Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wer jeden Morgen früh aufsteht, lange Wege zur Arbeit zurücklegt und zuverlässig seinen Beitrag leistet, der erwartet zu Recht, dass der Staat ihm nicht Steine in den Weg legt, sondern Entlastungen schafft. Genau darüber sprechen wir heute, unter anderem auch über die Pendlerpauschale. Für viele ist sie der entscheidende Hebel und oftmals der entscheidende Grund, nach Ablauf des Jahres eine Steuererklärung einzureichen. Und doch wurde sie vor allem in den vergangenen Jahren zum politischen Spielball. Teilweise wurde sie sogar als klimapolitischer Wahnsinn diffamiert. Ich sage Ihnen: Das verkennt nicht nur die Lebensrealität der Menschen in unserem Land, es blendet sie bewusst aus. Die Pendlerpauschale ist kein Privileg. Sie ist ein notwendiges Instrument der steuerlichen Fairness, insbesondere für diejenigen, die im ländlichen Raum leben und täglich weite Wege zur Arbeit zurücklegen müssen.
Wichtig ist dabei: Die Pauschale gilt nicht nur für den Pkw, sondern für alle Verkehrsmittel. Und entgegen manchen Behauptungen in den Medien und von Kollegen hier im Hohen Hause kann sie auch unterjährig genutzt werden, und zwar über das Lohnsteuerermäßigungsverfahren, ganz einfach elektronisch. Über ELSTER lässt sich die Entlastung bereits im laufenden Jahr wirksam machen. Pendler müssen also nicht bis zur nächsten Steuererklärung warten.
Doch genau hier liegt ein Problem: die sogenannte 600-Euro-Beschränkung. Genau hier entscheidet sich, ob die Entlastung tatsächlich ankommt oder eben nicht. Ein Freibetrag wird nur dann eingetragen, wenn Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von derzeit 1 230 Euro um weitere 600 Euro übersteigen. Das heißt im Klartext: Erst ab 1 830 Euro greift überhaupt eine spürbare Entlastung im laufenden Jahr. Was heißt das konkret? Ein Arbeitnehmer mit einem Arbeitsweg von 20 Kilometern kommt bei 38 Cent pro Kilometer auf rund 1 672 Euro Werbungskosten. Das reicht nicht. Die Entlastung verpufft, zumindest unterjährig. Deshalb ist klar: Auch diese zusätzliche Hürde von 600 Euro gehört auf den Prüfstand. Das wäre eine einfache, zielgerichtete und haushaltsschonende Maßnahme zur unmittelbaren Entlastung der Bürgerinnen und Bürger.
Als Regierungsfraktion haben wir bereits gehandelt. Zum 1. Januar 2026 wurde die Entfernungspauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer erhöht.
Die bisherige Unterscheidung beim Fernpendeln wurde abgeschafft. Das war überfällig und ist ein weiterer wichtiger Schritt zu mehr Gerechtigkeit.
Liebe AfD-Fraktion, ich verstehe deshalb nicht, warum Sie uns heute einen Antrag aus dem Oktober 2025 vorlegen, vollkommen unbearbeitet. Ja, Sie zielen auf die höhere Absetzbarkeit von Werbungskosten ab, aber Sie hätten sich zumindest die Mühe machen können, ein paar Zahlen anzupassen, wie zum Beispiel beim Fernpendeln. Ich frage Sie: Wann greift Ihre erhöhte Entfernungspauschale eigentlich? Die Frage nach dem Zeitpunkt, zu dem die Entlastung tatsächlich im Geldbeutel der Bürger ankommt, habe ich gerade erläutert, und ich habe auch einen möglichen Gegenvorschlag unterbreitet.
Die Koalitionsfraktionen haben jetzt gehandelt. Es liegen klare Beschlüsse zur Schärfung des Kartellrechts und zur Senkung der Energiesteuer vor, konkret um 17 Cent pro Liter auf Benzin und Diesel. Das wirkt direkt beim Tanken im Alltag, jeden Tag, und bringt eine Entlastung für Arbeitnehmer, Selbstständige, Rentner, kurz: für alle und nicht nur für einen Teil der Gesellschaft. Denn eines ist auch ganz klar: Eine Erhöhung der Pendlerpauschale kommt oft verzögert bei den Menschen an, vor allem dann, wenn kein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung gestellt wurde. Viele Bürgerinnen und Bürger kennen dieses Verfahren auch schlichtweg nicht.
Ich sage aber auch: Weitere Entlastungen müssen zielgenau sein. Eine Anpassung der Pendlerpauschale, die Senkung der Kfz-Steuer oder der Stromsteuer – all das können Optionen sein, die geprüft werden, gerade vor dem Hintergrund internationaler Krisen, die erheblichen Einfluss auf Energiepreise und Lebenshaltungskosten haben. Aber gleichzeitig müssen wir das Steuerrecht insgesamt vereinfachen. Statt immer größerer Debatten über Einzelfallpauschalen brauchen wir strukturelle Lösungen, etwa eine Arbeitstagepauschale oder auch Typisierung, die wesentliche Werbungskosten bündelt und Bürger auch dadurch entlastet, dass die Abgabe der Steuererklärung vereinfacht wird. Das entlastet zugleich die Verwaltung.
Meine Damen und Herren, wir müssen die Weltlage weiterhin im Blick behalten und brauchen gegebenenfalls auch weitere Entlastungen, wenn die Kosten im Alltag steigen. Auch der Reformwille, etwa bei der gesetzlichen Krankenversicherung und der Einkommensteuer, darf nicht ins Stocken geraten. Deshalb nehmen wir Tempo auf. Die AfD-Anträge treffen diesen Nerv nicht. Wir lehnen sie ab.