Nein. – Dieses Vorgehen der Städte ruft doch geradezu nach einer bundesweit einheitlichen Regelung. Schwarzfahren muss grundsätzlich raus aus dem Strafgesetzbuch.
Meine Damen und Herren, Herr Kollege Müller, was ist das denn eigentlich für ein Menschenbild, das die Union hier verbreitet, dass wir die Menschen quasi nur mit der Keule des Strafrechts dazu zwingen können, sich an Regeln zu halten? Wir Grüne haben ausdrücklich ein positiveres, ein optimistischeres, auch ein christlicheres Menschenbild.
Der Mensch ist im Grunde gut und kauft sich ein Ticket, wenn er es sich leisten kann. Wer sein Auto auf einem privaten Parkplatz abstellt, ohne zu bezahlen, der landet ja auch nicht im Strafrecht, und das ist auch richtig so. Die Mehrzahl der Menschen kauft sich übrigens trotzdem einen Parkschein, ganz ohne Strafandrohung. Das muss endlich auch im ÖPNV gelten. Diese massive Ungleichbehandlung der verschiedenen Verkehrsträger können Sie doch keinem da draußen mehr erklären.
Meine Damen und Herren, wenn sich in diesem Land der Deutsche Richterbund und der Deutsche Anwaltverein im Kern darin einig sind, dass es so, wie es ist, nicht bleiben darf und dass weniger bestraft werden muss, spätestens dann sollte kluge Rechtspolitik handeln. Gehen wir jetzt diesen Schritt gemeinsam! Streichen wir die Beförderungserschleichung aus dem Strafgesetzbuch! Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu! Oder – letzter Satz –: Wenn das dem Frieden und dem Kompromiss dient, stimmen Sie dem Gesetzentwurf der Linken zu. Darauf könnten wir uns auch einigen.
Vielen Dank.