Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es gleich zu Beginn deutlich zu sagen: Das Erschleichen von Leistungen, insbesondere das Fahren ohne Fahrschein, ist keine bloße Lappalie. Wer bewusst ohne Ticket fährt, nimmt vorsätzlich eine Leistung in Anspruch, ohne sie zu bezahlen. Damit fährt er nicht nur auf Kosten aller ehrlichen Fahrgäste, damit schädigt er auch fremdes Vermögen. Dieses Verhalten ist Unrecht, und dieses Unrecht werden wir nicht durch Straffreiheit bagatellisieren.
Straffreiheit für Schwarzfahrer – dafür tragen auch nicht die immer gleichen Argumente. Allen voran wird ja immer wieder behauptet, dies würde die Justiz ganz erheblich entlasten. Allein, diese Wirkung geben schon die Fakten nicht her, auch wenn immer anderes suggeriert wird. Ein Blick auf die Zahlen genügt: Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist für 2024 rund 140 000 Fälle von Beförderungserschleichung aus und damit nur noch etwa halb so viel wie vor zehn Jahren. Der Anteil der Beförderungserschleichung bezogen auf alle gezählten Straftaten ist damit auf 2,4 Prozent gesunken; zehn Jahre zuvor waren es noch 4,4 Prozent.
Die meisten Fälle klärt die Justiz zügig und ohne Gerichtsverfahren. Zu einem Urteil kommt es in weniger als einem Fünftel der Fälle. Für 2024 zählt das Statistische Bundesamt rund 22 500 Verurteilungen; fünf Jahre zuvor waren es übrigens noch mehr als doppelt so viele. Diese Urteile beinhalten in der Regel Geldstrafen, die dann auch überwiegend bezahlt werden. Das Statistische Bundesamt weist zum 31. März 2025 gerade einmal 391 Strafgefangene wegen Erschleichens von Leistungen aus; zu diesem Zeitpunkt sind das weniger als 1 Prozent aller Strafgefangenen. Diese Zahlen zeigen: Das Erschleichen von Leistungen ist für die Justiz kein strukturelles Problem. Es wird nur dazu aufgebauscht, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wenn unsere Strafjustiz, wie aktuell, stark belastet ist, dann kann unsere Antwort doch nicht sein, das Strafrecht zusammenzustreichen. Ein solches Strafrecht nach Kassenlage, das ist mit uns als Union nicht zu machen; denn das wäre nichts anderes als eine Kapitulation des Rechtsstaats.