Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kommen wir mal zu dem Antrag, den Sie eingereicht haben, und kommen wir zu den Rahmenbedingungen für die tierexperimentelle Forschung in Deutschland, die alarmierend sind: Wir haben eine ausufernde Bürokratie, wir haben extrem lange Verfahrensdauern, wir haben eine Flut an Rückfragen, wir haben eine Überregulierung ohne erkennbaren Mehrwert für den Tierschutz, wir haben fehlende Planungssicherheit, und wir haben ganz konkret die Abwanderung von Forschung ins Ausland.
Genehmigungsverfahren dauern bei uns in Deutschland im Schnitt rund fünf Monate, in Einzelfällen sogar über zwei Jahre, und das bei einer gesetzlich vorgeschriebenen Bearbeitungsfrist von 40 Tagen. Deshalb ist der vorliegende Antrag der Grünen, der den Eindruck vermitteln soll, es gehe Ihnen hier um die Vereinbarung von Tierschutz und Forschung, nicht glaubwürdig.
In Wahrheit spielen Sie das eine gegen das andere aus. Das ist schlecht für die Forschung, das ist aber auch schlecht für den Tierschutz.
Tierversuche unterliegen in Deutschland strengen Vorgaben. Sie sind genehmigungspflichtig und dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn keine geeigneten Alternativmethoden zur Verfügung stehen.
Ja, alternative Methoden entwickeln sich dynamisch, und wir treiben sie auch deshalb weiter voran, weil wir in Deutschland in diesem Bereich besonders stark aufgestellt sind; ich nenne nur die Charité hier in Berlin.
Aber lassen Sie mich ebenso klar sagen: Der Rückgang der Versuchstierzahlen seit 2020 ist nicht nur ein Erfolg alternativer Methoden, er ist auch ein Warnsignal. Denn er zeigt, dass Forschung zunehmend ins Ausland verlagert wird, und zwar häufig in Länder mit niedrigeren Standards, mit schlechteren Haltungsbedingungen und mit weniger Kontrolle. Wer also Forschung aus Deutschland verdrängt, der schadet am Ende dem Tierschutz. Und das wollen wir gerade nicht.
Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, ein eigenständiges Gesetz für wissenschaftliche Tierversuche zu schaffen. Das ist kein Detail, sondern ein zentraler Schritt, um Tierschutz und Forschung sinnvoll zusammenzuführen. Andere europäische Länder gehen längst diesen Weg, etwa Österreich, die Niederlande oder Dänemark. Das haben übrigens auch die Wissenschaftsministerinnen und -minister der Länder in einem offenen Brief deutlich gemacht, die unser Vorhaben ausdrücklich unterstützen.
Das Versuchstier nimmt im Tierschutz eine Sonderstellung ein, die ein eigenständiges Gesetz nicht nur rechtfertigt, sondern auch erforderlich macht. Wir haben aktuell auch kein Defizit beim Tierschutz. Unser Problem sind völlig unzureichende Rahmenbedingungen für die Forschung. Das gehört politisch anders aufgestellt und ist auch nicht mal eben durch die Anpassung einer Verordnung getan, wie Sie es in Ihrem Antrag vorschlagen.
Ich erinnere an dieser Stelle auch gerne noch einmal an den völlig missglückten Versuch einer großen Novelle des Tierschutzgesetzes unter einem grünen Minister, die zu massiver Kritik und Verunsicherung in der Forschungscommunity geführt hat.
Meine Damen und Herren, als Union teilen wir die Forderung, dass Tierschutz und Forschung Hand in Hand gehen müssen, ausdrücklich. Das war bisher zulasten der Forschung aber nicht der Fall. Mit einem eigenständigen Gesetz für wissenschaftliche Tierversuche werden wir genau das ändern.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.