Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist bereits alles gesagt, nur noch nicht von jedem. Darum darf ich noch mal zusammenfassen, worum es geht.
Wir haben heute gelegentlich den Vorwurf gehört, es sei eine Feminismusdebatte. Das ist es nicht. Wir diskutieren heute auch kein Randthema. Es ist auch kein Internetproblem. Und es ist auch nicht bloß ein kleiner Spaß, der sich im Internet abspielt, oder eine technische Spielerei. Um es deutlich zu sagen: Es ist sexualisierte Gewalt. Sie hinterlässt keine blauen Flecken; aber sie zerstört Existenzen. Sie spielt sich nicht im Dunklen ab, sondern öffentlich und in vielfacher Weise. Und gerade während wir hier sprechen, werden wieder Frauen wie jeden Tag zu Objekten gemacht. Das ist kein Feminismus, das ist bitterer Ernst. Man stelle es sich einfach selbst vor: Das eigene Gesicht, der eigene Name, die eigene Würde – missbraucht, immer wieder weiterverbreitet, teilweise immer abrufbar, und das alles zur Unterhaltung, zur Demütigung, zur Machtausübung oder zur Befriedigung.
99 Prozent der Betroffenen von Deepfakes sind Frauen und Kinder. Frauen sind betroffen, gerade weil sie Frauen sind, weil ihr Körper für manche immer noch als jederzeit verfügbar gilt. Das muss aufhören. Viel zu lange bestand diese Strafbarkeitslücke.
Ich will am Ende dieser Debatte das Gemeinsame betonen. Ich begrüße es, dass die Grünen diesen Gesetzentwurf eingebracht und damit diese Debatte bereichert haben. Auch wenn ich den Gesetzestext handwerklich nicht gut finde, weil er an entscheidenden Stellen zu unbestimmt ist, sehe ich aber, dass es jetzt schnell gehen muss. Ich glaube aber, dass es nicht zielführend ist, jetzt eine Art Blame Game zu starten, wer was vorgelegt hat. Denn zur Wahrheit gehört auch: Die Bundesratsinitiative der Bayerischen Staatsregierung von Mai 2024, an die ich mich erinnere, und der eine oder andere Antrag der Bundestagsfraktion meiner Partei haben nicht zum Erfolg geführt. Und auch die hier antragstellende Fraktion hat ihre Chance nicht genutzt. Was wir jetzt machen müssen, ist – und ich finde es gut, dass das Bundesjustizministerium das offenbar plant –, einen geeigneten und rechtssicheren Referentenentwurf vorzulegen. Das hat unsere Regierungskoalition im Koalitionsvertrag vereinbart, und das ist es, was wir jetzt erwarten.
Aber eine Verschärfung im Strafrecht allein, die natürlich wichtig ist, wird nicht reichen. Solange Täter nicht ernsthaft befürchten müssen, entdeckt zu werden, weil sie sich im digitalen Raum faktisch anonym bewegen können, wird eine Strafbarkeit wirkungslos bleiben. Deswegen ist es mindestens genauso wichtig, dass wir zur Speicherung der IP-Adressen kommen. Auch dieses Vorhaben muss schnell ins parlamentarische Verfahren, damit wir hier mehr Urteile bekommen. Voraussetzung dafür sind mehr Anklagen. Dann bekommen diese rücksichtslosen Täter, die sozusagen vom Wohnzimmersessel aus so viel Leid anrichten, genau das, was sie verdienen.
Vielen Dank.