Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Schätzungen zufolge kostet Steuerhinterziehung den deutschen Staat und damit uns alle Milliardenbeträge, Geld, welches wir für Infrastruktur, für unsere Bildung und auch für Verteidigung brauchen. Eine besonders perfide Form der Steuerhinterziehung waren die Cum-Ex-Geschäfte, bei denen Steuern von Banken und Investoren illegalerweise gleich doppelt zurückgefordert wurden. Den Steuerschaden durch Cum-Ex-Geschäfte schätzt einer der führenden Steuerexperten auf einen zweistelligen Milliardenbetrag. Heute sind in diesem Zusammenhang sehr viele Urteile anhängig, und die deutschen Gerichte urteilen diese Cum-Ex-Geschäfte zu Recht sehr hart ab.
Neben Cum-Ex-Geschäften rücken seit einigen Jahren die sogenannten Cum-Cum-Transaktionen in den Fokus der Steuerstrafverfolgungsbehörden. Hierbei verringern ausländische Investoren mithilfe deutscher Vermittler die Steuerbelastung. Die Finanzverwaltung hat darauf schon reagiert und Einschränkungen zum 1. Januar 2017 auf den Weg gebracht.
Außerdem sieht das Bundesfinanzministerium in den Cum-Cum-Strukturen einen sogenannten Gestaltungsmissbrauch. Inzwischen sind in Nordrhein-Westfalen und in Hessen Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. In Hessen hat ein Gericht auch erstmals eine Anklage im Cum-Cum-Bereich zugelassen. Die Aufklärung und die gerichtliche Aufarbeitung der Cum-Cum-Geschäfte ist von großem öffentlichen Interesse und muss effizient vorangetrieben werden. Ich denke, darin sind wir uns alle in diesem Haus auch einig.
Und jetzt zum vorliegenden Antrag von Bündnis 90/Die Grünen. Erstens erfolgt die strafrechtliche Ermittlung durch die Bundesländer. Die geforderte Verweisung an das Bundeszentralamt für Steuern würde ins Leere laufen, weil nicht die Bundesverwaltung für die Strafermittlung zuständig ist, sondern die Länderbehörden.
Zweitens. Auch eine pauschale Anweisung des Bundeszentralamtes für Steuern an die Länderfinanzbehörden, die Cum-Cum-Transaktionen mit höchster Priorität zu verfolgen, würde ins Leere gehen, weil die Länderfinanzbehörden diese Transaktionen schon von Amtes wegen verfolgen müssen.
Drittens ist die geforderte Verlängerung der Aufbewahrungsfristen ebenfalls nicht sinnvoll. Banken werden im Regelfall anschlussgeprüft. Durch diese Anschlussprüfung der Banken endet die Aufbewahrungsfrist eben nicht mit der Aufbewahrungsfrist, die Sie jetzt hier fordern, sondern erst mit Ablauf der Betriebsprüfung.
Vor dem Hintergrund der föderalen Strukturen unseres Landes ist es wichtig, dass vor allem die Bundesländer aktiv werden. In Nordrhein-Westfalen stellt Bündnis 90/Die Grünen beispielsweise den Justizminister.
Sie hätten also einen direkten Draht zum Justizministerium von Nordrhein-Westfalen und könnten dafür sorgen, dass dort die Finanzermittlungen schneller vorangebracht werden. Dann hätte sich auch der vorliegende Antrag erübrigt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Bekämpfung von Steuerhinterziehung, ein wirksamer Steuervollzug und die Sicherung unserer Einnahmen sind für den Staat sehr wichtig, und die Staatsverwaltung demonstriert damit auch ihre Handlungsfähigkeit. Vor allem geht es aber um das Gerechtigkeitsempfinden. Der Eindruck, dass kleine Vergehen streng abgeurteilt werden und Milliardenbetrug gleichzeitig ungesühnt bleibt, ist gefährlich. Auch deswegen muss der Staat seine Handlungsfähigkeit beweisen.
Bisher wurden in diesem Maßnahmenbereich schon viele Punkte auf den Weg gebracht. 2016 hat die Große Koalition die Beschränkung der Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer eingeführt. 2020 wurde die strafrechtliche Verjährungsfrist für besonders schwere Steuerhinterziehung von 10 auf 15 Jahre verlängert. 2021 hat die BaFin eine Abfrage bei den von ihr beaufsichtigten Kreditinstituten gemacht und festgestellt, welche von ihr beaufsichtigten Kreditinstitute an Cum-Cum-Transaktionen teilgenommen haben. Diese Erkenntnisse liegen auch den Länderfinanzbehörden vor.
In dieser Wahlperiode werden wir in der Großen Koalition Maßnahmen ergreifen und diese Cum-Cum-Transaktionen weiter einschränken. Ich bin der festen Überzeugung, dass ein entschiedenes Vorgehen die große Unterstützung der Mehrheit in diesem Haus findet. Die Bekämpfung von Steuerhinterziehung ist in unser aller Interesse.
Vielen Dank.
Für die AfD-Fraktion ist die nächste Rednerin Frau Diana Zimmer. Auch für sie ist es die erste Rede.