Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, in einem sind wir uns alle einig: Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Ganz im Gegenteil: Sie verursacht erhebliche fiskalische Schäden. Ich darf vielleicht eine weitere Zahl anführen: Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft hat festgestellt, dass dem deutschen Staat dadurch wohl insgesamt jährlich circa 50 Milliarden Euro durch die Lappen gehen, Gelder, die wir in der Tat gut verwenden könnten und die beispielsweise – nur damit Sie eine Vergleichsgröße haben – drei Viertel des bayerischen Staatshaushaltes ausmachen, der wiederum drei Viertel des Länderfinanzausgleichs in der Bundesrepublik Deutschland querfinanziert.
Die OECD, meine sehr verehrten Damen und Herren, schätzt gar, dass durch aggressive Steuervermeidung, aber auch durch Gewinnverschiebungen international insgesamt etwa 250 Milliarden US-Dollar – die wir alle für die öffentlichen Aufgaben brauchen – irgendwohin diffundieren, wo sie nicht hingehören. Illegitime Bereicherung einzelner Konzerne oder Finanzakteure schwächt das Vertrauen in Rechtsstaatlichkeit und in soziale Marktwirtschaft; auch darin sind wir uns sicherlich einig. Aber es gilt auch – das haben Sie, verehrte Frau Kollegin Vandre, offenkundig übersehen –: Nicht jeder, der in Gewinnabsicht handelt, handelt unrechtmäßig. Wir brauchen Unternehmen, die Gewinne erwirtschaften wollen; denn sie sind die Säule unserer Wirtschaftstätigkeit und die Grundlage dafür, dass wir unser soziales Sicherungssystem aufrechterhalten können.
Nicht jedes Finanzinstitut ist per se kriminell. Unsere starken Banken können uns, wenn es notwendig ist, in einer Krise dabei helfen, Unternehmen durch schwierige Zeiten zu steuern – ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Jahre 2020 bis 2022 – und unsere Transaktionen sicher und schnell abzuwickeln. Deswegen gilt, hier wirklich zu unterscheiden: Kriminelle Handlungen müssen geahndet werden, aber es darf keine pauschale Verunglimpfung unseres starken Finanzplatzes Deutschland geben.
Lassen Sie uns noch mal klar zwischen Cum-Cum und Cum-Ex unterscheiden. Dass Cum-Ex-Geschäfte eindeutig illegal sind, wissen wir jetzt. Ganz ehrlich, liebe Grüne, es ist ja fast schon ein Treppenwitz, dass Sie in der letzten Legislaturperiode, als wir bei Cum-Ex noch mal nachbohren wollten, um zu erfahren, wie denn der Ablauf genau war, alles verhindert haben und in dieser Legislatur als Erstes diesen Antrag stellen. Deswegen ist das, was Sie uns hier anbieten wollen, sehr wenig glaubwürdig.
Frau Kollegin, es gibt eine Zwischenfrage aus der Fraktion der Grünen. Lassen Sie sie zu?
Ja, gerne.
Danke, dass Sie die Frage zulassen. – Cum-Ex und auch Cum-Cum sind Steuerraub im Nadelstreifenanzug. Deswegen muss man alles, was möglich ist, dagegen unternehmen.
Nun war es leider so, dass in der letzten Legislaturperiode sowohl die SPD als auch Sie von der Union alles dafür getan haben, Aufklärung zu verhindern.
Ich erinnere mich, als wir versucht haben, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen.
Die SPD wollte den Kanzler schützen. Die CDU/CSU wollte den Untersuchungsausschuss lieber zu einem Instrument machen, um in die Verwaltung in Hamburg reinzuschauen, als ernsthaft auf Bundesebene Aufklärung zu betreiben.
Wir haben Ihnen so oft gesagt: Bitte formulieren Sie die Fragen für den Untersuchungsgegenstand so, dass sie verfassungskonform sind. Sie haben sich geweigert, Sie wollten ihn nicht einsetzen. Und als es am Ende um Bürokratieabbau gegangen ist, haben wir das Schreddern von Akten verhindert. Die Akten wurden nicht geschreddert. Jetzt ist Ihre Aufgabe, aufzupassen, dass die Akten auch in Zukunft nicht geschreddert werden.
