Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Abgeordnete! Liebes Publikum! Ohne feste Bleibe zu sein, auf der Straße zu leben oder selbst nur für ein paar Nächte irgendwo auf der Couch unterzukommen, ohne eine Perspektive, wie es weitergeht: Wer das nicht selbst erlebt hat, kann sich kaum vorstellen, mit welchen Unsicherheiten und Belastungen das verbunden ist. Bei dem Thema denken wir oft nur an Menschen, die auf der Straße leben; aber Obdachlosigkeit ist nur ein Teil von Wohnungslosigkeit. Wohnungslos sind darüber hinaus auch all jene, die eine Unterkunft, aber keine eigene Wohnung haben. Und was viele nicht wissen: Mehr als jede dritte wohnungslose Person in Deutschland ist eine Frau; nur leben sie eben nicht direkt sichtbar auf der Straße. Fakt ist: Wohnungslos ist nicht gleich wohnungslos, und wohnungslos ist nicht gleich obdachlos. Wohnungslosigkeit hat so viele Gesichter. Dabei spielt auch Mehrfachdiskriminierung eine entscheidende Rolle.
Heute möchte ich besonders auf verdeckte Wohnungslosigkeit eingehen. Diese ist im Alltag und auf der Straße oft unsichtbar. Betroffene kommen vorübergehend bei Freundinnen und Freunden, Bekannten oder Familie unter. Sie haben keinen eigenen Mietvertrag und sind vollständig auf andere angewiesen. Dadurch bleiben sie auch in der Statistik unsichtbar; denn sie werden häufig gar nicht erfasst. Das müssen wir ändern. Frauen und junge Menschen sind überproportional von verdeckter Wohnungslosigkeit betroffen, und sie erleben deutlich häufiger Gewalt. Übrigens, Herr Merz, diese kommt nicht, wie Sie gestern fälschlicherweise behauptet haben, überwiegend aus der Gruppe der sogenannten Zuwanderer. Viele Frauen versuchen aus Scham oder aus Angst vor Stigmatisierung, ihre Situation zu verbergen. Dafür nehmen sie große Risiken in Kauf. Insbesondere bei Frauen ist partnerschaftliche oder familiäre Gewalt oft ein zentraler Auslöser für den Wohnungsverlust. Durch die Wohnungsnot setzt sich diese Gewalt häufig fort.
Insbesondere das Ausmaß sexualisierter Gewalt im Zuge der Wohnungslosigkeit ist dabei erschreckend. Es entstehen Abhängigkeiten. Um eine Unterkunft zu sichern, gehen Betroffene auf problematische Zweck- und Zwangsgemeinschaften ein. Diese gehen nicht selten mit emotionaler oder sexueller Ausbeutung und Gewalt einher. Die psychische Belastung ist enorm, und sie verschärft sich noch weiter, wenn Kinder involviert sind. Mehr als jede dritte wohnungslose Frau hat sexuelle Übergriffe oder Vergewaltigung erlebt; bei Frauen ohne Unterkunft ist es sogar jede zweite. Diese Zahlen machen mich fassungslos. Das dürfen wir nicht hinnehmen!
Vielleicht denken Sie: Warum suchen sich diese Frauen nicht einfach Hilfe? Weil die Hilfe sie oft einfach nicht erreicht. Hilfsangebote der Wohnungslosenhilfe sind vorrangig auf Männer zugeschnitten. In gemischtgeschlechtlichen Unterkünften fühlen sich viele Frauen unsicher. Nicht selten begegnen sie dort genau den Personen, die ihnen Gewalt angedroht oder angetan haben. Zwar gibt es ein Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen wie Frauenhäuser, Schutzwohnungen und Beratungsstellen, doch die Versorgung ist leider weder flächendeckend noch ausreichend. Die Angebote unterscheiden sich regional stark, und vielerorts fehlen Kapazitäten und Ressourcen. Hier besteht eine klare Schutzlücke.
Ein wichtiger Baustein, um diese Situation zu verbessern, ist das Gewalthilfegesetz. Es schafft einen Rechtsanspruch auf kostenfreien Schutz und Beratung für Frauen und Kinder, die von geschlechtsspezifischer oder häuslicher Gewalt betroffen sind. Dieser Anspruch gilt ab 2032. Bis dahin müssen Hilfesysteme verlässlich ausgebaut werden. Das Gesetz setzt die Istanbul-Konvention um und soll die bisher uneinheitliche Finanzierung sowie den Mangel an Plätzen in Frauenhäusern beheben.
Ich möchte es noch einmal deutlich sagen: Wir brauchen in der Wohnungslosenhilfe mehr frauenspezifische Angebote und Einrichtungen, die zu den Bedarfen passen. Hier herrscht zwischen Praxis und Wissenschaft absolute Einigkeit. Deswegen läuft im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur Überwindung der Wohnungslosigkeit unter anderem eine Bestandserhebung zu frauenspezifischen Hilfsangeboten in Deutschland. Die Anforderungen sind klar: Wir brauchen ausreichend Schutzräume, traumasensible Hilfen, verlässliche Beratung und Unterstützung und wirksame Gewaltschutzkonzepte in Unterkünften. Und wir brauchen bedarfsgerechte Angebote, die sich je nach Lebenslage unterscheiden: für Frauen unter 25 Jahren, für Frauen mit Kindern, für Frauen mit psychischen Erkrankungen oder Suchterkrankungen, für Frauen mit Pflegebedarf, für Frauen mit Behinderungen. Das sind die Dinge, die wir bei den Hilfsangeboten verbessern können.
Das Projekt „Frauen_Wohnen“ in Schleswig-Holstein ist hier ein gutes Vorbild. Es vermittelt Frauen aus Frauenhäusern schnell und unkompliziert in einen eigenen Wohnraum und begleitet sie in ein selbstbestimmtes Leben. Es gibt sie also, die guten Beispiele. Es kann funktionieren, und, ehrlich gesagt, es muss funktionieren.
Doch nicht zuletzt braucht es eine aktive Wohnungspolitik, meine Damen und Herren. Dazu gehören insbesondere gezielte Wohnungskontingente für Frauen und Familien mit Kindern in Wohnungsnot, und dazu gehört eine Stadtentwicklungspolitik, die Frauen und Familien mitdenkt, etwa durch ein Wohnumfeld, das sich mit Arbeit, Bildung, Versorgung und Erholung gut verbinden lässt.
Gewalt gegen Frauen darf nicht zu Wohnungslosigkeit führen, und Wohnungslosigkeit darf kein Ort weiterer Gewalt sein.
Vielen Dank, und solidarische Grüße an die heutige Mahnwache gegen Obdachlosigkeit und Zwangsräumungen am Roten Rathaus.