Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Wir beraten einen Entwurf mit einem etwas sperrigen Titel. Vielen Dank, Frau Präsidentin, dass Sie ihn vorgelesen haben; das spart mir Redezeit. Am Titel merken wir: Das Gesetz hat es in sich.
Es regelt drei Bereiche. Der erste betrifft die Digitalisierung im Gesellschafts- und Registerrecht. Wer schon einmal beim Notar war, weiß: Die Termine sind manchmal zeitaufwendig. – Deshalb können Notare oft bereits mittels Videokommunikation beglaubigen und beurkunden. Die Erfahrungen zeigen: Das ist eine tatsächliche Erleichterung.
Wir wollen diese Möglichkeiten ausdehnen. Wer zum Beispiel eine Aktiengesellschaft gründen will, kann das künftig beim Notar digital erledigen. Das spart Zeit und Geld und setzt mehrere Ziele aus dem Koalitionsvertrag um. Wir vereinfachen notarielle Vorgänge und beschleunigen Unternehmensgründungen.
Zweitens schafft der Entwurf die Grundlage für das digitale Führungszeugnis. Jeder, der sich mal beworben hat, kennt es: Es gibt Auskunft darüber, ob jemand vorbestraft ist. Seit 2014 kann man das Führungszeugnis grundsätzlich digital beantragen. Doch erteilt wird es für private Zwecke bislang in Papierform; es wird dann per Brief aus Bonn quer durch Deutschland versandt, und zwar über 4 Millionen Mal im Jahr.
Ganz klar: Das Führungszeugnis braucht ein Update. Künftig erhalten es Bürger und Bürgerinnen digital in einem sicheren Verfahren – schnell und unkompliziert als PDF. Das spart Zeit und Nerven.
Drittens hilft das Gesetz schließlich Soldatinnen und Soldaten, die dienstrechtlich benachteiligt worden sind – wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer geschlechtlichen Identität. Kurz: Sie wurden benachteiligt dafür, wen sie lieben oder wie sie sind. Seit 2021 können sie glücklicherweise Anträge auf Entschädigung stellen. Diese Möglichkeit würde aber im Sommer dieses Jahres ablaufen. Wir wollen deshalb die Frist um weitere fünf Jahre verlängern. Es gehen nämlich immer noch Anträge auf Entschädigung ein. Es ist eine Sache des Anstands, dass die Betroffenen auch in Zukunft noch recht bekommen, weil sie recht haben.
In diesem Sinne: Vielen Dank.