Vielen Dank für die Frage. – Ich werde mich dafür nicht entschuldigen.
Das habe ich vermutet! Ihre fehlende Empathie ist bezeichnend!
Und ja, wir differenzieren hier eindeutig.
Quelle!
Wir haben zahlreiche Abkommen mit anderen Ländern,
nicht alle betreffen die Krankenversicherung. Dieser leistungsberechtigte Personenkreis wird nach deutschem Recht definiert.
Quelle?
Krankenversicherungsabkommen! Lesen Sie es nach!
Genau! Das ist der Punkt!
In der Türkei und in Bosnien-Herzegowina wird dieser leistungsberechtigte Personenkreis über das Landesrecht definiert. Und in der Region – es tut mir leid, dass Sie mich zwingen, das auszusprechen – Republika Srpska – wahrscheinlich falsch ausgesprochen –
definiert sich der leistungsberechtigte Personenkreis über eine Teilrechtsordnung. Man kann beim Wissenschaftlichen Dienst nachlesen, wer laut dieser Teilrechtsordnung berechtigt ist, solche Leistungen zu erhalten.
Herzlichen Dank.
Sie unterstellen meiner Verwandtschaft, dass sie über mich Leistungen bezieht! Das ist unverschämt! Das ist falsch!
Das hat sie überhaupt nicht! Nicht alles auf sich beziehen, Mensch! Ausnahmen bestätigen die Regel!
