raum des Sagbaren und des Darstellbaren in Kultureinrichtungen nicht vorab politisch staatlich definiert, sondern dem öffentlich geführten Diskurs mehr zutraut, ihn im besten Habermas’schen Sinne als konstitutionell für unsere Demokratie sieht. Wir plädieren daher für eine Förderpolitik, die nicht durch Umkehr der Beweislast oder gar Generalverdachtsklauseln Selbstzensur und Verengung gesellschaftlicher Debatten befördert. Oder anders – um hier ein schönes Zitat einer Hamburger Band zu liefern –: Wir sind für die Freiheit „im Zweifel für den Zweifel“.
Danke schön.