Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen!
Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen heute über einen Straftatbestand, der längst nicht mehr in ein modernes Strafrecht passt: § 265a des Strafgesetzbuches, die sogenannte Beförderungserschleichung. Wer ohne Ticket Bus oder Bahn fährt, dem drohen zunächst Geldstrafen, oft in Form von Tagessätzen, die sich schnell auf mehrere Hundert Euro summieren. Wer diese Geldstrafe nicht bezahlen kann, muss sie im schlimmsten Fall absitzen. Jeder nicht gezahlte Tagessatz wird in einen Hafttag umgewandelt; das ist die sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe. So werden aus ein paar nicht bezahlten Fahrten ohne Ticket schnell 30, 60 oder sogar 120 Tage Gefängnis.
Es geht dabei um Bagatellschäden im Wert eines Einzelfahrscheins, und es trifft vor allem Menschen, die sich ein Ticket schlicht nicht leisten können. In vielen Fällen sind die Betroffenen obdachlos, langzeiterwerbslos oder psychisch krank. Die Hamburger Straßenzeitung „Hinz&Kunzt“ berichtet etwa von einem obdachlosen Mann, der zwölfmal ohne Fahrschein erwischt wurde, 480 Euro zahlen sollte und schließlich 120 Tage ins Gefängnis musste, weil er diese Summe nicht aufbringen konnte.
Initiativen wie der Freiheitsfonds haben inzwischen Hunderte Menschen aus der Haft freigekauft, die nur deshalb einsaßen, weil sie Geldstrafen wegen Schwarzfahrens nicht zahlen konnten – überwiegend wohnungslose oder hochverschuldete Menschen.
Die Kriminalisierung des Schwarzfahrens trifft überproportional Menschen in Armut. Wer jeden Euro zweimal umdrehen muss, wer auf Tafeln, Suppenküchen oder Flaschensammeln angewiesen ist, hat oft schlicht kein Geld für ein Monatsticket und gerät dadurch in eine Spirale aus Anzeigen, Geldstrafen und am Ende Gefängnis. Sie führt zu Gefängnisaufenthalten wegen Bagatellschäden. Menschen sitzen wochen- oder monatelang ein,
weil ein paar Fahrkarten nicht bezahlt wurden, während jeder Hafttag den Staat im Schnitt weit über 100 Euro kostet. Und sie bindet Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte mit Tausenden Verfahren, die in einer überlasteten Justiz dringend gebraucht würden, um schwere Kriminalität konsequent zu verfolgen.
Auch der Deutsche Richterbund – er ist nicht unbedingt für seine progressiven Haltungen bekannt – sagt, das einfache Einsteigen ohne Ticket, ohne Umgehen von Kontrollen erscheine nicht strafwürdig. Der Richterbund fordert, § 265a so zu ändern, dass nur noch strafbar ist, wer Zugangssperren oder Kontrollmechanismen gezielt umgeht, also etwa Sperren überklettert. In all den Fällen, in denen Menschen einfach in Bus oder Bahn einsteigen, sei das Strafrecht nicht das richtige Mittel.
Hier reiche die zivilrechtliche Inanspruchnahme durch die Verkehrsunternehmen, etwa über das erhöhte Beförderungsentgelt.
Zugleich warnt der Richterbund davor, die Justiz zu einem Inkassobüro für Unternehmen zu machen
und ihre ohnehin knappen Ressourcen weiter mit Bagatellfällen zu blockieren.
Ich sage nur: der Deutsche Richterbund.
Wer sich ein Ticket nicht leisten kann, ist aus unserer Sicht nicht kriminell. Armut sollten wir als Staat niemals bestrafen. Das erhöhte Beförderungsentgelt ist bereits eine zivilrechtliche Sanktion. Genau deshalb setzen wir uns als SPD-Bundestagsfraktion seit Langem dafür ein, das Fahren ohne Fahrschein aus dem Strafrecht zu streichen und Ersatzfreiheitsstrafen in diesem Bereich zu beenden.
§ 265a kriminalisiert Vertragsbrüche, die in anderen Bereichen des Lebens rein zivilrechtlich behandelt werden, und er führt dazu, dass ein Viertel der Ersatzfreiheitsstrafen auf dieses Massendelikt zurückgeht. Wer Bürokratieentlastung ernst meint, der muss auch sagen: § 265a StGB gehört in dieser Form zumindest nicht mehr in ein modernes Strafrecht! – Dieser Paragraf stammt aus dem Jahr 1935 und ist ein Relikt einer Zeit, in der Alltagsarmut kriminalisiert wurde. Heute wissen wir es besser: Strafrecht ist Ultima Ratio. Es soll schweres Unrecht sanktionieren, aber doch nicht Armut, nicht Mobilitätsnot. Wer Leistungen in betrügerischer Absicht erschleicht, wer Sicherheitsvorkehrungen gezielt umgeht, der soll im Fokus des Strafrechts bleiben. Aber die große Mehrheit derjenigen, die wegen Schwarzfahrens verurteilt werden, fällt eben nicht in dieses Raster.
Mobilität ist Teilhabe. Wer sich Fortbewegung nicht leisten kann, ist vor allem in Städten faktisch vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen. Gerade für Menschen mit wenig Geld ist der öffentliche Nahverkehr essenziell für soziale Teilhabe. Ein moderner Staat, der Mobilität als Voraussetzung für Teilhabe begreift, darf Mobilitätsnot nicht mit dem Strafrecht beantworten.
Das erhöhte Beförderungsentgelt ist bereits heute ein starkes Instrument, um auf nicht bezahlte Fahrten zu reagieren. Es schafft einen klaren finanziellen Anreiz, Tickets zu lösen, ohne Menschen zu kriminalisieren. Sozial ausgewogene Tarifsysteme können dafür sorgen, dass Mobilität bezahlbar und der Griff zum Schwarzfahren gar nicht erst nötig ist. Wirksame Sozialtickets, also stark vergünstigte Tickets für einkommensarme Menschen, sind dabei ein zentrales Element, um Mobilität als soziale Grundversorgung auszugestalten. Und auch unbürokratische Ratenzahlungen für erhöhte Beförderungsentgelte können helfen. All diese Instrumente stehen bereit. Wir müssen sie nur entschlossen nutzen, statt das Strafrecht vorzuschieben.
Vor diesem Hintergrund begrüße ich es sehr, dass die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig eine Gesetzesänderung derzeit prüft und sich für eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens ausgesprochen hat.
Wir als SPD-Bundestagsfraktion unterstützen sie ausdrücklich dabei, diesen Schritt jetzt zu gehen.
Die beiden Gesetzentwürfe von Grünen und Linken, die heute zur Abstimmung stehen, lehnen wir dennoch ab.
Sie formulieren zwar dasselbe Ziel; wir werden aber lieber an einer eigenen Lösung mit unserem Koalitionspartner arbeiten. Und wer die letzten Wochen verfolgt hat, der konnte sehen: Wir sind inhaltlich häufig sehr weit auseinander. Aber das Wochenende hat doch jetzt gezeigt, dass sich die Union für die Übergewinnsteuer ausspricht und wir uns für die Spritpreissteuersenkung ebenfalls einsetzen.
Und deswegen: Manchmal stellt man vielleicht fest, dass man weit auseinander ist, aber kann doch zusammenkommen. Das ist das Wesen der Demokratie, und so wollen wir es bei diesem Thema auch handhaben.
Vielen Dank.