Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die AfD-Fraktion beantragt, dass Parteien uneingeschränkten Zugang zu Zahlungs- und Bankdienstleistungen nach dem sogenannten Zahlungskontengesetz erhalten müssen. Ferner wird beantragt, dass die BaFin sowie die FIU anzuweisen sind, in ihren Leitlinien klarzustellen, dass Zahlungs- und Bankdienstleistungen nicht aufgrund von politischen Meinungen oder Parteizugehörigkeiten verweigert oder eingeschränkt werden dürfen.
Aus juristischer Sicht ist der Antrag der AfD verständlich, da in jüngerer Vergangenheit mehrere Volksbanken ihre Geschäftsbeziehungen zu AfD-Kreisverbänden und zur AfD-Bundespartei gekündigt hatten. Dabei ist die Rechtslage klar: Ein Kontrahierungszwang besteht lediglich für öffentlich-rechtliche Sparkassen und Landesbanken, nicht hingegen für alle anderen Finanzdienstleistungsinstitute. Demnach war also auch die Kündigung der Geschäftsbeziehung zum AfD-Kreisverband Minden-Lübbecke durch die VerbundVolksbank Ostwestfalen-Lippe, die keinem Kontrahierungszwang unterliegt, rechtens und einwandfrei. Es steht der AfD natürlich frei, den Rechtsweg zu beschreiten und gegen die Kündigung zu klagen.
Aber neben der juristischen Behandlung dieses Antrags drängt sich eine viel wichtigere Betrachtung auf, nämlich eine moralische.
So argumentiert nämlich die VerbundVolksbank OWL, dass sie zwar politisch neutral sei, aber gleichwohl klare Werte und Überzeugungen nach innen und nach außen vertrete – gegenüber ihren Mitarbeitern, aber auch gegenüber ihren Kunden, die zum Beispiel als Geschäftskunden international tätig sind –,
und ferner, dass die Positionen der AfD, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wurden,
als unvereinbar mit dem genossenschaftlichen Selbstverständnis und ihrem werteorientierten Unternehmensleitbild angesehen würden.
Liebe Vertreter der AfD, die Vorbehalte von verantwortlichen Mitarbeitern gegenüber der AfD sind moralisch mehr als verständlich. Ich und meine Fraktion können gut nachvollziehen, dass man sich nicht zum Erfüllungsgehilfen einer gesichert rechtsextremen Partei machen möchte.
Wir haben absolut Verständnis dafür, dass man einer Partei ein Konto verweigert, deren Ehrenvorsitzender die Zeit der NS-Diktatur als „Vogelschiss der Geschichte“ bezeichnet.
Wir verstehen, wenn man eine Partei, die vom „Bevölkerungsaustausch“ schwadroniert und Menschen mit Migrationshintergrund pauschal als „Kopftuchmädchen und Messermänner“ verunglimpft, nicht unterstützen möchte.
Und wir wundern uns nicht, wenn Banken Ihnen eine Geschäftsverbindung verweigern, wenn Sie die Menschen in unserem Land in Bürger erster und in Bürger minderer Klasse einordnen und über Remigration sprechen.
Und wir haben größtes Verständnis dafür, dass man Ihnen die Konten kündigt, weil Vertreter Ihrer Partei das Andenken
an die ermordeten Juden in Europa mit Füßen treten, wenn sie das Denkmal in Berlin als „Denkmal der Schande“ bezeichnen.
Jeder, dem eine Geschäftsbeziehung gekündigt wird, würde sich zunächst selbst fragen, was er zu der Kündigung beigetragen hat.
Doch statt sich und ihr Verhalten als Täter zu hinterfragen, begibt sich die AfD lieber in die Rolle des Opfers. Für Ihren Antrag gibt es von uns nur –
Herr Kollege, Sie müssen zum Schluss kommen.
– Ablehnung und Fremdschämen.
Vielen Dank.
Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Stefan Schmidt.