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68. Sitzung
Donnerstag, 26. März 202621. Wahlperiode, 68. SitzungErste Beratung des von den Abgeordneten Fabian Jacobi, Tobias Matthias Peterka, Peter Bohnhof, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der AfD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ächtung politisch motivierter Boykottmaßnahmen durch Nichtregierungsorganisationen
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD offenbart heute Abend einmal mehr ihre unvergleichliche Doppelzüngigkeit. Allen gemeinnützigen Organisationen und gleich auch noch allen von ihnen unterstützten Organisationen will sie Boykottaufrufe aus parteipolitischen Gründen verbieten. Kurz gesagt: Die AfD will weiten Teilen unserer Zivilgesellschaft einen Maulkorb verpassen. Wer AfD-nahe Unternehmen kritisiert, soll künftig zum Schweigen gebracht werden.

Versteckt wird das Ganze ausgerechnet im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Das regelt eigentlich den Wettbewerb zwischen Unternehmen; mit dem Verhalten gemeinnütziger Unternehmen hat es nichts am Hut. Das macht nichts aus Sicht der AfD, überzeugt aber gesetzessystematisch überhaupt nicht.

Hinzu kommt: Der zentrale Begriff des Gesetzentwurfs – „parteipolitische Gründe“ – bleibt völlig unklar. Die AfD macht sich nicht einmal die Mühe, ihn zu definieren. Statt ordentlicher Gesetzesarbeit schafft sie lieber einen klassischen Gummiparagrafen, ganz im Sinne ihrer allerbesten Freunde in Moskau oder Peking.

Damit greift die AfD frontal die Meinungsfreiheit an. Seit dem sogenannten Lüth-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1958 ist klar: Boykottaufrufe sind von der Meinungsfreiheit gedeckt, wenn sie Ausdruck einer Meinung sind.

So weit sie nicht staatlich gelenkt oder gefördert sind! Genau so weit und nicht weiter!

Und genau das ist bei Boykottaufrufen aus politischen Gründen der Fall. Die AfD, die sich sonst so gerne als Hüterin der Meinungsfreiheit inszeniert, will sie hier also erst mal selbst schleifen.

Damit zeigt sie ihr wahres Gesicht: Meinungsfreiheit nur für die eigene Meinung, nicht aber für Andersdenkende.

Beifallbei der CDU/CSU

Besonders bemerkenswert ist schließlich die offensichtliche Doppelmoral. Die AfD will anderen genau das verbieten, was sie ständig selbst praktiziert. Einige Beispiele: Als Fans des 1. FC Köln den damaligen AfD-Chef kritisierten, rief ein AfD-Kreisverband zum Boykott von dessen Hauptsponsor Rewe auf – aus rein parteipolitischen Gründen.

Es geht um staatliche Unterstützung! Es geht um Gemeinnützigkeit!

Gegenrufdes Abg. Luigi Pantisano [Die Linke]

Als AfD-Kandidaten nicht an einer TV-Sendung teilnehmen durften, rief AfD-Chefin Alice Weidel zum Boykott des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf – aus rein parteipolitischen Gründen. Als ein Fake-Plakat mit der Aufschrift „Sag Nein zur AfD“ die Runde machte, riefen gleich mehrere AfD-Politiker zum Boykott von Coca-Cola auf – aus rein parteipolitischen Gründen.

Darum geht’s doch gar nicht!

Boykottaufrufe aus parteipolitischen Gründen gehören also zum festen Repertoire der AfD selbst.

Beifallbei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN

Damit aber nicht genug. AfD-Vize Kay Gottschalk rief 2018 gar zum Boykott türkischer Geschäfte auf, weil deren Inhaber zumeist Recep Tayyip Erdoğan unterstützten. Spätestens hier werden Erinnerungen an dunkelste Kapitel deutscher Geschichte wach, und zwar wieder einmal geweckt durch niemand anderen als die AfD, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Beifallbei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN

Kleiner haben Sie es nicht?

Wer wie die AfD ständig zum Boykott aufruft, sollte sich nicht mimosenhaft in die rechte Ecke stellen, wenn ihm selbes widerfährt.

Beifalldes Abg. Luigi Pantisano [Die Linke]

Stattdessen sollte er sich lieber an die eigene Nase packen. Das Problem ist nicht die Meinungsfreiheit; das Problem ist und bleibt die AfD.

Beifallbei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN

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