Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Debatten zum Verbraucherschutz bieten auf einer ersten Ebene stets Aufschluss darüber, wie die einzelnen politischen Akteure auf den Bürger einerseits und auf Unternehmen andererseits blicken. Wird der Verbraucher als mündiger, eigenverantwortlicher Bürger betrachtet? Oder wird der Verbraucher als Bürger gesehen, der immer weiter gehend vor seinen eigenen Entscheidungen und Unternehmen geschützt werden muss?
Auf einer zweiten Ebene bieten die verbraucherpolitischen Debatten Aufschluss darüber, ob man Verbraucherschutz nur simulieren möchte, indem man Informationspflichten immer weiter ausweitet und Verbraucherschutz zur bloßen Förmelei wird, die Verbraucher überfordert und Unternehmen lähmt, oder ob man mit einem praktikablen, die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Realitäten berücksichtigenden verbraucherschutzpolitischen Ansatz arbeitet.
Was sehen wir in der EU-Richtlinie? Die Richtlinie ist eine Reaktion auf neue Finanzierungsformen und veränderte Präferenzen im Konsumverhalten. Sie soll Rechtssicherheit im Bereich des Verbraucherkreditrechts geben und eine verantwortungsvolle, nicht die Überschuldung von Privathaushalten fördernde Kreditvergabe ermöglichen. Zugleich – so war das Ziel – sollte sie die ausufernden Informationspflichten begrenzen. Das ist eindeutig misslungen. Die Richtlinie schafft neue Informations- und Beratungspflichten, die noch umfangreicher sind als bisher. Schon in der Werbung muss zukünftig der Satz stehen: „Achtung, Kreditaufnahme kostet Geld!“, als wüssten das unsere Bürger nicht. Dabei liegt auf der Hand: Ein Regelwerk, das Verbraucher schützen will, darf sie nicht mit Informationen überschütten, die niemand mehr liest. Es muss die wesentlichen Punkte klar, verständlich und digital umsetzbar machen, und es darf die vielen kleinen Händler und Dienstleister nicht mit immer neuen Formularen in die Knie zwingen.
Dieser Vorwurf trifft den europäischen Richtliniengeber, aber ausdrücklich nicht den nationalen Gesetzgeber. Der vorliegende Referentenentwurf des Justizministeriums arbeitet mit Augenmaß. Er integriert die europäischen Vorgaben in das bewährte System des Bürgerlichen Gesetzbuches, ohne es zu zerreißen. Aber wir werden im parlamentarischen Verfahren genau hinschauen; denn jede neue Pflicht von der erweiterten Kreditwürdigkeitsprüfung über die Beratungspflichten bis hin zur Textform bedeutet Aufwand und folglich Kosten. Das dürfen wir nicht vergessen: Das Verbraucherkreditrecht sollte im Interesse des Verbrauchers liegen. Nicht jede gutgemeinte Änderung wird dies aber sein; denn wenn Kreditvergaben komplizierter werden, werden Kredite meistens teurer.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen ein Verbraucherkreditrecht, das Vertrauen schafft, eines, das Verantwortung fördert, aber keine Überregulierung produziert. Wir werden das parlamentarische Verfahren daher nutzen, um offene Fragen wie jene nach der Restschuldversicherung zu klären, begriffliche Unschärfen zu beseitigen und definitorische Klarstellungen zu schaffen, all dies im Sinne eines starken, verlässlichen, anwendbaren Rechtsrahmens. Denn es kann nicht unser Anspruch als Gesetzgeber sein, offene Fragen sehenden Auges dem Richterrecht zu überlassen.