Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Strafrecht, das so tief in das Leben der Menschen eingreift, muss doch zuallererst die soziale Wirklichkeit zur Kenntnis nehmen. Justiz muss ohne Ansehen der Person urteilen, aber das darf eben nicht heißen, dass der Rechtsstaat, dass Rechtspolitik gegenüber der sozialen Realität und gegenüber sozialen Ungleichgewichten blind wird.
Die Strafbarkeit des Fahrens ohne Fahrausweis führt zu so einem massiven sozialen Ungleichgewicht. De facto ist es ein Delikt, das nahezu ausschließlich arme Menschen betrifft. Die typische Kette geht so: Menschen können sich ein Ticket nicht leisten, müssen aber zu einem Facharzt- oder einem Behördenbesuch. Sie steigen ohne Fahrausweis ein, werden erwischt, und irgendwann im Wiederholungsfalle kommt es dann zu einer Geldstrafe. Das ist eine vermeintlich milde Strafe in der Logik der Justiz, aber wer ein Ticket nicht bezahlen kann, kann die Geldstrafe erst recht nicht bezahlen und landet dann in der Tat in der Ersatzfreiheitsstrafe.
Ja, manchmal gelingt es, Herr Kollege, durch Programme wie „Schwitzen statt Sitzen“ das Ganze abzuwehren, aber in vielen Fällen eben nicht. Dann folgt das Gefängnis, und gerade bei der Ersatzfreiheitsstrafe geht der Resozialisierungsgedanke de facto völlig verloren. Das alles verschärft soziale Probleme, und es bedeutet auch massive Kosten für den Staat. Meine Kolleginnen und Kollegen, diese Kette müssen wir dringend durchbrechen.
Meine Damen und Herren, pro Person und Hafttag entstehen dem Staat rund 200 Euro Kosten. Die Initiative Freiheitsfonds hat seit Dezember 2021 rund 1,4 Millionen Euro investiert, um insgesamt – Herr Müller, es sind nicht wenige Personen – rund 1 700 Menschen aus der Ersatzfreiheitsstrafe freizukaufen. Die Aktion hat dem Staat, uns allen, insgesamt rund 22 Millionen Euro gespart. Das sind keine kleinen Einzelfälle mehr.
Ein konkretes Beispiel aus Duisburg. Dort wurde im April 2024 eine Frau zu einem Monat Gefängnis verurteilt. Sie war gerade eine trockene Alkoholikerin geworden, hatte wieder Kontakt zu ihrer Tochter und wollte gerade an dem Tag einen Termin bei einem gesetzlichen Betreuer wahrnehmen. Dazu kam es dann nicht. Im Ergebnis wurde sie für einen Monat ins Gefängnis gesteckt, die ganze Resozialisierung wieder durchbrochen, und das für ein Delikt, meine Damen und Herren, bei dem der Unrechtsgehalt nun wirklich sehr gering ist.
Mit dem Streichen der Beförderungserschleichung aus dem Strafgesetzbuch oder auch mit der vom Richterbund vorgeschlagenen Lösung, es auf Fälle zu beschränken, bei denen eine Zugangsbarriere unterbrochen wird, würde das in der Tat auch nicht sanktionslos werden, Herr Kollege Müller. Nein, es bliebe ja beim erhöhten Beförderungsentgelt.
60 Euro sind kein Pappenstiel. Das Festnahmerecht gibt es auch nach § 229 Bürgerliches Gesetzbuch.
Dafür brauchen wir das Strafgesetzbuch nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen.
13 Städte, zum Beispiel Köln, Frankfurt am Main, Düsseldorf, Leipzig, Bremen oder auch Dresden, verzichten bereits auf das Stellen von Strafanzeigen in solchen Fällen. Die Praxis zeigt in keinem der Fälle eine Erhöhung der Schwarzfahrerzahlen – in keinem der Fälle.