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71. Sitzung
Donnerstag, 16. April 202621. Wahlperiode, 71. Sitzung– Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Lena Gumnior, Lukas Benner, Helge Limburg, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Fahren ohne Fahrschein entkriminalisieren — – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Luke Hoß, Clara Bünger, Violetta Bock, weiteren Abgeordneten und der Fraktion Die Linke eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Straffreiheit für Fahren ohne Fahrschein
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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut, dass diese Debatte jetzt gleich zu einem Ende kommt und dass wir diese beiden Gesetzentwürfe ablehnen.

Zurufdes Abg. Luke Hoß [Die Linke]

Denn es ist eine schiefe Debatte entstanden. Wen trifft es denn hier? Wen trifft das Strafrecht in diesen Fällen, wenn man bedenkt, dass die meisten Fälle ohnehin nicht angezeigt werden, dass Verkehrsbetriebe erst bei wiederholtem Fehlverhalten Anzeige erstatten, dass Staatsanwaltschaften erst bei wiederholtem Fehlverhalten Strafbefehle beantragen und dass es erst bei schwerer Delinquenz zu Anklagen kommt? Es trifft Menschen, die sich bewusst und wiederholt gegen die Allgemeinheit stellen.

Zurufdes Abg. Luke Hoß [Die Linke]

Es trifft Menschen, die die Allgemeinheit ausnutzen. Denn nichts anderes ist es. Es ist sozial ungerecht, wenn man auf Kosten der Allgemeinheit

Zurufder Abg. Stella Merendino [Die Linke]

immer und immer wieder schwarzfährt. Das kann die Gemeinschaft, das kann der Staat nicht dulden.

Beifallbei Abgeordneten der CDU/CSU

Deswegen ist es richtig, dass das weiterhin strafbar bleibt.

Wir haben vorher viel gehört – Kollege Müller hat es gesagt – über die Zugbegleiter, die in diesen Fällen handeln und das Beförderungsentgelt einfordern müssen. Der Fall Serkan C. macht betroffen. Wenn wir jetzt darüber nachdenken, diesen Straftatbestand abzuschaffen, dann nehmen wir auch den Zugbegleitern die Möglichkeit, das Festnahmerecht nach § 127 StPO durchzusetzen. Wer hilft denn den Zugbegleitern, wenn jemand schwarzfährt und sich dann entziehen will, wenn jemand beim nächsten Halt aussteigen will? Wer hilft ihnen dann?

Die Frage, ob wir das über das Zivilrecht regeln können, ist umstritten. Das ist ein gestuftes Verfahren nach § 229 BGB. Da wäre viel aufzuklären. Wir nehmen den Zugbegleitern etwas weg. Der Vorsitzende der Gewerkschaft Deutscher Lokführer, Mario Reiß, hat zur Frage der Entkriminalisierung gesagt: „Für die Beschäftigten bedeutet das mehr Konflikte, mehr Aggression und eine steigende Gefährdung im Arbeitsalltag.“ Die Probleme werden schlicht auf die Menschen vor Ort, auf die Zugbegleiter, abgewälzt.

Der Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats von DB Regio – also auch unverdächtig, dass er im ideellen Dienst der Union steht –, Ralf Damde, hat gesagt, es sei ein völlig falsches Zeichen, wenn wir hier entkriminalisieren. Er hat weiterhin gesagt: „Ich erwarte, dass der Staat sich hinter jene stellt, die Ordnung und Sicherheit in öffentlichen Verkehrsmitteln durchsetzen – und nicht auf Seiten derer, die das System ausnutzen.“ Das sollte uns zu denken geben und uns in Erinnerung rufen, für wen wir hier Politik machen.

Danke.

Beifallbei der CDU/CSU

Sie machen Politik nur für die Reichen!

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