Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Fangen wir doch einmal mit den guten Nachrichten an: Vor einem Jahr hat der Niederländer Hans Clevers den deutschen Tierschutzforschungspreis erhalten. Im Labor hatte er Miniorgane gezüchtet. An diesen sogenannten Organoiden können Medikamente getestet werden. Dann muss kein Tier mehr dafür herhalten. Ein ermutigendes Beispiel!
Für uns als SPD ist klar: Wir sollten überall, wo es möglich ist, auf Tierversuche verzichten. Deshalb ist die Entwicklung von Alternativen zu Tierversuchen so wichtig. Das muss weitergehen und auch weiter vorangetrieben werden. Das trägt uns auch das Tierschutzgesetz auf. Danach sind Tierversuche auf das unerlässliche Maß zu beschränken. Wo es noch keine Alternativen gibt, ist der bestmögliche Schutz der Tiere zu gewährleisten. Tierversuche müssen auch immer von einer Behörde genehmigt werden. Auch das steht bereits im Tierschutzgesetz.
Die Genehmigung solcher Versuche war am Montag allerdings auch Thema der öffentlichen Anhörung zum Tierschutzgesetz. Wir haben in Deutschland die EU-Richtlinie zu Tierversuchen leider immer noch nicht in Gänze eins zu eins umgesetzt. Das entsprechende Vertragsverletzungsverfahren wurde 2022 formal eingestellt; aber es sind durchaus noch Fragen offengeblieben.
Aktuell ist es so, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in ihren Anträgen auf Tierversuche plausibel erklären müssen, dass diese notwendig sind, und dann wird dieser Antrag genehmigt. Nicht in allen Ländern funktioniert das wirklich sehr gut; aber das ist tatsächlich in Länderverantwortung. Die EU fordert aber: Die Anträge sollen unabhängig von den Einschätzungen der Wissenschaftler auf ethische Vertretbarkeit und Unerlässlichkeit geprüft werden, und eine Schaden-Nutzen-Analyse soll ebenfalls durchgeführt werden. Dabei soll man auch Stellungnahmen unabhängiger Dritter einbeziehen. Das bedeutet zwar mehr Aufwand, aber das ist es wert – für mehr Tierschutz.
Es ist an der Zeit, das bestehende Gesetz dahin gehend anzupassen und zu verbessern. Aber ich bin mir sicher, dass unsere Bundestierschutzbeauftragte Silvia Breher es auch so sieht wie ich – sie hat sich gestern entsprechend geäußert –: Es gibt für mich keinen Grund, den Schutz von Versuchstieren aus dem Tierschutzgesetz rauszunehmen und in ein neues Gesetz zu packen.
Im Gegenteil: Die bisherigen Regelungen zeigen Wirkung. So sinkt die Anzahl der Tiere, die zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet oder getötet werden, in den letzten Jahren kontinuierlich. Im letzten Berichtsjahr 2024 waren es erstmals unter 2 Millionen Tiere. Das sind immer noch viele – sehr viele. Aber wir kommen schrittweise voran. Diesen Weg müssen wir konsequent weitergehen. Das sind wir den Tieren schuldig, und das sind wir der Wissenschaft schuldig. Nicht zuletzt sichern wir so die Möglichkeit, dass Tiere auch weiterhin in der Ausbildung von jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern eingesetzt werden können. Je schneller wir die Zahl der Tierversuche senken, umso mehr stärken wir die Akzeptanz in der Gesellschaft für die absolut notwendigen Versuche.
Allen, die in Politik, Behörden und Wissenschaft Verantwortung tragen, muss klar sein: Wir können uns auf den Erfolgen nicht ausruhen. Wir müssen dranbleiben. Und wir bleiben dran.