Die Frage ist: Werden Sie dafür sorgen? Es ist Ihre Verantwortung. Wir werden Sie daran messen.
Sehr geehrter Herr Kollege Audretsch, vielen Dank, dass Sie die Geschichte noch einmal aufdröseln. Dann kann man auch korrigieren, wenn etwas Falsches behauptet wird. Fakt ist doch, dass Sie in der Ampel mit allen Mitteln die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses verhindert haben. Unsere Fragen waren sehr wohl angemessen.
Denn die Fragen, ob ein in Auftragsverwaltung handelndes Land tun kann, was es will, oder ob der Bund darauf Einfluss nehmen können muss, wenn gegebenenfalls die in Auftragsverwaltung handelnden Länder ihre Geschäfte nicht richtig führen, weil es um Einnahmen geht, die dem Bund verloren gehen, waren sehr wohl richtig. Sie hätten zwingend einer Aufklärung bedurft, und man fragt sich schon, wieso Sie sich dem widersetzt haben.
Zu den Aufbewahrungsfristen. Gehen Sie davon aus, dass wir wissen, was wir an dieser Stelle tun. Wir haben das schon einmal bewiesen; das werde ich gleich noch ausführen. – Vielen Dank.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf jetzt wieder zu meiner Rede übergehen, nämlich zu der strafrechtlichen Aufarbeitung von Cum-Cum und Cum-Ex. Wir wissen, dass die Cum-Ex-Geschäfte illegal sind. Aber bei Cum-Cum ist es rechtlich umstritten. Das Landgericht Wiesbaden hatte zuerst – der Kollege hat es schon kurz ausgeführt – eine Anklageerhebung verneint. Das OLG Frankfurt hat die Thematik – Gott sei Dank – aufgegriffen, sodass wir jetzt in gerichtlicher Klärung sind. Und Sie wissen: Solange sich etwas in gerichtlicher Klärung befindet, kann kein Beweismittel vernichtet werden.
2016 war es eine unionsgeführte Bundesregierung, die die sogenannte Missbrauchsvermeidungsnorm eingeführt hat, § 36a Einkommensteuergesetz, wer es gerne nachschauen will. Wir haben eingeführt, dass eine steuerliche Anrechnung nur dann stattfindet, wenn Aktien während eines Zeitraums von 91 Tagen rund um den Dividendenstichtag mindestens 90 gehalten wurden.
Die Cum-Cum-Strukturen sind aber nach unserer Auffassung – das haben das BMF am 09.07.21 und die damalige schwarz-rot geführte Regierung bereits in einer Anordnung festgestellt – Ausdruck missbrauchsrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten nach § 42 der Abgabenordnung. Der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums im Sinne des § 39 Abgabenordnung an den Zwischenbesitzer wird verneint, weil es sich um keinen echten Übergang an einen tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten handelt. Unter Umständen sollten wir uns tatsächlich Gedanken machen, in § 39 Absatz 2 Abgabenordnung dazu eine Konkretisierung vorzunehmen, damit wir an dieser Stelle ganz klar sind und Cum-Cum so ahnden können, wie wir es auch möchten.
Sie haben die Kürzung der Aufbewahrungsfristen schon angesprochen. Hier gibt es derzeit keine Probleme. Der Kollege Hiller hat es – darum kann ich jetzt abkürzen – netterweise schon perfekt ausgeführt. Diese Akten sind nicht zu vernichten, wenn durch die Nachprüfung bei den großen Instituten die Beweismittel noch beibehalten werden müssen. Und das gilt natürlich ohnehin, wenn sie noch von steuerlicher Relevanz sind.
Lassen Sie mich eines noch kurz ansprechen. Wir haben im Koalitionsvertrag ausdrücklich vereinbart, Maßnahmen zur Bekämpfung unberechtigter Cum-Cum-Vergünstigungen einzuführen. Geben Sie uns ein bisschen Zeit. Sie hatten dreieinhalb Jahre Zeit. Wir sind jetzt gerade mal eineinhalb Wochen in Regierungsverantwortung. In wenigen Monaten werden Sie sehen, dass wir dies auch umsetzen.
Vielen Dank.
Die nächste Rednerin in der Debatte ist für die AfD-Fraktion Iris Nieland. Es ist auch ihre erste Rede.